Kategorie: Aufsichtsbehördliche Maßnahmen

Streit um Videokonferenzsysteme – Microsoft mahnt Berliner Datenschutzbehörde ab

20. Mai 2020

Microsoft Deutschland hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wegen der Empfehlungen für Videokonferenzen abgemahnt. Über die Veröffentlichung der Guidelines für Videokonferenzen berichteten wir bereits im April. Die Behörde warnte darin insbesondere vor unbefugtem Mithören, Aufzeichnen und Auswerten der Videoinhalte. Gegenstand der Warnung waren auch die beiden Microsoft-Produkte Skype und Teams. Wie t-online.de berichtete, hat Microsoft die Behörde mit Schreiben vom 5. Mai aufgefordert, “unrichtige Aussagen so schnell wie technisch möglich zu entfernen und zurückzunehmen”. In der Warnung sieht Microsoft eine erhebliche Rufschädigung, die zu einem kommerziellen Schaden führe.

Microsoft wirft der Datenschutzbehörde vor, dass mehrere Annahmen der Guideline faktisch oder rechtlich unzutreffend seien. Die Warnung suggeriere, dass die Produkte nicht nur datenschutzrechtlich, sondern auch strafrechtlich bedenklich seien. Das Unternehmen stört sich insbesondere daran, dass pauschal das Risiko aufgeführt wird, dass bei Videokonferenzen Dritte unbefugt mithören und aufzeichnen. Bei dieser Aussage differenzierten die Guidelines nicht und würden es damit auch auf die Microsoft-Produkte beziehen.

Am 6. Mai veröffentlichte Microsoft eine umfassende Stellungnahme zu den Guidelines. Darin beklagt das Unternehmen, vor der Veröffentlichung der Guidelines nicht angehört worden zu sein. Zudem seien die Produkte im Allgemeinen und Microsoft Teams und Skype for Business Online im Besonderen datenschutzkonform .

Die Stiftung Warentest testete kürzlich mehrere Videokonferenz-Programme. Microsoft erlangte mit Teams und Skype einen Doppelsieg. Allerdings kritisierten die Tester, dass die Datenschutzerklärung “keine ernsthafte Befassung mit der DSGVO erkennen” ließe.

Mittlerweile hat die Berline Datenschutzbehörde die Warnung von ihrer Website ohne Kommentar gelöscht. Auch andere Landesdatenschutzbehörde befassten sich mit Microsoft-Produkten. So verbat etwa die Hessische Datenschutzbehörde die Nutzung von Microsoft Office 365 in hessischen Schulen und die Baden-Württembergische Datenschutzbehörde riet zum Einsatz von Open-Source-Produkten. Die Datenschutzbehörde NRWs veröffentlichte erst kürzlich “Leitplanken für die Auswahl von Videokonferenzsystemen während der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie“. Danach sollen Verantwortliche zunächst prüfen, ob sie mit verhältnismäßigem Aufwand einen eigenen Dienst implementieren können. Im Übrigen listet die Behörde mehrere Prüfkriterien für einen datenschutzkonformen Einsatz bestehender Online-Dienste bereit. Ähnliche Kriterien finden sich in der Checkliste des Dokuments “Best-Practice zum Homeoffice” der Bayerischen Datenschutzbehörde.

LDI NRW veröffentlicht den Jahresbericht 2019

13. Mai 2020

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: LDI), Helga Block, hat heute den Jahresbericht für 2019 veröffentlicht. Gleichzeitig gab sie auch den Leitungswechsel bekannt, da sie 2020 ihren gesetzlichen Ruhestand antreten wird.

Die datenschutzrechtlichen Eingaben sind, im Vergleich zum Vorjahr, auf über 12.500 weiter angestiegen. Über 2200 Datenpannen wurden in der Zeit gemeldet. Obwohl bereits einige Grundsatzfragen durch das LDI geklärt werden konnten, besteht weiterhin Klärungsbedarf zu den Vorgaben und der Anwendung der DSGVO.

Die Landesbeauftragte hatte sich 2019 schwerpunktmäßig u.a. mit der Evaluation zur DSGVO und den datenschutzrechtlichen Fragen zur inneren Sicherheit, zum Internet und zu den Medien befasst. Besonders kritisierte Helga Block die umfangreichen Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung durch die strategische Fahndung der Polizei. Bei dieser wurden pro Fahndung jeweils 5000 Menschen Teil von Kontrollen und Identitätsfeststellungen, ohne dass das angestrebte Ziel erreicht worden ist. Ein weiteres zentrales Thema war die Veröffentlichung von Informationen zu Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zum Betrieb von Facebook-Fanpages und zur Einbindung von Social Plugins auf Websites.

