Kategorie: Internationaler Datenschutz

Auch Abgeordnete des US-Kongress werden von der NSA überwacht

7. Januar 2014

Nach aktueller Berichterstattung von heise.de sei nicht ausgeschlossen, dass auch US-amerikanische Abgeordnete von der NSA überwacht werden. Diese Berichterstattung ist gestützt auf die Anfrage des Senators Bernie Sanders an den Geheimdienst NSA. Betroffen seien womöglich die Verbindungsdaten von beruflichen oder privaten Telefongesprächen, Inhaltsdaten besuchter Internetseiten und beruflichen E-Mails. Neben der NSA und dem britischen Geheimdienst seien auch andere westliche Geheimdienste an dem weltweiten Ausspionieren beteiligt. Ausspioniert werden Unternehmen und staatliche Stellen. Die Befugnisse zur elektronischen Überwachung beinhalten “Prozeduren, zum Schutz der Privatsphäre von US-Personen”, so die NSA.

Nach Ansicht von Bernie Sanders sei diese Sammlung von Informationen über  Telefonate, E-Mails und besuchten Internetseiten verfassungswidrig. Dieses verfassungswidrige Verhalten, so Sanders, sorge für ein weltweit steigendes anti-amerikanisches Gefühl.

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GroKo, EU und die Vorratsdatenspeicherung

17. Dezember 2013

Das 2010 vom Bundesverfassungsgericht als nichtig erklärte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung will die große Koalition (GroKo) Medienberichten zufolge wieder aufgreifen. In Rahmen der Koalitionsverhandlungen sollen sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt haben, die umstrittene EU-Richtlinie von 2006 (Richtlinie 2006/24 EG über die Vorratsspeicherung von Daten) umsetzen zu wollen. Einerseits durchaus berechtigt, ist Deutschland doch das einzige Land, das die EU-Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt hat und deshalb auch schon von der EU-Kommission verklagt wurde.

Andererseits verwunderlich ist Zeitpunkt, wo sich doch gerade der Europäische Gerichtshof in mehreren Klagen mit genau dieser Problematik befasst und ein Urteil in naher Zukunft zu erwarten ist. Das sieht auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar so und warnte die künftige Bundesregierung davor, hier voreilig tätig zu werden. Die Warnung ist ausgesprochen gerechtfertigt. So liegt nämlich seit vergangener Woche dem EuGH ein Rechtsgutachten des EU-Generalanwalts Cruz Villalón vor, wie heise online mitteilte. In diesem heißt es, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten in vollem Umfang unvereinbar mit der EU-Charta der Grundrechte sei. Das heißt konkret, der Generalanwalt sieht die Grundrechte durch die EU-Richtlinie verletzt. Darüber hinaus sei auch die Speicherdauer von bis zu zwei Jahren unverhältnismäßig. Damit teilt Villalón in großen Teilen die Meinung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2010.

Die Grünen im Europaparlament sowie die amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßen das Gutachten und fordern sogar die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung in der EU, teilt die tagesschau mit.

Wie Massenüberwachung die Demokratie gefährdet

12. Dezember 2013

„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst“, soll Voltaire gesagt haben. Was er damit zum Ausdruck gebracht hat, war seine außerordentliche Wertschätzung der Meinungsfreiheit. Das war im achtzehnten Jahrhundert und zu jener Zeit alles andere als selbstverständlich. Zwei Jahrhunderte später fand der Grundsatz der freien Meinungsäußerung seine verfassungsmäßige Anerkennung und einen Platz in unseren Grundrechten und war damit ein Selbstverständnis. „Meinungs- und Pressefreiheit sind unveräußerliche Grund- und Menschenrechte. Sie sind zugleich das Fundament jeder Demokratie“,  so die heutige Erweiterung Voltairs Ausruf von Markus Löning, aktueller FDP-Politiker und Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe.

Nicht einmal einhundert Jahre später erfährt diese Entwicklung offenbar einen Rückschritt. George Orwells Fiktion scheint allgegenwärtig. Massenüberwachung ist das nicht abreißen wollende Thema. Kaum ein anderes Wort in den Medien ist so sehr negativ behaftet. Dabei soll mit Hilfe von Überwachung doch der Terrorismus bekämpft werden. Wird das, was uns schützen soll, zur Gefahr?

