Der Data Act ist in Kraft getreten

15. Januar 2024

Nachdem das Europäische Parlament und der Europäische Rat den Data Act im November angenommen haben, ist nun am 11.01.2024 das neue Gesetz in Kraft getreten. Mit ihm eröffnet sich eine neue Ära, die den Zugang zu Daten auf dem europäischen Markt vereinfachen soll. In den letzten Jahren ist ein enormer Markt für Daten entstanden, für den das neue Gesetz nun einen angemessenen Rechtsraum schaffen soll.

Die Schlüsselveränderungen im Überblick

Mit dem Data Act ergeben sich für Bürger und Unternehmen verschiedene Änderungen. Während der Einzelne durch das Gesetz insbesondere vollständige Zugangs- und Nutzungsrechte für seine Daten erhält, verbessert sich die Situation auch für (kleine) Unternehmen und den öffentlichen Sektor. Die Europäische Kommission hat in einem Artikel vom 11.01.2024 auf einige herausragende Aspekte hingewiesen.

1. Günstigere Preise für Serviceleistungen und Reparaturen von smarten Geräten

Eine Verbesserung, die gerade Verbraucher begrüßen werden, betrifft Reparatur- und Serviceleistungen. Wenn man sich zuvor für Reparatur aufgrund des beschränkten Datenzugriffes nur an den Hersteller wenden konnte, ermöglicht das neue Gesetz auch eine Inanspruchnahme von Drittdienstleistern. Diese müssen ebenfalls Zugang zu den erforderlichen Daten erhalten. Das ist insbesondere interessant, wenn Drittanbieter günstiger sind. Hersteller dürfen die Datenweitergabe nur in speziellen Ausnahmefällen verweigern.

2. Keine Bindung mehr an Hersteller wegen Cloud-Funktionen

Der erleichterte Zugang zu Daten eröffnet auch die Möglichkeit, gleichzeitig auf Daten verschiedener Hersteller zuzugreifen. Dies ermöglicht maßgeschneiderte Dienstleistungen. Wenn man zum Beispiel Smart-Home-Geräte von unterschiedlichen Anbietern besitzt, muss es nun möglich sein, diese durch wechselseitigen Datenzugang miteinander zu verbinden. Auch der komplette Wechsel zu einem anderen Anbieter inklusive der Mitnahme sämtlicher Daten muss nahtlos möglich sein.

3. Bessere Verfügbarkeit zu von Geräten gesammelten Daten

Das neue Gesetz gewährt es zudem, dass zum Beispiel technische Daten, die ein Gerät sammelt, neben dem Hersteller auch Verbraucher einsehen und verwenden können. Exemplarisch nennt die Europäische Kommission hierfür den Caféinhaber, der genau, wie der Hersteller der Kaffeemaschine besseren Kaffee anbieten möchte. Bislang konnte lediglich der Hersteller auf die Daten, die die Kaffeemaschine sammelt, zugreifen, um etwa ein neues Produkt zu schaffen. Nun soll aber auch der Kaffeemaschinenbenutzer Zugang zu diesen Daten erhalten, damit er die Verwendung seiner Maschine optimieren kann.

4. Datennutzung in Notsituationen durch den öffentlichen Sektor

Weiterhin soll es besondere Befugnisse für öffentliche Stellen in Notfallsituationen geben. So sollen etwa Behörden bei Überschwemmungen oder Waldbränden befähigt sein, auf Daten von privaten Unternehmen zuzugreifen und diese zu nutzen.

5. Faire Wettbewerbsbedingungen für kleine Unternehmen

Zuletzt sollen kleine europäische Unternehmen einen erleichterten Zugang zum Markt erhalten, indem das Gesetz sie vor benachteiligenden Vertragsbedingungen schützt.

Wie geht es weiter?

Mit Inkrafttreten des Gesetzes hat die Übergangsfrist begonnen. Die neuen Regelungen werden dann in 20 Monate anwendbar, also ab dem 11.09.2025. Bei der Umstellung auf die neuen Vorgaben sollten Unternehmen beachten, dass der Data Act keine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung darstellt und deswegen die DSGVO weiterhin gültig bleibt.

Fazit

Der Data Act ist in Kraft getreten und ebnet so den Weg für eine datengetriebene Zukunft und Wirtschaft. Die Veränderungen versprechen nicht nur günstigere Reparaturen, sondern erschließen auch neues Marktpotenzial. Die Befugnisse des öffentlichen Sektors in Notsituationen erhöhen zudem den Schutz europäischer Bürger. Bevor für den Zugang von Daten aber keine sicheren Standards bestehen, um die Privatsphäre des Individuums zu schützen, erschafft der Data Act auch mögliche neue Datenschutzrisiken. Betroffenen Unternehmen wird geraten sich bereits jetzt mit den neuen Regeln vertraut zu machen und eine Umstellung bis September 2025 zu ermöglichen.

 

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