Abschließend äußerte sich Helga Block zur aktuellen Situation: „Die Vorlage dieses Berichtes fällt angesichts der Corona-Pandemie in eine Krisenzeit, in der die Freiheitsrechte durch Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge stark eingeschränkt werden. Der Schutz der Grundrechte, zu denen auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gehört, ist auch und gerade in einer solchen schweren Krise ein wesentliches Merkmal unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die es zu schützen gilt.“

Perspektivisch sprach sich die Landesbeauftragte für den kommenden Berichtszeitraum für die Wahl eines Ländervertreters aus, der im Europäischen Datenschutzausschuss neben dem Bundesbeauftragten an den Ausschusssitzungen teilnehmen kann.

DSGVO-Sanktion gegen Tennisverband wegen Datenverkauf

10. März 2020

Die niederländische Aufsichtsbehörde verhängte gegen den Tennisverband „Koninklijke Nederlandse Lawn Tennisbond“ (KNLTB) eine Geldbuße von 525.000 EUR, weil er die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder verkauft hatte. Im Jahr 2018 stellte KNLTB unrechtmäßig die personenbezogenen Daten einiger tausend seiner Mitglieder zwei Sponsoren zur Verfügung.

Darunter waren der Name, das Geschlecht und die Adresse der Mitglieder. Die Sponsoren nutzten die Daten dazu um an die betroffenen Personen heranzutreten und ihnen tennisbezogene und andere Angebote unterbreiten zu können. Ein Sponsor erhielt personenbezogene Daten von 50.000, der andere von mehr als 300.000 Mitgliedern. Die Sponsoren wandten sich per Post oder Telefon an einige dieser KNLTB-Mitglieder.

Der Tennisverband hat sich auf das berechtigte Interesse am Verkauf der Daten berufen. Die niederländischen Aufsichtsbehörden waren anderer Ansicht und entschieden, dass KNLTB keine Grundlage für die Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an die Sponsoren hatte. Daher war die Übermittlung der personenbezogenen Daten rechtswidrig. Das verhängte Bußgeld von 525.000 Euro ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil der Tennisverband Rechtsmittel eingelegt kann.

Kennzeichenfahndung der brandenburgischen Landespolizei weiter unter Kritik von Datenschützern

14. Februar 2020

Die brandenburgische Landesbeauftragte für den Datenschutz bemängelt die Kennzeichenfahndungspraxis der Landespolizei. Diese nutzt seit mehreren Jahren festinstallierte Kfz-Kennzeichnen-Scanner, die schon länger Anlass zur Kritik von Datenschützern sind. Anfang Februar erklärte der Polizeipräsident, das Verfahren zugunsten des Datenschutzes nachgebessert zu haben. Für die Landesdatenschutzbeauftragte weist die Fahndungspraxis jedoch weiterhin erhebliche Mängel auf.

Zunächst bestehen Zweifel, ob man das System mit dem Namen „KESY“ mit einer ausreichenden Rechtsgrundlage einsetze. Zudem habe man nach erneuten Kontrollen festgestellt, das auch das Löschkonzept den Datenschutzstandards nicht entspreche. So wurden nach Angaben der Ermittler nur Daten gelöscht die vor dem 19. Juni 2019 erhoben wurden. Noch problematischer sei jedoch, dass der komplette, bis zum Stichtag gespeicherte Datenbestand auf andere Datenträger übertragen wurde. So sollen eventuelle Anfragen der Staatsanwaltschaft noch bearbeitet werden können. Eine tatsächliche Löschung sei also gar nicht erfolgt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist das Fehlen eines Konzepts zum Umgang mit Auskunftsrechten von erfassten Personen. Bis heute besteht ein derartiges Konzept nicht. Die Behörden weisen lediglich auf ein anhängiges Beschwerdeverfahren am Landesverfassungsgericht hin.

Außerdem kommentiert die Datenschutzbeauftragte den Plan der Behörden technisch organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten von Betroffenen einzusetzen. Die Polizeibehörde habe diese zwar angekündigt, es jedoch unterlassen genauere Angaben zu machen, wann und wie diese implementiert werden sollen.

