Schlagwort: Landesbeauftragter für den Datenschutz Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz: Helmkameras im Visier des Datenschutzes

15. Januar 2014

Der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner hat in einer Pressemitteilung  zu Vorsicht und Rücksichtnahme bei der Nutzung von Helmkameras zur Aufzeichnung von sportlichen Erlebnissen geraten. “Solange diese Aufzeichnungen im Kreise der Familie und Freunde bleiben, sind aus datenschutzrechtlicher Sicht keine durchgreifenden Bedenken zu erheben”, so Wagner. Problematisch werde die Verwendung der Kameras jedoch dann, wenn Dritte, die von der Kameraaufzeichnung erfasst werden, ungewollt mit aufgenommen werden. Diese Betroffenen könnten sich dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt sehen. Da ist, so Wagner, immer etwas Fingerspitzengefühl gefragt. “Den Snowboarder in der Pipe zu filmen ist sicherlich o.k., nicht aber den Skihasen beim Sonnenbaden”.

Würden die Aufnahmen noch dazu im Internet und damit weltweit abrufbar veröffentlicht, könne der Sportler auch noch mit Vorschriften des Datenschutzrechts oder des Kunsturhebergesetzes in Konflikt kommen, an die er vielleicht gar nicht gedacht hat. Fotografiere oder filme er aus “touristischen Zwecken”, sei das in aller Regel nicht zu beanstanden. Kommen aber andere Personen in den Fokus und richte der Sportler seine Helmkamera gezielt auf diese, brauche er deren ausdrückliche Einwilligung, wenn er die Aufnahmen veröffentlichen will. Besonders kritisch werde es, wenn die Sportler die Videos auf YouTube, Blogs oder Facebook hochladen – ohne die Einwilligung der auf den Videos abgebildeten Personen einzuholen. Konsequenz könne sein, dass Aufsichtsbehörden  Sanktionen – etwa ein Bußgeld – verhängen, wenn eine Beschwerde eingeht. Andererseits kann die Aufzeichnung für den Sportler auch “nach hinten losgehen”, so Wagner. Regelmäßig beschlagnahmen Ermittlungsbehörden die Kameras samt Videoaufzeichnungen, um Unfälle, Straftaten etc. aufzuklären – wie etwa im Falle Schumacher. Das kann für die Ermittlungsbehörden sehr hilfreich sein – aber nicht immer im Interesse des die Helmkamera verwendenden Sportlers liegen. Der hat dann für seine Regelverstöße oder gar Ordnungswidrigkeiten das Beweismaterial an die Polizei gleich mit geliefert.

“Bevor also Videos mit Freizeitaktivitäten gedreht oder sogar gepostet werden, gilt: Erst den Verstand einschalten – und dann die Kamera!”, appelliert Wagner.

Rheinland-Pfalz: Zweite Crypto-Session des Landesbeauftragten für den Datenschutz

10. September 2013

Nachdem die erste Crypto-Session des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz auf eine derart große Resonanz gestoßen ist, dass nicht allen Interessenten aufgenommen werden konnten, wird am 17.09.2013 in den Räumen des Landesfilmdienstes in Mainz eine zweite Cyrpto-Session angeboten, auf der man lernen soll, wie man sich im Internet gegen unerwünschte Lauscher zur Wehr setzen kann. In drei Workshops, die zusammen mit dem Landesfilmdienst und dem Chaos Computer Club Mainz/Wiesbaden ausgerichtet werden, werde gezeigt, wie sich mit frei erhältlichen Lösung Daten schützen lassen und der “digitale Datenschatten” abgeschüttelt werden kann.

“Auch wenn die NSA und der britische Geheimdienst offenbar in der Lage sind, selbst eine verschlüsselte Internet-Kommunikation auszuwerten, bleibt die Nutzung von Verschlüsselungstechnologien das Gebot der Stunde. Das hat Edward Snowdon, der den Überwachungsskandal aufgedeckt hat, selbst betont, indem er darauf hinwies, dass starke Verschlüsselung eines der wenigen Dinge sei, auf die man vertrauen könne”, so der Datenschutzbeauftragte Wagner. “Keinesfalls darf man die Bemühungen um den Schutz der Privatheit verloren geben. Der kommunikative Allmachtsanspruch der NSA ist ein Problem. Die Privatsphäre im Internet ist nicht nur durch die NSA bedroht. Viele andere elektronischen Augen und Ohren verfolgen, was wir dort tun und es gibt Möglichkeiten, diese blind und taub werden zu lassen.”

Forderung nach Gesetz für Quellen-Telekommunikationsüberwachung

13. Oktober 2011

Die Überwachung und Aufzeichnung verschlüsselter Internetkommunikations-vorgänge (z.B. Internettelefonie, E-Mail-Verkehr) durch Strafverfolgungsbehörden erfordert regelmäßig das Anbringen einer Software auf dem Endgerät des Betroffenen, die die Daten aus dem laufenden Kommunikationsvorgang vor ihrer Verschlüsselung erfasst und an die Behörde weiterleitet (sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung). Wegen des damit verbundenen unbemerkten Eindringens in Computer der Bürger und dem Eingreifen des Fernmelde-geheimnisses sowie des “Computer-Grundrechts” begrüßte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz (RLP) erneut explizit das derzeit bestehende Moratorium, wonach Sicherheitsbehörden bis auf weiteres auf den Einsatz von Abhörsoftware zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung verzichten. Selbstverständlich bestehe zwar die Notwendigkeit auch die über das Internet geführte Telekommunikation zur Strafverfolgung abzuhören, erforderlich sei allerdings ein Gesetz, dass gewisse Mindestvoraussetzungen verbindlich regelt. Dieses solle u.a. den Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung auf Fälle schwerster Kriminalität begrenzen und technisch-organisatorische Vorkehrungen vorschreiben, damit sich die Datenerhebung auf Kommunikations-daten beschränkt und eine revisionssichere Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitungsvorgänge besteht. Daneben sei ein wirksames Verfahren zur Sicherung des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung vorzusehen und ein besonderer Fokus auf den technischen Datenschutz zu legen, damit ein Missbrauch der sicherheitsbehördlichen Instrumente durch Dritte ausgeschlossen werden kann.

Derzeit fehle ein solches Gesetz für den Bereich der Strafverfolgung. § 100a Strafprozessordnung (StPO) und § 100b StPO reichen nach Ansicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz RLP dafür – selbst mit richterlicher Anordnung – nicht aus. Im Übrigen seien die Regelungen des BKA-Gesetzes zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung unter diesen Aspekten kritisch zu prüfen. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben bereits im März 2011 die Entschließung “Ohne gesetzliche Grundlage keine Telekommunikationsüberwachung auf Endgeräten” verabschiedet, in der entsprechende Forderungen erhoben werden. Diese seien bislang allerdings unberücksichtigt geblieben. (sa)