Die Praxisräume einer Arztpraxis unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten

22. August 2018

An der Anmeldung einer Praxis laufen alle Fäden zusammen. Hier erfolgt die Meldung eines Patienten zur Sprechstunde, eine neue Terminvergabe oder die Abholung eines Rezeptes. Dabei sind wichtige persönliche Daten, u.a. besonders sensible Daten betroffen. Doch die meisten Praxisräumlichkeiten sind auf die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht angepasst. Die Patienten stehen oft in langen Schlangen vor der Anmeldung oder das ganze Wartezimmer kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten bei Telefon-/Gesprächen mithören.

Datenschutzrechtlich ist es empfehlenswert, im Zuge der DSGVO die örtlichen Gegebenheiten und Handlungsabläufe zu überprüfen und ggf. zu verbessern, um Beschwerden von Patienten zu verhindern.

Es ist u.a. ratsam, einen Anmeldebereich zu schaffen, wo Patienten einzeln hereintreten können. Die Problematik hinsichtlich des telefonischen Kontakts könnte durch einen separaten Telefonbereich gelöst werden. Daneben gibt es noch viele weitere Probleme (Nennung des Grundes des Arztbesuchs, Aufruf der Patienten, der Online Service …) die Ärzte in ihrer Praxis bedenken und im Zuge der neuen Datenschutzgrundverordnung anpassen sollten.