Kategorie: Tracking

BfDI- personenbezogenes Webtracking nur mit Einwilligung

14. November 2019

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber erklärte in einer Pressemitteilung vom 14.11.19, dass Webtracking nur noch mit expliziter Einwilligung der User möglich ist.

Wenn Website-Betreiber Dritt-Dienste wie z.B. Google Analytics auf ihrer Internet-Seite mit einbinden und diese die personenbezogenen Daten für eigene Zwecke nutzen, benötigen sie eine Einwilligung des Betroffenen. Diese muss datenschutzkonform sein und kann nicht durch Cookie-Banner oder voraktivierte Kästchen ersetzt werden.

Daher rief Ulrich Kelber die Website-Betreiber dazu auf ihre Websites auf Dritt-Dienste zu kontrollieren. Für einen datenschutzkonformen Einsatz dessen sollte der Website-Betreiber die Einwilligung der User einholen. Andernfalls wird zur Löschung der Dritt-Dienste geraten.

“Lovoo” steht wegen fehlenden Datenschutzes in der Kritik

12. August 2019

Journalisten des Bayerischen Rundfunks (BR) haben festgestellt, dass der Partnervermittlungsdienst “Lovoo” lediglich über unzureichende Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten verfügt.

So hätten die Journalisten des BR die Standorte von Nutzern des Dienstes mittels einer “Radarfunktion” für einen Zeitraum von mehreren Tagen aufgezeichnet. Mit diesen Daten hätte man Bewegungsprofile erstellen und Rückschlüsse auf Wohn- und Arbeitsorte ziehen können. Darüber hinaus ließen sich diese Informationen mit weiteren Profilinformationen wie der sexuellen Orientierung oder hinterlegten Bildern kombinieren.

Die Kritik des BR resultiert daraus, dass der Nutzerstandort mittels eines geometrischen Messverfahrens wohl wesentlich genauer bestimmen lässt als von “Lovoo” angegeben. Durch die konkrete Lokalisierbarkeit etwaiger Nutzer steigt die Gefahr des Missbrauchs dieser Daten. Das Risiko ist umso größer, da es sich bei den potentiell abgefragten Daten um besonders sensible, mithin schutzwürdige Daten handelt.

“Lovoo” selbst nahm in einer Pressemitteilung zum potentiell unzureichenden Datenschutz Stellung. Das Unternehmen erläuterte, dass bereits vor Veröffentlichung der Ergebnisse durch den BR Maßnahmen zur Behebung des Problems ergriffen worden wären. So könnten Nutzer nun lediglich in einem Umkreis von maximal 1000 Meter lokalisiert werden. Darüber hinaus sei die mehrfache Abfrage des Standorts von Nutzern in der Umgebung eingeschränkt worden.

Kategorien: Allgemein · DSGVO · Social Media · Tracking

Face App: Kritik wird lauter

18. Juli 2019

Ist man derzeit im Internet und dort insbesondere auf den unterschiedlichsten Social-Media-Netzwerken unterwegs, stolpert man seit einigen Tagen vermehrt auf Portraitbilder, die die Abgebildeten älter erscheinen lassen als sie tatsächlich sind. Möglich macht dies ein Filter der App “Face App”, die sowohl auf iOS als auch auf Android erhältlich ist und sich momentan großer Beliebtheit erfreut – auch weil oben erwähnter Gesichtsfilter kostenlos und beliebig oft auf bereits vorhandene Fotos sowie auf Liveaufnahmen angewendet werden kann.

Wie so oft bei der Nutzung von neuen Apps bleibt dabei jedoch die datenschutzrechtliche Komponente von der großen Maße der Nutzer unbeachtet. Auch gerade deshalb werden die öffentlichen Stimmen und Kritiken gegen die App des russischen Unternehmens Wireless Lab lauter, um vor datenschutzrechtlichen Risiken zu warnen.
So warnt nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) bei SWR aktuell wegen “Befürchtungen, dass wichtige persönliche Daten in die falschen Hände geraten könnte” vor der Nutzung der App. Die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung seien schwammig, insbesondere im Hinblick auf die Informationen wie die im Rahmen der App verarbeiteten und erhobenen personenbezogenen Daten genutzt und weitergegeben werden.
Die Entwickler betonen dagegen, dass keine Daten an Dritte weitergegeben oder verkauft würden.