Ganz klar: Ja!, heißt es heute in einem offenen Aufruf von 560 Schriftstellern in 30 bedeutenden Zeitungen weltweit. Unter der Überschrift „Die Demokratie verteidigen im digitalen Zeitalter“ protestieren sie gegen die systematische Überwachung, fordern eine internationale Charta der digitalen Rechte und rufen dazu auf, die Demokratie auch in der digitalen Welt zu verteidigen. Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem Umberto Eco, Peter Sloterdijk, T. C. Boyle, Doris Dörrie und viele weitere. Auch fünf Literaturnobelpreisträger, unter ihnen Günter Grass, gehören zu den Unterstützern.

In vier Punkten fokussieren sie ihre Kritik:

-Überwachung verletze die Privatsphäre und die Gedanken- und Meinungsfreiheit.

-Massenhafte Überwachung behandle jeden Bürger als Verdächtigen und zerstöre somit die historische Errungenschaft der Unschuldsvermutung.

-Überwachung durchleuchte den Einzelnen, während Staaten und Konzerne im Geheimen operieren. Diese Macht werde systematisch missbraucht.

-Überwachung sei Diebstahl. Denn die Daten seien kein öffentliches Eigentum, sie gehören dem Bürger. Wenn sie benutzt werden, um das Verhalten von Menschen vorherzusagen, würde noch mehr gestohlen werden, nämlich der freie Wille, der unabdingbar ist für die Freiheit der Demokratie.

Die sogenannten neuen Medien waren einst ein neuer Schritt in noch mehr Freiheit. Freier Zugang zu freien Informationen und freien Gedanken. Doch wurde uns in den vergangenen Monaten deutlich gemacht, wie wenig frei wir uns tatsächlich in ihnen bewegen. So schrieb in diesem Zusammenhang vor kurzem die Wochenzeitung „der Freitag“ sehr selbstkritisch: „Es verwundert, mit welch reinem Gewissen Politikerinnen und Politiker der westlichen Welt von anderen, nicht-westlichen Regierungen verlangen, dass sie ihren Bürgerinnen und Bürgern ungehinderten und unzensierten Zugang zum Internet gewähren sollen. Dabei wird fein unterschieden: Beschränkt ein Staat das Internet, ist dies Beschneidung von Freiheit und Freiheitsrechten. Späht ein Staat seine Bürger aus, dann dient es dem Schutz vor Terrorismus und sonstigen Gefahren.“

Unter diesen Gesichtspunkten erscheint es fast schon lächerlich, in Gefahr befindliche Freiheitsrechte und Demokratien mit Gesetzen und Aufklärungs-Aufforderungen schützen zu wollen. Doch was tun?

„Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit“, sagte einst George Bernhard Shaw. Vielleicht liegt darin die Lösung. Wenn wir Freiheit nicht nur fordern, sondern auch das Verständnis dafür schärfen, wie wir verantwortungsbewusst mit ihr umzugehen haben, um sie zu erhalten.

EU-Kommission: Handlungsbedarf bei Safe Harbor

4. Dezember 2013

Die EU-Kommission hat vergangene Woche ein Dokument zur Einschätzung der Zukunft des Safe Harbor-Abkommens, auf deren Grundlage ein Großteil der Datenströme privater Unternehmen zwischen Europa und den USA beruhen, („Rebuilding trust in EU-US data flows“) sowie eine Analyse des Safe Harbor Abkommens („Communication on the Functioning of the Safe Harbor from the Perspective of EU Citizens and Companies Established in the EU“) vorgestellt. Diesbezüglich sehe man Handlungsbedarf.

Unter anderem müsse ein höheres Augenmerk auf Transparenz gelegt werden. Die Safe-Harbor-Zertifizierung eines Unternehmens müsse einfacher nachvollziehbar sein und die entsprechenden privacy policies direkt und lesbar auf der Unternehmenswebseite zu finden sein. Auch müssten Unterauftragnehmer eingeschlossen werden. Zusätzlich soll vom Handelsministerium eine offizielle Liste von denjenigen Unternehmen geführt werden, die die Safe-Harbor-Bedingungen erfüllen oder noch nicht erfüllen.