Bußgeldverfahren gegen H&M: Verdacht der Ausforschung von Mitarbeitern

27. Januar 2020

Der Modehändler H&M steht wegen massiven Datenschutzverstößen in der Kritik. Die FAZ berichtete am Samstag, dass H&M im großen Stil private Daten seiner Mitarbeiter gesammelt und gespeichert hat. Die FAZ zitiert den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit den Worten, dass die Daten “detaillierte und systematische Aufzeichnungen von Vorgesetzten über ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer” enthalten. Dabei geht es auch um Krankheiten und Familienstreitigkeiten.

Die Datenschutzbehörde in Hamburg (dort hat die Deutschlandzentrale von H&M ihren Sitz) ein Bußgeldverfahren eingeleitet, so die FAZ, nachdem sich der Verdacht der Spionage erhärtete. Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar teilte mit, dass “das qualitative und quantitative Ausmaß der für die gesamte Leitungsebene des Unternehmens zugänglichen Mitarbeiterdaten eine umfassende Ausforschung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigt, die in den letzten Jahren ohne vergleichbares Beispiel ist”.

Der Umfang der Datenspeicherung war zufällig aufgeflogen, als Mitarbeiter des Kundencenters beim Durchstöbern interner Dateien im IT-System auf offen zugängliche Ordner mit brisantem Material stießen.

H&M äußerte sich zum Vorfall und teilte mit, dass der Vorfall ernst genommen werde und er aufrichtig bedauert wird. Der Vorfall befände sich in juristischer Prüfung.

Was für ein Bußgeld die Hamburger Datenschützer ins Auge fassen, bleibt abzuwarten.

Datenschutzrechtliche Verantwortung von Apotheken bei Kassenbons

17. Januar 2020

Seit dem 1. Januar gilt die Bonpflicht in Deutschland, das heißt auch für Apotheken, dass sie für ihre Kunden nach dem Erwerb von Medikamenten zwingend ein Kassenbon erstellen und mitgeben müssen.

Problematisch bei Apotheken im Gegensatz zu Bäckereien und Supermärkten ist, dass ihre Kassenbons personenbezogene Daten, wie den Namen, das Geburtsdatum, die Anschrift sowie das erworbene Produkt, enthalten. Es handelt sich hier um sensible Gesundheitsdaten, die einen besonderen Schutz genießen. Damit könnte es zu einem Problem werden, wenn die Kunden ihre Kassenbons vergessen oder verlieren. Die Frage ist, wie weit die datenschutzrechtliche Verantwortung von Apotheken in dieser Hinsicht geht.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. wies darauf hin, dass in der Apotheke bewusst verbliebene personalisierte Bons von der Apotheke datenschutzkonform zu vernichten, also möglichst zu schreddern, sind.

Die Apothekenkammer Berlin erklärt zudem: “Verliert der Kunde einen personalisierten Kassenbon in der Apotheke oder lässt er den Bon bewusst oder versehentlich in der Apotheke liegen, verbleiben diese sensiblen Daten im Hoheitsbereich der Apotheke als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle. Liegt in der Offizin ein solcher personalisierter Bon und wird dies moniert – beispielsweise durch eine Beschwerde bei der zuständigen Berliner Landesdatenschutzbeauftragten –, trifft den Apothekeninhaber oder die Apothekeninhaberin die Beweislast, dass ihn oder sie daran kein Verschulden trifft.“

Die datenschutzrechtliche Verantwortung der Apotheke endet laut Kammer-Info, wenn der Kunde die Apotheke mit dem Bon verlassen hat. Dann sei es Angelegenheit des Kunden, wie er mit dem Bon umgeht: ob er ihn verwahrt, vernichtet oder ob er ihn einfach wegwirft.

Empfehlenswert ist es, überhaupt keine personenbezogene Daten auf die Kassenbons mehr zu drucken.

Geldbuße gegen Krankenhaus in Rheinland-Pfalz

12. Dezember 2019

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) verhängte gegen ein Krankenhaus ein Bußgeld in Höhe von 105.000 Euro. Grund dafür sind mehrere Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit einer Patientenverwechslung bei der Aufnahme des Patienten.

Dies führte zu falschen Rechnungsstellungen und offenbarte strukturelle technische und organisatorische Defizite des Krankenhauses beim Patientenmanagement.