Die künftige ePrivacy-VO – eine Bestandsaufnahme

5. Juni 2019

Ein Vorbereitungsgremium des Europäischen Rates, die Gruppe “Telekommunikation und Informationsgesellschaft”, befasst sich am 07.06.2019 mit dem Fortschrittsbericht zu einer künftigen Verordnung „über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation“ (ePrivacy-VO-E).

 Entstehung

Bereits im Jahr 2009 wurde das datenschutzrechtliche Normengefüge im Kontext elektronischer Kommunikation durch die sog. Cookie-Richtlinie erweitert. Diese normiert unter Anderem Anforderungen an Einwilligung sowie Aufklärung der Nutzer im Kontext von Cookies auf Webseiten. Die Richtlinie wurde vom deutschen Gesetzgeber mittels Vorschriften im Telemediengesetz (TMG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG) umgesetzt.

Künftig wird die ePrivacy-VO dieses Normengefüge erweitern und Aspekte elektronischer Kommunikationsdienste normieren sowie die zuvor aufgeführte Richtlinie ersetzen. Die konkrete Ausgestaltung der Verordnung ist nun Gegenstand des politischen (sowie rechtlichen) Diskurses innerhalb Europas und wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren finalisiert.

Frühzeitige Implementation sinnvoll

Nichtsdestotrotz sollten Unternehmen dies nicht als Anlass zu übermäßiger Gelassenheit nehmen. So lehrte die (teilweise) verspätete und daraus resultierende hektische sowie mangelhafte Umsetzung der Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit Mai des letzten Jahres, dass auch Gelassenheit bisweilen ein Fehler ist. Da die fehlerhafte Umsetzung überdies ein Haftungsrisiko birgt, sollten Unternehmen keinesfalls zu lange warten, bis Sie die kommenden Regelungen der ePrivacy-VO in ihre Datenschutz-Compliance implementieren.

Apple plant datenschutzgerechtes Werbe-Tracking

24. Mai 2019

Unter dem Namen “Privacy Preserving Ad Click Attribution” hat Apple einen neuen Vorschlag zur Standardisierung eingereicht. Dieser soll Werbetracking im Web ermöglichen, ohne die Privatsphäre der Nutzer zu beeinträchtigen, erklären die für den Safari-Unterbau WebKit zuständigen Entwickler in einem Blog-Beitrag.

Im Kern sollen entscheidende Teile von Werbeabläufen anonymisiert werden. So müsse Seite A, bei der man auf eine Werbung klickt, nicht wissen, dass man auf der dann aufgerufenen Seite B ein Produkt gekauft hat. Zur Messung der Effektivität sei lediglich notwendig, dass Seite A weiß, dass “irgendwer” danach einen Kauf getätigt hat.

Um dies zu erreichen sollen Cookies, die nur für ein detailliertes Tracking gedacht sind, generell verboten werden. Berichte über die Interaktion mit Werbung sollen um 24 bis 48 Stunden verschoben werden, um die Zuordnung weiter zu erschweren. Im Privatsphärenmodus des Browsers soll eben jenes Tracking komplett unterbunden werden. Zudem soll der Browserhersteller nichts darüber erfahren. Demzufolge sollen alle Auswertungen lokal am Gerät vorgenommen werden.

Im Browser Safari werden solche Tracking-Cookies bereits entweder gleich blockiert oder nach wenigen Tagen automatisch gelöscht. Damit soll ein längerfristiges Werbe-Tracking und eine seitenübergreifende Erstellung von Nutzerprofilen unterbunden werden.

Kategorien: Allgemein · Tracking
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Viele Android-Apps spionieren Nutzer unzulässig aus

18. Februar 2019

Trotz eindeutiger Werberichtlinien von Google senden offenbar zehntausende Android-Apps Werbe-Daten nicht nur mit der dafür vorgesehenen Werbe-ID eines Handys, sondern auch mit permanenten Geräte-IDs an Werbekunden. Werbedienstleister können so auch dann personalisierte Anzeigen darstellen, wenn der Nutzer seine Werbe-ID kürzlich zurückgesetzt hat. Das geht aus einer Untersuchung der unabhängigen Forschungseinrichtung Appcensus aus dem kalifornischen Berkeley hervor. Aus einer Datenbank von 24.000 Android-Apps, die die sogenannte Werbe-ID für Smartphones abfragen, griffen der Studie zufolge rund 70 Prozent weitere Identifizierungsmerkmale ab. Mehr als 18.000 unterschiedliche Apps seien betroffen.

