Facebook & Co.: Bei fehlerhaftem Impressum droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung

12. Februar 2013

Ein Urteil des LG Regensburg vom 31sten Januar 2013 (Az. 1 HK O 1884/12) bekräftigt die in der Rechtswissenschaft bereits seit Längerem vertretene Auffassung, dass geschäftsmäßige Auftritte auch innerhalb sozialer Medien wie Facebook, XING, Google+ etc. sämtliche Anforderungen der Impressumspflicht des § 5 TMG erfüllen müssen.

Vorliegend wurden 181 verschiedene Unternehmen aus der IT-Branche innerhalb von acht Tagen wegen eines fehlenden Impressums auf dem jeweiligen Facebook-Auftritt abgemahnt. Die Beklagte brachte vor, dass eine solch massenhafte Abmahnung rechtsmissbräuchlich sei. Eine Rechtsmissbräuchlichkeit liegt vereinfacht gesprochen dann vor, wenn die Tätigkeit des Klägers eigentlich im Abmahnen und nicht in dem von ihm behaupteten Geschäftsfeld liegt. Das Vorbringen der Beklagten, dass 181 in kurzer Zeit ausgesprochene Abmahnungen rechtsmissbräuchlich seien, hat das Gericht mit der bemerkenswerten Begründung verneint, dass der Kläger die Verstöße durch den Einsatz automatisierter Software (Suchprogramm) gefunden habe, was insgesamt nur einen Tag Arbeit gekostet habe. Nach dieser äußerst fragwürdigen Argumentation wären also Massenabmahnungen umso weniger rechtsmissbräuchlich, je wirtschaftlich effizienter sie zustande kommen. Es kann nur gemutmaßt werden, dass das Gericht diese insofern nicht für rechtsmissbräuchlich hält, weil die Kosten für den Abgemahnten in solchen Fällen relativ gering sein können. Im vorliegenden Fall wurden die 265,70 EUR Abmahngebühren jedenfalls explizit als “äußerst gering” bewertet. Ob sich diese Auffassung – die womöglich zu einer neuen Abmahnwelle führen würde – auf Dauer halten kann, wird sich zeigen müssen.

Es kann jedoch vom Einzelfall losgelöst davon ausgegangen werden, dass auch andere Gerichte die Auffassung teilen, dass geschäftsmäßige angebotene Telemedien in Social Media Angeboten den Erfordernissen des § 5 TMG entsprechend zu gestalten sind. Daher sollten Betreiber solcher Seiten die Entscheidung des LG Regensburg in jedem Fall zum Anlass nehmen, um ihre Auftritte auf Facebook & Co zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechend anzupassen.

Wenn Sie bezüglich der Konsequenzen für Ihre Internetpräsenz unsicher sind, beraten wir Sie u.a. gerne bei den Fragen, ob ihr Auftritt geschäftsmäßig ist, welche Angaben ein rechtskonformes Impressum in Ihrem Fall enthalten muss und wie Ihre Webauftritte gestaltet werden können, damit das Impressum unmittelbar erreichbar i.S.d. § 5 TMG ist. Weiteres erfahren Sie in unserer Rubrik Wettbewerbsrecht.

Kategorien: Wettbewerbsrecht
Schlagwörter: , , ,

EU-Kommission: Cybersicherheitsplan veröffentlicht

Die EU-Kommission hat mitgeteilt, eine Cybersicherheitsstrategie und einen Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) veröffentlicht zu haben.

In der Cybersicherheitsstrategie für einen offenen, sicheren und geschützten Cyberraum werde umfassend dargelegt, welche Vorstellungen man habe, wie Cyberstörungen und -angriffe am besten verhindert und bewältigt werden können, damit die europäischen Werte der Freiheit und Demokratie gefördert werden können und dafür gesorgt würde, dass die digitale Wirtschaft auf sicherer Grundlage weiter wachsen kann. Vorgesehen seien konkrete  Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Informationssystem im Cyberraum, zur Eindämmung der Cyberkriminalität und zur Stärkung der internationalen Cyberpolitik und Cyberverteidigung der EU.

Die vorgeschlagene NIS-Richtlinie – ein wichtiger Teil der Gesamtstrategie – sehe für alle Mitgliedstaaten nebst aller Betreiber zentraler Internetdienst, aller Betreiber kritischer Infrastrukturen und aller Betreiber von Energie-, Verkehrs-, Bank- und Gesundheitsdiensten verpflichtend vor, in der gesamten EU ein sicheres und vertrauenswürdiges digitales Umfeld zu gewährleisten. Dazu gehöre u.a. eine Verpflichtung der Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zur Einführung von Risikomanagementmethoden und eine Meldepflicht von großen Sicherheitsvorfällen in ihren Kerndiensten.

