Thüringen: Erfassen von Kundendaten in „Corona-Listen“

20. Mai 2020

In Thüringen sind im Zuge der Corona-Pandemie bestimmte Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel Gaststätten, dazu verpflichtet, sogenannte „Corona-Listen“ zu führen. Ziel dieser Listen ist, dass im Falle einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 von Kunden deren Kontaktpersonen festgestellt werden können. Damit können mögliche Infektionsketten nachverfolgt werden. In den „Corona-Listen“ werden personenbezogene Daten der Kunden wie Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Adresse aufgenommen.

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Dr. Lutz Hasse, bezog hierzu Stellung. Er mahnte an, dass die Datenschutz-Grundverordnung auch in diesem Fall nicht außer Acht gelassen werden dürfe. Jeder Kunde, der im Rahmen dieser „Corona-Listen“ seine personenbezogenen Daten angibt, muss nach Art. 13 ff DSGVO Informationen über Datenerhebung und -verarbeitung erhalten. Dabei müssen insbesondere der Zweck der Datenverarbeitung und die Speicherdauer angegeben werden. Hasse merkte zur Speicherdauer an, dass diese höchstens zwei bis drei Wochen betragen dürfe.
Es sei davon abzusehen, fortlaufende „Corona-Listen“ auszulegen, bei denen Dritte Einblick in die bereits erfassten Daten anderer Gäste nehmen könnten. Selbiges gilt für das offene Führen von Büchern mit personenbezogenen Daten.

Problematisch ist weiterhin, dass für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten entweder eine Rechtsgrundlage oder die freiwillige Einwilligung der betroffenen Personen vorliegen müssen. Dr. Lutz Hasse meint hierzu: „Eine Rechtsgrundlage kann ich, wie das Sozialministerium auch, derzeit nicht erkennen.“ Eine Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten von Kunden in Restaurants und bei Friseuren sei in der Corona-Verordnung Thüringens nicht festgelegt. Damit kann die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten alleine auf die Einwilligung der betroffenen Personen gestützt werden.
Bezüglich der Einwilligung sieht Hasse kritisch, dass diese mit einem Restaurantbesuch oder Friseurtermin zusammenhängt und zweifelt damit die Freiwilligkeit eine solchen Einwilligung an.

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