Daneben fordere man, durch regelmäßige externe Audits und Kontrollen die Safe-Harbor-Prinzipien besser durchzusetzen. Bei Verstößen sollen Nachkontrollen durchgeführt und die EU-Datenschutzaufsicht informiert werden.

Neben der Etablierung eines effektiven Schlichtungsverfahrens fordere man des Weiteren die verbindliche Klärung, unter welchen Umständen US-Behörden Zugriff auf personenbezogene Daten von EU-Bürgen, die bei einem zertifizierten Unternehmen verarbeitet werden, erhalten. Es müsse dabei sichergestellt werden, dass sich die Ausnahmen in Fällen der nationalen Sicherheit auf ein Minimum beschränken.

Als Frist zur Ermittlung der geeigneten Abhilfemaßnahmen setzt die Kommission den Sommer 2014. Die konkrete Umsetzung und damit Änderung der Safe Harbor Entscheidung habe so schnell wie möglich zu erfolgen.

 

Datenschutzabkommen zwischen USA und EU?

26. November 2013

Getrennt vom derzeit in Arbeit befindlichen Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa, sollen Fragen und Probleme des Datenschutzes zwischen dem Staat jenseits und dem Staatenbund diesseits des Atlantiks thematisiert werden, schreibt Spiegel Online.

Dass die USA sich dem europäischen Datenschutzniveau annähern und Zugeständnisse einräumen, sei eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche wirtschaftliche Zusammenarbeit und vor allem einer funktionierenden Partnerschaft mit der EU. Dies forderte EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die sich kürzlich in Washington mit US-Justizminister Eric Holder traf. Nach dem Gespräch teilte Reding mit, dass es bei künftigen Reformen nicht mehr hauptsächlich um die Rechte der Amerikaner gehen solle. Dies sieht nämlich der US-Kongress bei Gesetzesvorschlägen regelmäßig vor. Die Rechte der EU-Staaten und –Bürger sollen stärker berücksichtigt werden. Wie Spiegel Online schreibt,  herrsche sogar Einigkeit darüber, dass Fragen des Datenschutzes getrennt von den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen geklärt werden sollen.

Der amerikanischen Regierung sei bewusst, dass es zu keinen Einigungen mit Europa zu Rahmenabkommen von Polizei und Justiz kommen werde, wenn nicht Einigung zu den Problemen im Rahmen des Datenschutzes erzielt werden. Nach den Abhörskandalen sei der US-Regierung viel daran gelegen, das angerissene Vertrauensverhältnis zur EU wieder herzustellen, wie die tagesschau mitteilt. Die USA stehen diesbezüglich enorm unter Druck. Wohl auch deshalb hat Holder zugesichert, amerikanische Gesetze überprüfen und ggf. ändern zu wollen.

 

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Studie zu Nutzen und Risiken von BYOD

29. Oktober 2013

Eine von Samsung beauftragte Studie gibt interessante Einblicke über die Nutzung und Verwendung von BYOD (Bring Your Own Device). Hierzu wurden in acht europäischen Ländern IT-Leiter und Entscheidungsträger von Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern befragt.

40 Prozent der Unternehmen geben an, dank BYOD ein höheres Engagement der Mitarbeiter zu verzeichnen, wie Heise Online schreibt. Auch wirtschaftlich und finanziell messbare Vorteile seien durch BYOD zu erreichen. Zum Beispiel könnten die Telefonkosten durch BYOD immens gesenkt werden.