Stauverhalten im Kölner Rosenmontagszug: Tracking durch GPS-Messgeräte

Medienberichten zufolge soll der 56-jährige Wissenschaftler der Uni Duisburg-Essen Prof. Dr. Michael Schreckenberg dieses Jahr folgendes Phänomen erforschen: Warum sind die Gruppen am Anfang des Kölner Rosenmontagszugs nach 3,5 Stunden, die am Ende nach nur 2,5 Stunden, also einer Stunde weniger, am Ziel? Daher soll der Rhythmus des “Zochs” unter die Lupe genommen werden, unter anderem durch Einsatz von 20 GPS-Messgeräte bei Fußgruppen, Reitern und Festwagen, um so die Bewegungen tracken zu können. Nach ein, zwei Wochen sollen die GPS-Daten ausgewertet worden sein, um Bewegungsmodelle erstellen zu können.

Kategorien: Allgemein · Tracking
Schlagwörter: ,

HmbBfDI: Verwaltungsverfahren wegen Gesichtserkennung von Facebook eingestellt

8. Februar 2013

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat nach eigenen Angaben die im vergangenen Jahr gegen Facebook Inc. erlassene Anordnung wegen der datenschutzrechtlich unzulässigen Ausgestaltung der Gesichtserkennung aufgehoben. Da Facebook Inc. plausibel dargelegt habe, diese Funktion europaweit abgeschaltet zu haben und zudem die bisher erfassten biometrischen Daten gelöscht wurden, sei die Aufhebung nebst Einstellung des diesbezüglichen Verwaltungsverfahrens erfolgt.

„Facebook hat auf unseren Druck reagiert und die rechtswidrige Erhebung personenbezogener Daten eingestellt sowie die zur Dokumentation erforderlichen Auskünfte erteilt. Außerdem wurde zugesagt, dass Facebook zukünftig die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen wird. Das Unternehmen weiß, welche unserer Forderungen nicht diskutierbar sind. Hierzu gehört insbesondere eine bewusste und informierte Einwilligung des Nutzers vor jeder biometrischen Erfassung“, so der HmbBfDI Caspar.

BITKOM: Drive-by-Downloads sind größte Bedrohung für Internetnutzer

Nach Angaben des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) stellen derzeit die sogenannten Drive-by-Downloads von Schadsoftware die größte Bedrohung für Internetnutzer dar. Dabei handele es sich um Schadprogramme, die sich der Internetnutzer bei dem Besuch einer manipulierten Website unbewusst lädt. In der Regel funktioniere dies durch das Ausnutzen von Sicherheitslücken von Browsern oder Zusatzprogrammen (Plugins). Drive-by-Downloads seien mittlerweile der wichtigste Verbreitungsweg für Computerviren. Internetnutzer könnten sich schützen, indem immer die neuesten Versionen der Browser und der genutzten Plugins (z.B. Flash, Java oder Adobe Reader) verwenden.

Kategorien: Online-Datenschutz
Schlagwörter: ,

BSI: Deutsche noch zu fahrlässig im Umgang mit Passwörtern

7. Februar 2013

Auch wenn die Tendenz der letzten Jahre eine Sensibilisierung hinsichtlich des Themas Datenschutz in der Gesellschaft erkennen lässt, zeigen sich beim Thema “Passwortsicherheit” weiterhin erkennbare Mängel. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls eine Umfrage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Diese ergab, dass etwa über die Hälfte der Internetnutzer ein einziges Passwort im Internet mehrfach bis ausschließlich verwenden. Dies verwundert angesichts der stetig wachsenden Notwendigkeit, sich auf diversen Portalen einzuloggen, um die entsprechenden Angebote und Dienste wahrnehmen zu können, nicht. Aber es stellt eine nicht zu vernachlässigende Gefahr aufgrund reiner Bequemlichkeit dar. “Viele Menschen sind zu nachlässig bei der Wahl ihrer Passwörter, ob für den heimischen Rechner, den E-Mail-Account oder für das Profil im Sozialen Netzwerk. Damit machen sie es den Kriminellen leicht, an ihre Daten zu kommen und schlimmstenfalls in ihrem Namen Straftaten zu verüben”, sagt Prof. Dr. Wolf Hammann, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK). Insbesondere Passwörter, die sich in Wörterbüchern finden, seien ein leichtes Ziel für Hacker. Diese können anhand einer leicht zu bedienenden Software etliche Wörter von A – Z innerhalb von kurzer Zeit auf die Kompatibilität testen. “In wenigen Augenblicken können sie anhand von speziellen Geräten, die von Aal bis Zwetschge alle Begriffe als Passwort ausprobieren, beispielsweise ein E-Mail-Postfach knacken. Damit sind ihnen oft Tür und Tor für andere Straftaten geöffnet. Deswegen ist es wichtig, für verschiedene Dienste verschiedene Passwörter zu haben, um sich vor Internetkriminalität schützen zu können”, sagt Hammann.

