Kategorie: Aufsichtsbehördliche Maßnahmen
20. Juni 2018
Kalifornier erhalten bald die Möglichkeit für ein umfassendes Datenschutzrecht abzustimmen, welches viele DSGVO-Grundsätze widerspiegelt. Für Datenschutzgesetze hat Kalifornien in den USA eine Vorreiterrolle inne.
Befürworter des CCPA gaben am 3.5.2018 bekannt, dass genügend Unterschriften gesammelt wurden um am 6.11.2018 über die Gesetzesmaßnahme per Volksabstimmung abzustimmen.
Unter anderem räumt das Gesetz Verbrauchern das Recht ein auf Anfrage ähnlich wie nach Art. 15 DSGVO über Datensammlungen informiert zu werden. Das Unternehmen muss auch mitteilen an wen die Daten verkauft oder weitergegeben werden. Auch die Definition des CCPA von persönlichen Informationen (PI) ist viel umfassender als die Definition von “persönlichen Informationen” gemäß des geltenden kalifornischen Gesetzes zur Meldung bei Datenschutzverstößen.
Ein CCPA-Verstoß durch Missachtung der Datenschutzrechte des Verbrauchers oder durch einen Datenschutzverstoß führt zu einem gesetzlichen Schadensersatz, unabhängig davon, ob dem Verbraucher tatsächlich ein Geld- oder Sachschaden entstanden ist. Der gesetzliche Schadensersatz liegt zwischen US$ 1000 und US$ 3000.
Viele Technologieunternehmen, Banken, und die Automobilindustrie lehnen das Gesetz ab, da es zu weitreichend und zu teuer sei.
Es sieht so aus, als ob Datenschutz bald nicht nur in Europa eine große Rolle spielt.
24. Mai 2018
International ist der Datenaustausch zwischen den Unternehmen schon seit 2016 möglich. In Deutschland war dieser jedoch noch nicht zulässig. Auf der Unterseite der WhatsApp Homepage ist jedoch nun zu erkennen, das WhatsApp unter anderem die Telefonnummer und Gerätedaten an Facebook weitergibt, was aus der aktuellen Datenschutzrichtlinie der App nicht ersichtlich ist.
2016 hat WhatsApp die Nutzungsbedingungen dahingehend geändert, dass Telefonnummern und weitere Informationen mit Facebook ausgetauscht werden, jedoch nicht zu Werbungszwecken.
Deutsche Datenschützer untersagten dies, wogegen Facebook geklagt hat und verlor. Das Verbot gilt aufgrund des neuen Gesetzes nicht mehr, nach DSGVO ist die Datenschutzbehörde in Irland nun zuständig.
Der hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar bezeichnete den Vorgang als “alarmierend” und als Verstoß gegen die DSGVO.
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat Anfang März 2018, die Annahme Caspars bestätigt, wonach Facebook nicht massenhaft Daten seiner Tochterfirma WhatsApp für eigene Zwecke nutzen darf.
Facebook-Chef Mark Zuckerberg hatte an diesem Dienstag bei der Anhörung vor dem Europäischen Parlament die konkrete Frage nach der Weiterleitung der Daten nicht beantwortet.
2. Mai 2018
Die Konferenz der unabängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder kritisiert das soziale Netzwerk Facebook erneut scharf. So wurde der aktuell diskutierte Datenskandal lediglich als “Spitze des Eisbergs” bezeichnet.
In einer jüngst veröffentlichten Entschließung fordern die Aufsichtsbehörden den kalifornischen Konzern daher auf, “den wahren Umgang der Öffnung der Plattform für App-Anbieter in den Jahren bis 2015” offenzulegen und “belastbare Zahlen der eingestellten Apps sowie der von dem Facebook-Login-System betroffenen Personen” zu nennen. Darüber hinaus sollten Betroffene über Rechtsverletzungen informiert werden. Dies sei erforderlich, damit die erheblichen Vorwürfe hinsichtlich mangelndem Datenschutz nicht folgenlos bleiben. So betonte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, dass die Vorwürfe “vermutlich nur ein kleines Puzzlestück des datenschutzrechlich problematischen Geschäftsmodells von enstprechenden Unternehmen sind.”
