ULD: Persönlichkeitsschutz bei Suchmaschinen ist möglich

24. September 2012
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat sich – anlässlich der Thematisierung des Persönlichkeits- und Datenschutzes im Internet im Rahmen des  69. Deutschen Juristentages und anlässlich eklatanter Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Internet, wie bei der Nutzung von Suchmaschinen in den Fällen Bettina Wulff oder Max Mosley – für die Neuregelung des Datenschutzes im Internet nebst Anpassung an die technischen Gegebenheiten ausgesprochen. Dennoch weise man darauf hin, dass Betroffene auch heute nicht schutzlos sind. Erkläre eine betroffene Person gegenüber einer für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle gemäß § 35 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz bzw. nach entsprechendem europäischen Recht seinen Widerspruch gegen eine Datenverarbeitung bzw. speziell gegen eine Veröffentlichung im Internet, müsse von dieser Stelle eine Überprüfung erfolgen und im Fall des Überwiegens schutzwürdiger Interessen wegen der “besonderen persönlichen Situation” eine Beendigung der Beeinträchtigung erfolgen, so der Leiter des ULD Weichert. Dies gelte auch für Google beim Betreiben ihrer Suchmaschine und dem Einsatz der Funktion “Autocomplete” (Bettina Wulff) oder dem Anzeigen von intimen Bildern durch Suchanfragen zu einem Namen (Max Mosley). Neben der Verantwortlichkeit von Stellen, die Daten ins Netz einstellen, begründe außerdem die Kenntniserlangung von einem Datenschutzverstoß durch einen Suchmaschinenbetreiber eine eigene Verantwortlichkeit. Dieser könne sich nicht auf die Meinungsäußerungsfreiheit von sich oder anonymen Dritten berufen, wenn der Datenschutzverstoß offensichtlich ist – so wie es bei den Fällen „Wulff“ und „Mosley“ gewesen sei. Voraussetzung dafür wäre, dass der Betreiber der Schutzanforderung des Betroffenen technisch nachkommen kann. Dies treffe bezüglich der Autocomplete-Funktion und dem Sperren bestimmter Bilddarstellungen durch Google zu. Diese Rechte bestünden nicht nur zugunsten von Promis, sondern für alle Menschen in Europa, deren Persönlichkeitsrechte im Internet verletzt werden. Googles Weigerung, den Datenschutzanforderungen von Betroffenen zu folgen, habe nicht die Verhinderung von Zensur zum Ziel, sondern die Beibehaltung eines Geschäftsmodells, das “Datenschutzverstöße in Kauf nehme“.