Stichtag 25.05.2018 – Application(s) bereit für die DSGVO?

8. Mai 2018

Nach einem Marktforschungsbericht des Softwareherstellers SafeDK sind ca. 55 % der Apps, die im Google Play Store angeboten werden, mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht vereinbar. Diese Erkenntnis ist prinzipiell nicht neu, denn auch mit Blick auf die noch aktuellen datenschutzrechtlichen Vorgaben ist die Situation nicht anders.  Mit Geltungsbeginn der DSGVO werden allerdings deutlich gesteigerte Anforderungen an die Informationspflichten der Verantwortlichen gestellt und die Rechte betroffener Personen gestärkt. Darüber hinaus erreichen die bußgeldbewährten Sanktionen der DSGVO mit bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens bzw. eines Konzerns eine neue und zudem erhebliche Dimension.

Aus Sicht des Datenschutzrechts liegt der Kern der Problematik vor allem darin, dass eine große Anzahl von Apps über Schnittstellen Zugriff auf Mikrofon, Kamera, GPS- oder ähnliche Daten hat, obwohl dies unter funktionellen Gesichtspunkten oftmals gar nicht erforderlich ist. Auf der Hand liegen daher Verstöße gegen den Zweckbindungsgrundsatz, den Grundsatz der Datenminimierung sowie die Aspekte von Privacy by Design & by Default. Entwickler und Anbieter von Apps sollten daher, insbesondere in Bezug auf die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten, unbedingt darauf achten, keine Daten zu erfassen, die für die Funktionen der App entbehrlich sind oder die Verarbeitung solch personenbezogener Daten zumindest freistellen bzw. eine geeignete Alternative anbieten – etwa die kostenpflichtige Nutzung der App.

Im Übrigen dürfte es aktuell noch bei vielen Apps in Folge von Verstößen gegen das Transparenzgebot bzw. die Informationspflichten nach DSGVO ebenfalls nicht selten dazu kommen, dass die Wirksamkeit einer Einwilligung in die Datenverarbeitung bezweifelt werden darf. Folglich würde eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten ohne rechtliche Grundlage stattfinden, gleichbedeutend mit einem Verstoß gegen das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.

Derartige Verstöße können Haftungsansprüche begründen und, wie oben ausgeführt, zu einem empfindlichen Bußgeld führen. In der Folge empfiehlt es sich hier, aufgrund der durch die DSGVO geschaffene Erhöhung der Rechtsunsicherheit im Bereich des Datenschutzes, mit Experten zusammenzuarbeiten, um die z. T. umfangreichen und notwendigen Anpassungen in den genannten Bereichen vorzunehmen. Jedenfalls sollten die Datensätze schon bestehender Apps auf das Bestehen einer rechtmäßigen Verarbeitungsgrundlage geprüft werden und in der Entwicklung befindliche Apps überdies den Privacy by Design & by Default Ansatz berücksichtigen, sowie die Einhaltung der Informationspflichten bei erstmaliger Nutzung der App sicherstellen.

 

Kategorien: Mobile Business