Die Datenschützer gehen davon aus, dass die Zahl der Online-Anwendungen, die allein das Login-System nutze, in die Zehntausende gehe. Es sei nicht auszuschließen, dass “dem Grunde nach alle Facebook-Nutzer betroffen” sein könnten.
Besonders kritisch betrachtet wird das Vorgehen des Konzerns hinsichtlich der Implementierung einer Gesichtserkennung. Durch diese Funktion kann Facebook erkannte Nutzer automatisch in Fotos markieren. Die Konferenz habe “erheblichen Zweifel” daran, ob das eingeführte Einwilligungsverfahren des Netzwerks “mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist”. “Eine unzulässige Beeinflussung des Nutzers” steht im Raum.
Im Rahmen der Konferenz appelierten die Teilnehmer an die sozialen Netzwerkbetreiber, ihre Geschäftsmodelle an das Schutzniveau der DSGVO anzupassen und so “ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen.”
24. April 2018
Nachdem schon das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt hatte, erklärte nun auch das Verwaltungsgericht Köln in einem neuen Urteil die Vorratsdatenspeicherung für unrechtmäßig.
Damit wurde der Klage der deutschen Telekom stattgegeben, die sich weigerte den Speicherpflichten nach §§ 113a und 113b TKG nachzukommen, da diese nach ihrer Ansicht gegen europäisches Recht verstoßen.
Diese Ansicht teilte auch das Gericht, womit es sich der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen anschloss, die im Juni 2017 schon entschied, dass die den Telekommunikationsunternehmen durch § 113a Absatz 1 in Verbindung mit § 113b TKG auferlegte Pflicht zur Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten mit Unionsrecht nicht vereinbar ist.
Vor allem sah das VG Köln einen Widerspruch der TKG Paragraphen zur Datenschutzrichtlinie der elektronischen Kommunikation. Weiterhin ordnen die §§ 113a und 113b TKG eine “allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung an”, was europarechtlich nicht zulässig sei.
Eine Berufung gegen das Urteil vor dem OVG Münster ist noch möglich, ebenso eine Sprungrevision vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
11. April 2018
Nach Einschätzung der Landesdatenschutzbeauftragten können Datenschutzverstöße mangels Personal nicht ausreichend geahndet werden. Allen 16 Behörden mangelt es an genügend Personal um der Einhaltung des Datenschutzes gerecht zu werden. Laut einer Umfrage der Zeitung “Tagesspiegel” fehlen bundesweit dafür fast 100 Beschäftigte. «Ich bezweifle stark, dass wir mit der jetzigen Ausstattung die Instrumente der DSGVO vernünftig nutzen können», sagt Marit Hansen, Landesdatenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein.
Es besteht die Gefahr, dass die am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden neuen Datenschutzvorschriften nicht hinreichend durchgesetzt werden können. Das massive Stellendefizit erschwert die Ahndung von Datenschutzverstößen. Es besteht auch keine Bereitschaft in der Politik dies auszugleichen. Auch Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat bereits auf die Belastung der Aufsichtsbehörden aufmerksam gemacht.
Mit Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung werden hohe Auflagen hinsichtlich Bußgeldern eingeführt. Zur Verhängung dieser Bußgelder ist jedoch ein funktionsfähiger Aufsichtsapparat notwendig.
Immer häfiger werden GPS-Tracker zum Orten eingesetzt. Von der privaten Nutzung zur Standortbestimmung von gestohlenen Fahrzeugen, entlaufenen Haustieren oder Schulranzen von Kindern bis hin zur geschäftlichen Nutzung durch Einbau in Firmenfahrzeuge oder LKW-Flotten.
Einige dieser GPS-/GSM-Tracker verfügen über eine Abhörfunktion, welche oftmals durch eine App oder SMS auch aus großer Entferung aktiviert werden kann. Für die Aktivierung benötigt man lediglich die SIM-Nummer des Trackers.