Aber die mit BYOD einhergehenden Gefahren sind groß und die damit einhergehende Kritik reißt nicht ab. Besonders drastisch urteilt mobile-zeitgeist.com über die Verwendung von BYOD. BYOD sei tot, Programme zur Trennung von geschäftlichen und privaten Daten auf einem Gerät seien nicht praxistauglich oder weisen oft große Sicherheitslücken auf, heißt es dort. Mit keiner Technologie sei es möglich, die rechtlichen Hürden bei der Verwendung von BYOD zufriedenstellend zu bewältigen.  So geht auch aus der Studie weiter hervor, dass etwa 29 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern, die BYOD verwenden, bereits geschäftliche Daten verloren haben. Besonders erstaunlich: Obwohl die Gefahren bekannt sind, haben nur rund 39 Prozent der an der Studie teilgenommenen Unternehmen aktuelle Richtlinien für einen sicheren und angemessenen Umgang mit BYOD.

Es wird erwartet, dass die Nutzung privater Endgeräte im geschäftlichen Bereich in den kommenden Jahren noch ansteigen wird. Die Studie macht auch deutlich, dass die Gefahren von BYOD noch viel zu oft unterschätzt werden. Sofern Unternehmen darauf achten, gute und sichere BYOD-Konzepte zu konzipieren und sinnvolle Richtlinien zu verwenden, können hieraus durchaus messbare Vorteile entstehen.

 

NSA hört offenbar Handy der Bundeskanzlerin ab

24. Oktober 2013

Im August hatte die Bundesregierung die NSA-Affäre als beendet erklärt. Und schon damals sah sie sich für ihr Vorgehen, welches von Beschwichtigunsgversuchen und auffällig zurückhaltender Kritik geprägt war, von vielen Seiten scharf kritisiert. Zu sehr dominierte in den Augen vieler Oppositioneller und unabhängiger Datenschützer der Eindruck, die Affäre dürfe nach dem Anliegen der Bundesregierung in erster Linie nur keine politischen Auswirkungen auf die Beziehung zur “Weltmacht” USA haben. Nur acht Wochen später ist die NSA-Affäre wieder da, nur dieses mal dürfte es der Kanzlerin wesentlicher schwerer fallen die Überwachungsmethoden der NSA in den hiesigen Breitengraden deeskalativ zu behandeln. Der Vorwurf wiegt schwer, scheint er doch auf handfesten Indizien zu beruhen: Die NSA hört offenbar das Handy der Bundeskanzlerin ab. Regierungssprecher Steffen Seibert bestätigte dies mittlerweile durch einen Tweet bei Twitter.

Die Reaktionen in der Politik sind deutlich. Der Chef des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Thomas Oppermann (SPD), sagte in Berlin: „Sollte dieser Vorwurf zutreffen, wäre das ein ganz schwerer Vertrauensbruch.“ Dies müsse „sofort und umfassend aufgeklärt werden“. Konstantin von Notz, Innenexperte der Grünen äußerte sich ebenfalls deutlich: „Es ist schon skandalös, dass die Regierung im Verlauf der gesamten NSA-Affäre beschwichtigt und vernebelt hat, jetzt aber, da es um die Vertraulichkeit der Kommunikation der Kanzlerin geht, ruft Merkel in eigener Sache den amerikanischen Präsidenten an und empört sich“.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezog Stellung zu dem Thema und zu dem Versuch der Kanzlerin die Affäre im August für beendet zu erklären: „Der Bericht, dass auch das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin durch US-amerikanische Geheimdienste abgehört wurde, belegt, wie absurd der politische Versuch war, die Debatte über die Überwachung alltäglicher Kommunikation hierzulande für beendet zu erklären“.

Eine Stellungnahme der US-amerikanischen Regierung ist bisher nicht bekannt.

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Aktuelles zur EU-Datenschutzreform

23. Oktober 2013

Am gestrigen Abend haben der Innen- und Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments die Reform des Datenschutz in der EU verabschiedet, wie mehrere Medien berichten.

Die alte Richtlinie, die noch aus dem Jahr 1995 stammt, als es praktisch noch gar kein Internet, geschweige denn einen Bedarf für Datenschutz in eben diesem gab, soll rundum erneuert  werden. Ziel sei es, einheitliche Regeln für den Datenschutz in Europa zu schaffen. Hierzu müssen nun die 28 Mitgliedstaaten sowie die Europäische Kommission zustimmen. Das größte Manko der noch aktuellen Regelung sei es, dass sie von allen Mitgliedstaaten unterschiedlich auslegt und angewendet werde. Dies habe zur Folge, dass es große Unterschiede zwischen den einzelnen nationalen  Datenschutzregelungen gebe. So entstehen rechtliche Lücken und Schlupflöcher. Künftig soll es nicht mehr möglich sein, dass sich Online-Unternehmen in dem Land mit dem niedrigsten Datenschutzstandard niederlassen. Derzeit gelte beispielsweise Irland als „Datenparadies“, in dem u.a. auch das aus datenschutzrechtlicher Sicht oft kritisierte Facebook seinen Firmensitz habe.

