Der Europäische Datenschutzausschuss fordert die Fertigstellung der E-Privacy-Verordnung

25. März 2019

Die Verordnung “…über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation…” (E-Privacy-VO) sollte ursprünglich zeitgleich mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), mithin am 25.5.2018, in Kraft treten. Dies ist bekanntermaßen auch zum heutigen Zeitpunkt noch nicht geschehen.

Aus diesem Grund forderte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) den europäischen Gesetzgeber am 13. März dazu auf, die Bemühungen um den Erlass der E-Privacy-VO zu intensivieren. So müsse in dem hochsensiblen Bereich der elektronischen Kommunikation ein Regelungswerk geschaffen werden, welches ein hohes Schutzniveau für Daten in diesem Bereich garantiert und die DSGVO ergänze. Dies forderte ebenfalls der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber.

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