Zum Schutz der Privatsphäre der Träger und der Personen in Ihrer Umgebung, sind GPS-/GSM-Tracker in Deutschland verboten. Es geraten jedoch regelmäßig solche Geräte auf den deutschen Markt, daher sollte vor dem Kauf eines solchen Trackers überprüft werden, ob dieser eine solche Funktion hat und bereits vorhandene Geräte mit dieser Funktion sollten vernichtet werden.
Erhält die Bundesnetzargentur von dem Kauf solcher Geräte Kenntnis werden die Eingentümer zur Vernichtung aufgefordert. Erst kürzlich war dies bei Kinderuhren der Fall.
4. April 2018
Die Datenschutzbehörde überprüft derzeit, ob die Post-Tochter “Post Direkt” im Bundestagswahlkampf 2017 mit Adressen gehandelt hat. Der zuständige Datenschutzbeauftragte hat nun zu prüfen, ob der Adresshandel im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz steht. Zuständig für die Überprüfung ist die Landesdatenschutzbehörde, da der Sitz des Unternehmens in NRW liegt und es sich nicht um klassische Postdienste handelt, für die der Bundesdatenschutzbeauftrage zuständig wäre.
CDU und FDP hatten bereits versichert, nur anonymisierte Daten genutzt zu haben. SPD, Grüne, Linke und AfD haben der Bild am Sonntag erklärt, während des Wahlkampfes nicht mit Post-Daten gearbeitet zu haben.
Der Handel mit anonymisierten Daten und Adressen ist nicht generell illegal. Möglich ist jedoch ein Bußgeld in Höhe von bis zu 300.000 Euro, wenn mit personalisierten Daten gehandelt wird. Die Staatsanwaltschaft muss sich dann mit dem Fall beschäftigen, wenn eine Absicht nachweisbar ist, sich damit zu bereichern oder andere zu schädigen. Laut Medienberichten hatte die Deutsche Post beteuert, ihre Tochter speichere und verarbeite “personenbezogene Daten bei strikter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes”. Es käme dabei lediglich zu einer Darstellung statistischer Wahrscheinlichkeitswerte und nicht der von personenbezogenen Daten. Es bestünde kein Bezug der Daten auf einzelne Haushalte.
Die Datenschutzbehörde empfiehlt allen Verbrauchern, die wissen möchten, was über sie gespeichert wurde, sich bei Post Direkt in Troisdorf zu erkundigen.
21. März 2018
Der britische Guardian und Channel 4 haben durch ihre Recherche aufgedeckt, dass das Unternehmen Cambridge Analytica für ein erhebliches Datenleck im Umfang von 50 Millionen Facebook-Profilen verantwortlich ist. Das Unternehmen trat ursprünglich als App-Anbieter für Facebook auf und konnte somit von Facebook-Nutzern heruntergeladen werden. Angeboten wurde dabei die Teilnahme an einer Studie, für die man bis zu 2 Dollar erhalten hat.
An dieser Studie haben immerhin 270.000 Nutzer teilgenommen. An die große Menge von 50 Millionen Nutzerdaten kam Cambridge Analytica allerdings erst über eine Einstellung, due auch den Zugriff auf die Daten von Freunden ermöglicht. Alleine die Freunde hätten in den Facebook-Einstellungen dieser Weitergabe ihrer Profildaten an Dritte im Vorfeld verhindern können. Diese Daten wurden danach scheinbar an das Unternehmen Eunoia Technologies weiterverkauft.
Wie jetzt durch einen ehemaligen Mitarbeiter von Eunoia Technologies, Christopher Wylie, bekannt wurde hat das Unternehmen die Daten aber nicht nur für eigene wissenschaftliche Zwecke verwendet, sondern wurde auch auf dem internationalen politischen Parkett aktiv. Neben dem kenianischen Wahlkampf um das Präsidentenamt wurden wohl auch das Brexit-Referendum und der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf beeinflusst.