Die sogenannte Werbe-ID soll es eigentlich ermöglichen, dass Smartphone-Nutzer personalisierte Werbung erhalten, ohne gleichzeitig kaum oder gar nicht veränderbare Gerätedaten wie die Seriennummer IMEI, Mac-Adressen von Routern oder die Android-ID (SSAID) übertragen zu müssen. Wie bei Browser-Cookies können Nutzer auf Wunsch die Werbe-ID jederzeit zurücksetzen oder deren Übertragung generell deaktivieren. Im Anschluss sollten Dienstleister nicht mehr in der Lage sein, personalisierte Werbung anhand der vorherigen Nutzung auszuspielen.

Die Forscher vom International Computer Science Institute haben Google bereits im vergangenen September über die Funde informiert, allerdings keine Antwort bekommen. Dem US-Computermagazin Cnet sagte ein Google-Sprecher hingegen: “Die Kombination der Werbe-ID mit Gerätekennungen zum Zwecke der Personalisierung von Anzeigen ist strengstens verboten. Wir überprüfen ständig Apps – einschließlich der im Bericht des Forschers genannten – und werden Maßnahmen ergreifen, wenn sie unseren Richtlinien nicht entsprechen.”

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Like-Button – Webseitenbetreiber könnten mithaften

20. Dezember 2018

Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Michael Bobek, hat sich nun für die Verantwortlichkeit von Webseitenbetreibern bei der Einbindung von „Gefällt-Mir“-Knöpfe ausgesprochen. Diese sind für die damit verknüpfte Datenübertragung mitverantwortlich.

In der Auseinandersetzung zwischen der Verbraucherzentrale NRW und einem Online-Händler handelte es sich unter anderem um die Frage, ob der Webseitenbetreiber, der ein Plug-In eines Dritten wie den „Gefällt-mir“-Knopf integriert auch für die dadurch ausgelöste Datenübertragung mitverantwortlich ist. Diese Frage hat Michael Bobek nun wie folgt beantwortet:
„Eine Person, die ein von einem Dritten bereitgestelltes Plug-In in ihre Webseite eingebunden hat, welches die Erhebung und Übermittlung der personenbezogenen Daten des Nutzers veranlasst, ist als ein für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46 anzusehen. Die (gemeinsame) Verantwortlichkeit des betreffenden für die Verarbeitung Verantwortlichen ist jedoch auf die Verarbeitungsvorgänge beschränkt, für die er tatsächlich einen Beitrag zur Entscheidung über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung der personenbezogenen Daten leistet.“

Demnach soll der Seitenbetreiber nicht für die „Gesamtkette“ der Prozesse mitverantwortlich sein, sondern nur für diejenigen Prozesse bei denen der Webseitentreiber und in diesem Fall Facebook gemeinsame Zwecke verfolgen.

Google und sein Datenhunger im Visier der europäischen Verbraucherschutzverbände

28. November 2018

Ein kurzes Video der norwegischen Verbraucherschutzorganisation zeigt wie mittels Googles Tracking von Nutzer-Standorten ein ausführliches Bild über religiöse und politische Überzeugungen, den Gesundheitsstand und die sexuelle Orientierung gemacht werden kann.

Android-Smartphones besitzen eine Funktion des automatischen Standortverlaufs, die die Bewegungen des Nutzers aufzeichnet und dafür sorgt, dass Googles Dienste wie z.B. Google Now ordnungsgemäß funktionieren. Die gesammelten Daten werden dann für die Optimierung der Suchfunktionen, aber auch für die gezielte Werbung genutzt. Dabei werden verschiede Tricks verwendet um die Abschaltung der Standort-Ortung durch Nutzer zu vermeiden.

Europäische Verbraucherschutzverbände aus Norwegen, den Niederlanden, Griechenland, Tschechien, Slowenien, Polen und Schweden sehen in dem Googles Tracking von Nutzer-Standorten ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und wollen bei ihren jeweiligen Datenschutzbehörden Beschwerde einlegen. Nach Ansicht der Verbraucherschutzverbände fehle Google ein ausreichender rechtlicher Grund um diese Daten zu verarbeiten.

