Facebook gelingt Etappensieg vor Irischem Gericht

30. September 2020

Die Irische Datenschutzbehörde (DPC), die in den vergangenen Jahren besonders durch ihre Untätigkeit aufgefallen ist, hat sich im Zuge des EuGH-Urteils Schrems ./. Facebook Ireland, Az.: C-311/18 „Schrems II“ (wir berichteten) zu einer Untersuchung der transatlantischen Datenübertragungen seitens Facebooks durchgerungen.

Dagegen wollte Facebook, gegen das der Datenaktivist Max Schrems im Rahmen des EuGH-Urteils Schrems II Beschwerde eingelegt hat und letztlich zum Urteil Schrems II geführt hat, Rechtsmittel einlegen.

Dem hat der irische High Court nun stattgegeben. Facebook hat moniert, dass die Irische Datenschutzbehörde in ihrem Untersuchungsentwurf von vorneherein von einer Unwirksamkeit der von Facebook verwendeten Standardvertragsklauseln ausgeht. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, warum nur gegen Facebook vorgegangen würde und nicht ebenso gegen andere US-IT-Unternehmen.

Außerdem stellte Facebook klar, dass es weiterhin Daten in die USA übermitteln würde. Dies begründete es mit einer Notwendigkeit gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz. 1 lit. b) DS-GVO. Auf diese Weise versucht Facebook der vom EuGH im Rahmen des Urteils Schrems II in Bezug auf die Standardvertragsklauseln geäußerten Sicherheitsbedenken aus dem Weg zu räumen.

Facebook hat schon eine Zeit lang vor dem EuGH-Urteil Schrems II C-311/18 seine Datenübertragung auf Standardvertragsklauseln und nicht mehr auf das Privacy-Shield-Abkommen gestützt. Da der EuGH im Rahmen des Urteils Schrems II jedoch auch die Standardvertragsklauseln allein als nicht mehr ausreichend ansieht, stützt Facebook seine Übertragung nun auf Art. 49 Abs. 1 Satz. 1 lit. b) DS-GVO.

Damit geht die unendliche Geschichte der Irischen Datenschutzaufsicht und Facebook in die nächste Runde.