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Digitalcourage e.V.: Vorbereitung für Klage gegen „DB-Navigator“-App

21. Juli 2022

Der gemeinnützige Verein Digitalcourage hat diese Woche bekannt gegeben, dass er beabsichtigt eine Klage gegen die Deutschen Bahn einzureichen. Konkret will Digitalcourage gegen die „DB Navigator“-App vorgehen. Begründet hat der Verein sein Vorhaben damit, dass durch die App ein umfangreiches und nicht datenschutzkonformes Tracking stattfinde.

Funktionsweise der App

Die „DB Navigator“-App bietet Reisenden der Deutschen Bahn eine Vielzahl von Anwendungen. Der Nutzer kann über die App beispielsweise Zugverbindung suchen, sich Echtzeit-Verspätungen anzeigen lassen, Zugtickets kaufen und diese im Anschluss in der App hinterlegen.

Die Kritik

Digitalcourage e.V. kritisiert an der „DB Navigator“-App die Cookie-Einstellungen. Der Nutzer der App könne zunächst zwischen den Einstellungen „Alle Cookies zulassen“, „Cookie-Einstellung öffnen“ und „Nur erforderliche Cookies zulassen“ wählen. Hierbei ist die vermeintlich datenschutzfreundlichste Wahlmöglichkeit die Letzte. Wenn der Nutzer nur technisch notwendige Cookies auswählt, soll die App nur diejenigen Cookies anwenden, die für ihr ordnungsgemäßes Funktionieren erforderlich sind.

Wählt der Nutzer die letzte Option („Nur erforderliche Cookies zulassen“), so sei diese Wahl laut Digitalcourage aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch, da ein umfangreiches Tracking stattfinde. Wenn der Nutzer nur technisch notwendige Cookies auswähle, wende die App verschiedene Funktionen von rund zehn Unternehmen an. Bei Anwendung der durch die Unternehmen zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, können beispielsweise Nutzungsstatistiken erstellt oder dem Nutzer personalisierte Angebote anzeigt werden. Die Folge sei, dass die App personenbezogene Daten ihrer Nutzer an diese Unternehmen übermittle. Zu den übermittelten personenbezogenen Daten zählen beispielsweise die Anzahl der Reisenden, der Beginn der Reise, der Start- und Zielbahnhof.

Indem die Deutsche Bahn die eingesetzten Cookies zu solchen Cookies erkläre, die technisch notwendig seien, könne der Nutzer dieser Übermittlung nicht widersprechen. Außerdem sei für den Nutzer nicht ersichtlich, wann und in welchem Umfang die App seine personenbezogenen Daten übermittle. Hinzukäme, dass der Reisende gezwungen sei die App zu nutzen, da einige Dienstleistungen nur über die App erbracht werden. Beispielsweise könne ein Reisender nach Fahrtantritt Tickets nicht mehr beim Schaffner, sondern nur noch über die App kaufen.

Big Brother Awards 2014

30. April 2014

Auch in diesem Jahr wurden die Big Brother Awards verliehen. Diese Auszeichnungen (“Oskars für Datekraken”) des Vereins digitalcourage erhalten Firmen, Organisationen und Personen, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder personenbezogene Daten Dritten zugänglich machen.

Träger dieses Negativpreises wurde in der Kategorie Politik das Bundeskanzleramt  “für geheimdienstliche Verstrickungen in den NSA-Überwachungsskandal sowie unterlassene Abwehr- und Schutzmaßnahmen”. Im Bereich Verbraucherschutz wurde die Firma LG für ihre smarten Fernsehgeräte “geehrt”. Im Bereich Verkehr erhielt das Unternehmen Meinfernbus den Preis, weil es Reisende verpflichtet, zusammen mit einem Online-Ticket immer auch einen amtlichen Ausweis vorzuzeigen. In der Kategorie Wirtschaft wurde die Firma CSC (Computer Science Corporation), deren deutsche Tochter für Bundesministerien arbeitet, “ausgezeichnet”. Sie sei an Projekten wie dem elektronischen Personalausweis, der Kommunikation mit Behörden (De-Mail) und dem bundesweiten Waffenregister beteiligt.

Der erstmalig verliehene Positiv-Preis (“Julia und Winston Award” – benannt nach den Hauptpersonen aus George Orwells Roman “1984”) ging an den Whistleblower Edward Snowden.

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