Schlagwort: Datenschutzprobleme

Verleihung des “Big Brother Award 2020” an Tesla und das Land Brandenburg

22. September 2020

Der Big Brother Award, ein Datenschutz-Negativpreis, ging dieses Jahr unter anderem an Tesla und das Land Brandenburg. Der Award wird seit dem Jahr 2000 vom Datenschutzverein “Digitalcourage” und anderen Bürgerrechtsorganisationen verliehen. “Ausgezeichnet” werden Behörden oder Unternehmen, die gegen einschlägige Datenschutzbestimmungen verstoßen oder Personen überwachen und analysieren.

Brandenburg erhielt in der Kategorie “Behörden und Verwaltung” den Award wegen der dauerhaften Speicherung von Autokennzeichen. Auf Brandenburgs Autobahnen findet eine automatische Kennzeichenerfassung statt. Entgegen des Brandenburgischen Polizeigesetzes findet diese Erfassung ohne konkreten Anlass statt. Die erhobenen Daten werden im Computersystem für die automatische Kennzeichenerfassung (“KESY”) gespeichert. Die Behörden des Landes speichern in über 40 Millionen Datensätzen dauerhaft Informationen zu Fahrzeugen. Zugriff auf diese gespeicherten Daten hat wohl eine unüberschaubare Anzahl von Behördenmitarbeitern. Kritisiert wurde dieses Vorgehen bereits 2015 von der damals zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten Barbara Hartge.

Die Auszeichnung an Tesla erging in der Kategorie “Mobilität” . In den Fahrzeugen werden systematisch die Innenräume und die Umgebung im Umkreis bis zu 250 Meter durch Außenkameras der Fahrzeuge aufgezeichnet, sowie Navigationsdaten erhoben. Zwar ist es dem Fahrer grundsätzlich möglich, diese Aufzeichnungsfunktion teilweise zu deaktivieren, welche personenbezogenen Daten gespeichert und auf Teslas US-Server übertragen werden, kann allerdings nicht kontrolliert werden. Nach Angaben von Tesla werden die erhobenen personenbezogenen Daten sowohl zur Verbesserung der autonomen Fahrsysteme als auch zu Marketingzwecken verwendet.

In der Kategorie “Arbeitswelt” erhielt H&M eine Auszeichnung. Beanstandet wurde, dass im H&M Kundencenter in Nürnberg jahrelang Beschäftigtendaten rechtswidrig verarbeitet wurden. So gab es einen für Führungskräfte und Teamleiter zugänglichen Computer-Ordner, in dem detailliert persönliche Informationen über die Mitarbeiter gespeichert wurden. Erhoben wurden beispielweise Informationen zu Beziehungen der Beschäftigten untereinander oder zu bevorstehenden Scheidungen. Ebenso wurden Angaben zu familiären Todes- oder Streitfällen festgehalten. Auch Krankheitsdaten von Mitarbeitern, die teilweise durch Teamleiter in Privatgesprächen erhoben wurden, wurden hier gespeichert.

Weiterhin wurden die Firma BrainCo und der Leibniz-Wissenschaftscampus Tübingen in der Kategorie “Bildung” ausgezeichnet. Sie entwickelten EEG-Stirnbänder, die über Gehirnstrommessung angeblich die Konzen­tration von Schülerinnen und Schülern messen können. Dabei wird der Konzentrationsgrad mittels LED auf dem Stirnband angezeigt und per Funk an die jeweilige Lehrkraft übertragen. Diese Technik wird wohl bereits vereinzelt in amerikanischen oder chinesischen Klassenzimmern eingesetzt. Der Leibniz-Wissenschaftscampus Tübingen kombinierte die EEG-Stirnbänder mit dem sogenannten Eyetracking. Hierdurch kann beispielsweise festgestellt werden, was ein Schüler gelesen hat und was nicht.

Kritik an Gesetzesentwurf zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften

20. Juni 2011

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften, der u.a. Normen zur Regulierung von Energienetzen wie Smart Meter und Smart Grid beinhaltet, eine kritische Stellungnahme veröffentlicht. Zwar bestünden – nicht zuletzt wegen der umfangreichen Verarbeitung von Endnutzerdaten – Datenschutzregelungen, diese seien allerdings unzureichend. So bliebe die Transparenz für Verbraucher über den Umfang der erhobenen Daten ungenügend und die Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung zwischen Endnutzern, Netzbetreibern, Energielieferanten und Messtellenbetreibern unklar. Ferner sei weder der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung noch das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch diesen Gesetzesentwurf garantiert. Außerdem sehe der Gesetzesentwurf unzutreffend die Zuständigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten für die Datenschutzkontrolle vor, nicht hingegen die der Landesdatenschutzaufsichtsbehörden. Der Bundetag sei nunmehr gefordert, die erforderlichen Nachbesserungen vorzunehmen.