Die neue Richtlinie soll vor allem die Rechte der Bürger stärken, aber auch Unternehmen mehr Sicherheiten und Klarheit verschaffen. Denn was im Internet erlaubt sei und was nicht, sei bislang ein sehr wackeliges Thema ohne klare Linien und wo klare Regeln fehlen, gedeihe der Nährboden für schwarze Schafe. Deshalb sollen auch Sanktionen künftig wesentlich höher ausfallen als bisher.

Im medialen Zeitalter, in dem das Internet einen wichtigen Stellenwert in unserem privaten und Arbeitsalltag eingenommen habe, sei es deshalb wichtig, zeitgemäße Regeln zum Schutz der Privatsphäre europaweit verbindlich zu verankern, wie der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar betont.

Skype als möglicher NSA-Lieferant unter Verdacht

15. Oktober 2013

Medienberichten zu folge, wird gegen den Internet-Telefondienstanbieter Skype wegen potentieller Datenweitergabe an den US-Geheimdienst NSA ermittelt. Geprüft werde, ob das zu Microsoft gehörende Unternehmen Daten an die NSA weitergegeben und damit gegen Luxemburger Gesetze verstoßen habe, wie die britische Tageszeitung  The Guardian berichtet. Es werde bereits seit Juni 2013 ermittelt. Bis Ende Oktober soll geklärt werden, ob ein Verstoße gegen Luxemburger Gesetze durch Weitergabe von Daten durch Skype vorliegt, um sodann zu entscheiden, ob ein Verfahren gegen Skype angestrengt wird.

 

“Big Russia is watching you” – Olympia in Sotschi

11. Oktober 2013

Wenn am 7. Februar 2014 die XXII. Olympischen Spiele im russischen Sotschi beginnen, werden nicht nur milliarden Sportbegeisterte auf die gerade einmal 343.000 Einwohner beheimatende Stadt am Schwarzen Meer schauen. Auch Menschenrechtler und Datenschützer blicken der Veranstaltung mit Spannung entgegen. Denn gerade auch politisch gilt die Vergabe der Spiele in das größte Land der Erde als vielfach umstritten.

Die aktuellen Nachrichten der Weltpresse lassen erahnen warum. Jüngstes Beispiel ist die öffentlich gewordene Absicht des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB. Dieser plant Sportler und Besucher der Winterspiele umfassend auszuspähen. Jegliche Kommunikation per Telefon, Smartphone und Internet, kurzum, sämtlicher Datenverkehr, soll vollständig überwacht werden. Emails, Webchats und Unterhaltungen über soziale Medien sollen nach Schlagworten und Suchphrasen gescreent werden. Auch die Methode der Deep Packet Inspection, die das Durchleuchten ganzer Datenpakete ermöglicht, soll in Betracht gezogen werden.

Das Vorgehen weckt Erinnerungen an die Olympischen Sommerspiele in Peking 2008. Auch die chinesische Regierung präsentierte sich damals “interessiert” an den Datentransfers rund um die Spiele. Die Folge war Überwachung und die Zensierung des Internets. Ron Deibert, Professor an der Universität von Toronto und Direktor des dort ansässigen Citizen Lab, sieht Russland jedoch noch einen Schritt weiter: “Sogar während der Olympischen Spiele in Peking gab es keine so ausgefeilte Überwachung und keine solchen Verfolgungsmöglichkeiten, wie sie heute existieren.” Das von Russland verwendete landesweite System SORM (System für operative Ermittlungsaktionen) sei, verglichen mit dem viel diskutierten System der USA, “PRISM auf Steroiden”.

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