Facebook hat die beiden Unternehmen von der Nutzung ihrer Daten bereits ausgeschlossen. Doch damit allein ist ihre Pflicht wohl noch nicht getan. Die amerikanischen Behörden ermitteln nun, ob Facebook die Daten nicht besser hätte schützen müssen. In Großbritannien wurde die Datenschutzbeauftragte bereits tätig, um etwaigen Datenmissbrauch aufzuklären.
Als Facebook-Nutzer kann man sich gegen die Verwendung seiner Daten nur schützen, indem man in den privaten Einstellungen die Weitergabe an Dritte über Freunde im Vorhinein untersagt. Insbesondere lohnt es sich die mit Facebook verbundenen Apps kritisch zu begutachten. Im Falle von Cambridge Analytica hat der Download der App „thisisyoudigitallife“ bereits den „Datenklau“ initiiert.
12. März 2018
Foodwatch Deutschland testete mehrere Lebensmittel-Lieferdienste (u.a. Amazon Fresh, Allyouneedfresh, Mytime).
Dabei wurde deutlich, dass viele Lieferdienste zur Verarbeitung der Bestellung die Angabe nicht erforderlicher Daten verlangten, wie z.B. das Geburtsdatum. Das Geburtsdatum ist lediglich bei Bonitätsprüfungen (bei Zahlung auf Rechnung) oder beim Kauf von Alkoholika notwendig.
Auch die Kontrolle der Shops durch Kontrollbehörden wird als mangelhaft angesehen. „Im Onlinehandel besteht ein echtes Kontrolldefizit, weil die Lebensmittelüberwachung nicht zeitgemäß aufgestellt ist. Die kommunal und offline organisierten Kontrollbehörden sind noch nicht im globalen Online-Zeitalter angekommen. Die zuständigen Lebensmittelkontrolleure schaffen es schlichtweg nicht, neben dem Bäcker vor Ort auch noch die großen Online-Supermärkte und die unzähligen Nischenanbieter im Internet zu kontrollieren, die zufällig ihren Sitz in diesem Ort haben.“ , sagte Martin Rücker, Geschäftsführer foodwatch Deutschland.
Außerdem benutzen die Lieferdienste bis auf Allyouneedfresh eine hohe Anzahl von Trackern, oft völlig unbemerkt. Damit sammeln sie ohne Wissen des Nutzers Informationen über das Nutzerverhalten.
Es besteht mithin ein großer Bedarf an datenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie an Kontrollmaßnahmen bei den Lebensmittel-Lieferdiensten.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat gemeinsam mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz einen Leitfaden zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in bayerischen öffentlichen und privaten Krankenhäusern veröffentlicht. Ziel des Leitfadens ist es, praktische Hinweise zur Umsetzung der DSGVO zur Verfügung zu stellen und bestehende Unsicherheiten abzubauen. Da es bislang nur wenige Hilfstellungen in diesem Bereich gab, war es das erklärte Ziel beider Datenschutzaufsichtsbehörden, erste Hinweise zur Auslegung der DSGVO im Bereich des Gesundheitsdatenschutzes zu geben. Der Leitfaden eignet sich zur Orientierung ebenfalls für Krankenhäuser in anderen Bundesländern.
Schwerpunkt des Leitfadens ist das Datenschutzmanagement, um den erhöhten Anforderungen der DSGVO Rechnung zu tragen. Nach Auffassung der Verfasser sollte das Datenschutzmanagement im Wesentlichen neun Punkte erhalten. Genannt wird in diesem Zuge unter anderem die Festlegung eines Teams, das zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen den Datenschutzbeauftragten unterstützen soll. Darüber hinaus enthält der Leitfaden Handlungsempfehlungen zur Erstellung und Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, der Auflistung von Datenschutzkonzepten für Verfahren und Auftragsverarbeitungsverträgen, sowie der Erstellung von Datenschutzfolgenabschätzungen. Zudem werden die Punkte der Risikoabschätzung, der Behandlung von Datenschutzverletzungen sowie der Implementierung von Informationspflichten und der Umsetzung von Betroffenenrechten thematisiert.
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