Umgang mit der DSGVO in Vereinen

27. Juni 2018

Die EU-Datenschutzgrundverordnung beschäftigt derzeit auch die vielen Vereine. Um den Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden, sollten einige Umsetzungsmaßnahmen auch in den einzelnen Vereinen erfolgen.

Neben der Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO, sollten neben einer möglichen Einwilligung,  personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, wenn eine Rechtsgrundlage hierfür gegeben ist. Bei Vereinen dürfte der Vertrag über die Mitgliedschaft in Verbindung mit der Vereinssatzung in den meisten Fällen als Rechtsgrundlage i.S.d. Art 6 DSGVO dienen. Für einen Newsletterversand u.Ä. wäre darüber hinaus jedoch eine datenschutzkonforme Einwilligungserklärung nötig.

Die Mitglieder müssen zudem über die Datenverarbeitungsvorgänge informiert werden. Um möglichen Abmahnungen zu entgehen, sollten Vereine die Vereinswebsite prüfen und eine Datenschutzerklärung einfügen.

Es empfiehlt sich, ob rechtlich verpflichtet oder nicht, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, um im Verein einen Anpsprechpartner zu etablieren, der einen Überblick über die Datenschutzthemen behält.