Michael Hange, Präsident des BSI erläutert, wie sicherer Passwortschutz funktioniert: “Ein sicheres Passwort für jeden Online-Dienst gehört zu den zehn Basismaßnahmen, die jeder Internetnutzer in Bezug auf die Sicherheit beherzigen sollte. Die Ergebnisse unserer Umfrage zeigen, dass unsere Aufklärungsarbeit Wirkung zeigt. Über zwei Drittel der Befragten wissen, wie ein starkes Passwort erstellt wird: Es besteht aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern sowie Sonderzeichen. Wer sein Passwort alle drei Monate ändert, macht es Internet-Kriminellen bedeutend schwerer.”

Das BSI rät zudem zu folgenden Maßnahmen:

  • Verwenden Sie nie dasselbe Passwort für mehrere Anwendungen und ändern Sie das Passwort regelmäßig.
  • Wählen Sie ein Passwort, das mindestens acht Zeichen lang ist. Es sollte aus Groß- und Kleinbuchstaben in Kombination mit Zahlen und Sonderzeichen bestehen und auf den ersten Blick sinnlos zusammengesetzt sein. (Ausnahme: Bei Verschlüsselungsverfahren wie beispielsweise WPA und WPA2 für WLAN sollte das Passwort mindestens 20 Zeichen lang sein.)
  • Tabu sind Namen von Familienmitgliedern, des Haustieres, des besten Freundes, des Lieblingsstars oder deren Geburtsdaten usw. Das Passwort sollte nicht in Wörterbüchern vorkommen. Auch Passwörter, die aus gängigen Varianten und Wiederholungs- oder Tastaturmustern bestehen (z. B. “asdfgh” oder “1234abcd”), sind nicht empfehlenswert. Einfache Ziffern oder Sonderzeichen wie “$” am Anfang oder Ende eines ansonsten simplen Passwortes bieten keinen ausreichenden Schutz.
  • Bewahren Sie Ihre Passwörter sicher auf.
  • Geben Sie Ihre Passwörter nicht an Dritte weiter.
  • Ändern Sie immer bereits voreingestellte Passwörter.
  • Nutzen Sie einen Bildschirmschoner mit Passwortabfrage nach einer voreingestellten Wartezeit, wenn der PC angeschaltet ist und nicht genutzt wird.

Mega: Prämien für das Aufdecken von Sicherheitslücken bei Cloud-Schließfachdienst

Der Megaupload-Nachfolger Mega hat Medienberichten zufolge für die Aufdeckung von Sicherheitslücken in dem sich noch in der Betaphase befindlichen Cloud-Schließfachdienst Prämien ausgelobt (“Mega Vulnerability Reward Program“). Abhängig von Komplexität und potentiellen Auswirkungen einer Schwachstelle sollen erfolgreiche Bug-Jäger mit bis zu 10.000 Euro belohnt werden, z.B. wenn eine Brute-Force-Attacke erfolgreich durchgeführt wird oder eine Methode gefunden wird, um die Zugriffskontrolle zu umgehen und unbefugt Schlüssel oder Nutzerdaten zu überschreiben oder zu löschen. Keine Prämien soll es hingegen für Schwachstellen geben, bei denen es einer aktiven Mitwirkung der Opfer bedarf (z.B. Phishing-Angriffen oder Attacken, die aufgrund schwach gewählter Passwörter Erfolge realisiert werden).

BMJ: Erklärung zum 10. Internationalen Safer Internet Day

6. Februar 2013

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat anlässlich des 10. Internationalen Safer Internet Day Stellung zu der Abschaffung von Internetsperren sowie zu der vielfach geforderten Klarnamenpflicht bezogen.