Der Landesbeauftragte, Prof. Dr. Kugelmann, betont: „Vorrangiges Ziel der Abhilfe- und Sanktionsmaßnahmen ist es, bestehende Defizite abzustellen und den Datenschutz zu verbessern. Geldbußen sind hierbei ein Instrument unter mehreren. Neben ihrer Sanktionswirkung enthalten sie immer auch ein präventives Element, indem deutlich wird, dass Missständen konsequent nachgegangen wird. Mir kommt es darauf an, dass mit Blick auf die besondere Sensibilität der Daten beim Gesundheitsdatenschutz substanzielle Fortschritte erzielt werden. Daher hoffe ich, dass die Geldbuße auch als Signal gewertet wird, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden auf dem Feld des Umgangs mit Daten im Gesundheitswesen besondere Wachsamkeit an den Tag legen.“

Bußgeld für 1&1: Knapp 10 Millionen Euro Strafe für DSGVO-Verstoß

10. Dezember 2019

Gegen die Telekommunikationsfirma 1&1 Telecom GmbH hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber ein Bußgeld in Höhe von 9,55 Millionen Euro verhängt.

Als Grund nannte Kelber das Fehlen von “hinreichenden technisch-organisatorischen Maßnahmen” (TOMs) zum Schutz von Kundendaten. Die zum Konzernverbund gehörenden Mail-Anbieter Web.de und GMX sind davon jedoch nicht betroffen.

Die Aufsichtsbehörde kritisierte das unzureichende Authentifizierungsverfahren der 1&1 Telecom GmbH bei telefonischen Anfragen über die Kundenhotline. Die Angabe von Namen und Geburtsdatum hätten ausgereicht, um weitreichende personenbezogene Kundendaten zu erhalten. Dies stelle einen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO dar, da personenbezogene Daten nicht systematisch geschützt wurden und ein hohes Risiko für den gesamten Kundenbestand entstanden sei.

Das Unternehmen reagierte umgehend indem es den Authentifizierungsprozess durch die Abfrage zusätzlicher Angaben stärker absicherte. Darüber hinaus bemühe man sich ein neues, technisch und datenschutzrechtlich deutlich verbessertes Authentifizierungsverfahren einzuführen.

Aufgrund dieses kooperativen Verhaltens der 1&1 Telecom GmbH bewege sich die Strafe noch im unteren Rahmen des Möglichen.

Gleichzeitig verhängte die Aufsichtsbehörde gegen einen weiteren Telekommunikationsanbieter, namentlich die Firma Rapidata, ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen Artikel 37 DSGVO.

Die 1&1 Telecom GmbH hat inzwischen angekündigt, gegen den absolut unverhältnismäßigen” Bußgeldbescheid klagen zu wollen. Es habe sich um einen Einzelfall aus dem Jahr 2018 gehandelt.

Vermehrte Datenpannen mit sensiblen Daten

3. Dezember 2019

Bei einer Abfrage des NDR bei den Datenschutzbehörden der Länder stellte sich heraus, dass sensible Daten von Patientinnen und Patienten in großer Zahl an falsche Adressen verschickt werden. Es wurden 850 Datenpannen durch Fehlversendungen von Patiententendaten gemeldet, wobei sechs Bundesländer keine Angaben machten.

Die Pannen kommen laut dem Bericht des NDR in allen Gesundheitsbereichen vor, sei es Kliniken oder Abrechnungsstellen. Ursächlich ist in der Regel menschliches Versagen durch falsche Adressierung, Kuvertierung, Verwechslung von Patienten und Ärzten oder Tippfehler.

Eine besonders auffällige Häufung der Datenpannen zeigte sich in einem Krankenhaus in Hamburg. So hatte die Asklepios Klinik Altona seit 2013 insgesamt elf Briefe mit vertraulichen Patientendaten fälschlich an eine Hamburger Psychotherapeutin verschickt, die mit den Patienten nichts zu tun hatte. Es drohen hohe Bußgelder für solche Datenpannen.

Thüringer Datenschutzaufsichtsbehörde veranlasst Hausdurchsuchung nach potentiellem Verstoß gegen die DSGVO

18. November 2019

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) hat die polizeiliche Durchsuchung einer Wohnung veranlasst. Den Beschluss der Hausdurchsuchung stellte das Amtsgericht Erfurt aus.

Anlass hierfür war eine in der Nachbarschaft herumfliegende Drohne. Ein Nachbar des Drohnenbesitzers hatte sich scheinbar beschwert, dass der Pilot das Fluggerät mit einem Videomonitor steuere. Da die Drohne auch über andere Gärten fliege und sie dabei in die Nähe von Schlafzimmerfenstern komme, sei mithin eine massive Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten der Nachbarn wahrscheinlich.

In der Wohnung des Drohnenbesitzers hat man Datenträger sichergestellt. Diese würden nun ausgewertet.

Kategorien: Allgemein · Aufsichtsbehördliche Maßnahmen · DSGVO
Schlagwörter:
1 13 14 15 16 17 35