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Kennzeichenfahndung der brandenburgischen Landespolizei weiter unter Kritik von Datenschützern

14. Februar 2020

Die brandenburgische Landesbeauftragte für den Datenschutz bemängelt die Kennzeichenfahndungspraxis der Landespolizei. Diese nutzt seit mehreren Jahren festinstallierte Kfz-Kennzeichnen-Scanner, die schon länger Anlass zur Kritik von Datenschützern sind. Anfang Februar erklärte der Polizeipräsident, das Verfahren zugunsten des Datenschutzes nachgebessert zu haben. Für die Landesdatenschutzbeauftragte weist die Fahndungspraxis jedoch weiterhin erhebliche Mängel auf.

Zunächst bestehen Zweifel, ob man das System mit dem Namen „KESY“ mit einer ausreichenden Rechtsgrundlage einsetze. Zudem habe man nach erneuten Kontrollen festgestellt, das auch das Löschkonzept den Datenschutzstandards nicht entspreche. So wurden nach Angaben der Ermittler nur Daten gelöscht die vor dem 19. Juni 2019 erhoben wurden. Noch problematischer sei jedoch, dass der komplette, bis zum Stichtag gespeicherte Datenbestand auf andere Datenträger übertragen wurde. So sollen eventuelle Anfragen der Staatsanwaltschaft noch bearbeitet werden können. Eine tatsächliche Löschung sei also gar nicht erfolgt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist das Fehlen eines Konzepts zum Umgang mit Auskunftsrechten von erfassten Personen. Bis heute besteht ein derartiges Konzept nicht. Die Behörden weisen lediglich auf ein anhängiges Beschwerdeverfahren am Landesverfassungsgericht hin.

Außerdem kommentiert die Datenschutzbeauftragte den Plan der Behörden technisch organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten von Betroffenen einzusetzen. Die Polizeibehörde habe diese zwar angekündigt, es jedoch unterlassen genauere Angaben zu machen, wann und wie diese implementiert werden sollen.