Kritik an DSGVO-Verfahrensverordnung
Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ringt die EU mit dem Problem der effektiven grenzüberschreitenden Durchsetzung. Es fehlt an einem einheitlichen, funktionierenden Verfahrensrahmen. Die angestrebte Harmonisierung im Umgang mit Beschwerden über Unternehmen mit Sitz in anderen EU- oder EWR-Staaten als die Betroffenen scheitert regelmäßig am Kooperationsmechanismus zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden. Nun will die EU mit einer eigenen Verfahrensverordnung gegensteuern – doch was als Lösung gedacht war, droht zum Paradebeispiel europäischer Fehlregulierung zu werden. Hierzu hat die Datenschutzorganisation noyb eine Pressemitteilung am 17.04.2025 mit Kritik an der neuen DSGVO-Verfahrensverordnung veröffentlicht. Der aktuelle Gesetzesvorschlag lege ein System vor, das „wahrscheinlich noch komplexer, langsamer und anfälliger für rechtliche Anfechtungen“ sei als zuvor. (mehr …)