Google-Sprecher verweist nach dem Vorwurf der Verbraucherschützer auf die Möglichkeit des Ausschaltens der Tracking-Funktion, jedoch teilt ebenfalls mit, dass die Standort-Ortung auch nachdem sie ausgeschaltet sei, weiter Standort-Daten zur Nutzungsverbesserung sammele.

Es bleibt daher abzuwarten, ob die Beschwerde eingelegt wird und wie sich der Verbraucherzentrale Bundesverband in Deutschland zu diesem Thema äußert.

Cookienutzung: wenig Beeinflussung durch DSGVO

15. November 2018

Die internationale Mediaplattform “Teads” hat in einem neuen Report ermittelt, dass nur fünf Prozent der europäischen Internetnutzer Werbe-Cookies aktiv vermeiden. Trotz zahlreicher Diskussionen über die neue DSGVO bleibt mithin die Datenbasis für personalisierte Werbung zunächst erhalten.

Jeder kennt Sie: Die Cookie-Banner, die von Europas Publisher auf den Websiten eingesetzt werden, um die Besucher der Website zu fragen, ob Sie den Einsatz von Cookies akzeptieren möchten. 62 % dieser Banner sind derart ausgestaltet, dass Nutzer die Werbe-Cookies akzeptieren oder ablehnen können. Im Durchschnitt entscheiden sich derzeit 95 % der Nutzer, die aktiv auf die Frage antworten, für Cookies, lediglich 5 % entscheiden sich aktiv gegen den Cookie-Einsatz.

Da sich etwa zwei Drittel der laut Comscore 300 weltweit führenden Online-Publisher im Vermarktungsnetzwerk von Teads befinden, ist diese Auswertung durchaus aussagekräftig.

Für Deutschland kann eine derartige Auswertung nicht vorgenommen werden. Es gibt keine Daten zur Cookie-Zustimmung, da die meisten deutschen Publisher keine explizite Zustimmung zur Cookie-Verwendung einholen. Diese stützen sich auf ihr berechtigtes Interesse, welches nach der DSGVO eine Datennutzung für Werbezwecke in gewissem Umfang erlaubt. Wenn der Nutzer Cookies nicht wünscht, muss er selbst im Browser den Einsatz deaktivieren.

Im Rahmen der personalisierten Werbung stellt der Einsatz von Cookies einen wesentlichen Faktor dar. Nach Inkrafttreten der DSGVO sollen individuelle Daten grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers erhoben werden. Lediglich das “berechtigte Interesse” lässt gewissen Spielraum zu, der in Deutschland von den Publishern genutzt wird. Allerdings kann sich in der Hinsicht noch einiges verschärfen, wenn die geplante E-Privacy-Verordnung kommt. Dann könnte es auch in Deutschland Pflicht werden, ein Opt-In für jegliches Tracking einzuführen.

 

Ist Google Signale datenschutzkonform?

5. September 2018

Google Signale ist eine neue Erweiterung von Google, die im Rahmen von Google Analytics genutzt werden kann. Aktuell befindet sich diese Funktion noch als BETA-Version im Rollout.

Sobald der Google-Nutzer Google Signale aktiviert, werden die Google Analytics Funktionen aktualisiert.

Google kann das geräteübergreifende Verhalten der Nutzer, die Google Signale aktiviert haben, abschätzen. Die Daten der Nutzer werden grundsätzlich für eine Dauer von 26 Monaten gespeichert.

Google erhält Statistiken, die auf Anmeldung und Gerätetypen aller Nutzer basieren.

Datenschutzrechtlich hat dies viele Auswirkungen. Google nutzt für diese Statistiken die Logins im Google-Netzwerk und führt damit ein sog. Cross-Device Tracking durch. Cross- Device Tracking umfasst eine geräteübergreifende Analyse von Besucherströmen auf einer Webseite. Bei dieser Methode werden Besucher mit einer ID markiert. Durch das Cross-Device Tracking können Nutzer eindeutig identifiziert werden.

Die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen spielt hierbei eine große Rolle. Die Konto-Einstellungen “personalisierte Werbung” scheint zumindest derzeit ein Opt-Out zu sein. Folglich holt Google aktuell keine Einwilligung für das Cross-Device Tracking ein, sondern es wird nur eine Widerspruchsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

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