“Die Abschaffung der Internetsperren durch diese Bundesregierung und die Absage an jedwede Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen haben ein Mehr an Freiheit in der digitalen Welt geschaffen. Die netzpolitische Agenda dieser Bundesregierung ist ein Erfolg.”, so Bundesjustizministerin Leutheusser-Scharrenberger. Sie warnt allerdings auch davor, sich auf diesen Erfolgen auszuruhen. Denn der rasante Wandel der digitalen Welt werde leider immer wieder für politische Forderungen instrumentalisiert, die das Netz unter Generalverdacht stellen. So werde die anonyme Kommunikation als gefährlich bezeichnet und betont, dass sie eine effektive Rechtsdurchsetzung erschwere und dazu führe, Hemmschwellen zu senken und damit die Verrohung der Gesellschaft zu fördern. Auch soziale Netzwerke fordern aus kommerziellen Interessen – so Leutheusser-Schnarrenberger – eine Klarnamenpflicht. Ihr Geschäftsmodell sei darauf ausgerichtet, möglichst viele private Daten zu sammeln, um Details über Interessen, Kauf- und Surfverhalten der Menschen zu erfahren und entsprechende Profile anzulegen, die wiederum attraktiv für Werbekunde der Netzwerke sind. Zur Stärkung der Selbstbestimmung der Nutzer müsse jedoch die Möglichkeit einer pseudonymen Nutzung von sozialen Netzwerken und Plattformen weiter erhalten bleiben.Außerdem müsse der User künftig wieder stärker entscheiden können, welche Daten er preisgibt, was er an Privatem mitteilt und was mit seinen Daten passiert. Dazu müsse er auch wissen, was mit den von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen passieren soll. Dieser Ruf nach umfangreicher Aufklärung und Transparenz werde immer lauter – er werde aber auch immer mehr von den betroffenen Unternehmen erhört. Die Europäisierung des Datenschutzes durch die Europäische Kommission sei trotz Kritik im Detail ein Schritt in die richtige Richtung.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: ,

BfDI: Weitergabe von Meldedaten nur mit Einwilligung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat sich dafür ausgesprochen, dass Meldedaten zukünftig nur noch mit der Einwilligung des Meldepflichtigen zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels weitergegeben werden. Gerade bei der Weitergabe von Meldedaten – nämlich Pflichtangaben, die Bürger gegenüber dem Staat machen müssen – sei es nicht nur fair, sondern auch rechtlich erforderlich, dass der Betroffene entscheidet, was mit seinen Daten passiert. Eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage müsse ausgeschlossen werden. Deshalb trete er dafür ein, das Widerspruchsrecht für den Online-Abruf bei einfachen Melderegistern beizubehalten und nicht – wie vom Bundestag im vergangenen Sommer beschlossen – abzuschaffen. Zudem empfiehlt Schaar, die Hotelmeldepflicht und die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung des Mieters aus dem aktuellen Gesetzesentwurf zu streichen. Er setze sich zusammen mit den Landesdatenschutzbeauftragten für Verbesserungen, z.B. durch eine Stärkung der Einwilligungserfordernisse und striktere Zweckbindungsregelungen, ein und verweise insoweit auch auf gemeinsame Forderungen zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesen.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: , ,

BMJ: Patientenrechtegesetz passiert Bundesrat

5. Februar 2013

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat nach einer Pressemeldung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert. Es werde wie geplant einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

„Erstmals begegnen sich Patient und Arzt auf Augenhöhe. Das Patientenrechtegesetz sieht vor, das Bürgerliche Gesetzbuch um einen eigenen Abschnitt zu ergänzen. Darin ist der Behandlungsvertrag als neuer Vertragstyp enthalten, der das Verhältnis zwischen Arzt und Patient regelt. Hierdurch werden die Rechte von Patientinnen und Patienten transparenter und verständlicher. Künftig müssen Patientinnen und Patienten umfassend und verständlich durch den behandelnden Arzt informiert werden. Der Arzt hat mit Inkrafttreten die Pflicht, sämtliche für die Dokumentation wichtigen Umstände in der Patientenakte zu dokumentieren und sie sorgfältig und vollständig zu führen. Volle Transparenz ist besonders wichtig für eine ausgewogene Beweislastverteilung in sogenannten Haftungsfällen. Es gilt vor allem, die Patientenrechte greifbar zumachen, so dass die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt rücken.“, kommentiert Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die mit dem Gesetz nach Ansicht des BMJ verbundene Bündelung und Weiterentwicklung von Patientenrechten.

1 246 247 248 249 250 301