Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld gegen den Betreiber “Cell it!” GmbH&Co. KG wegen unerlaubter Telefonwerbung

3. Februar 2021

Das Call-Center “Cell it!” hatte im Auftrag des Mobilfunkanbieters Mobilcom-Debitel Abonnements für Hörbücher, Versicherungen, Sicherheitssoftwares und Zeitschriften verkauft und zuvor unerlaubt Telefonwerbung für diese Produkte betrieben. Die Betroffenen erhielten dabei im Nachgang des Telefonats Zusatzdienstleistungen in Rechnung gestellt, die sie nicht bestellt hatten. Auch für den Pay-TV Anbieter Sky Deutschland hatte “Cell it!” versucht, telefonisch Neukunden zu akquirieren, obwohl die Betroffenen zuvor keine Werbeeinwilligung abgegeben oder diese sogar ausdrücklich widerrufen hatten. “Cell it!” hatte dafür Adresskontingente bei Adresshändlern eingekauft. 

“Cell it!” verstößt demnach mehrfach gegen Art. 6 DSGVO sowie gegen § 7 Abs. 2 und 3 UWG. Auch wenn Direktwerbung von dem in Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO genannten berechtigen Interesse gedeckt sein kann, wird dies durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eingegrenzt. So liegt eine unzumutbare Belästigung gegenüber Verbrauchern nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG vor, wenn Werbung durch einen Telefonanruf ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers erfolgt. Aufgrund dessen verhängte die Bundesnetzagentur gegen “Cell it!” GmbH&Co. KG ein Bußgeld in Höhe von 145.000 Euro.

Auch gegen die beiden beteiligten Unternehmen Mobilcom-Debitel und Sky Deutschland verhängte die Bundesnetzagentur Bußgelder. “Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen alle beteiligten Unternehmen vor“, so Jochen Hamann, Präsident der Bundesnetzagentur.