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AG Schwerin: NPD-Bundesvize muss 12.000 € Entschädigung an Schüler zahlen

4. Dezember 2012

Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet, hat das Amtsgericht (AG) Schwerin den stellvertretenden Bundesvorstand der NPD Frank Schwerdt wegen des Filmens einer Schulklasse aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zu einer Entschädigungszahlung von 12.000 € verurteilt. Dem Urteil liegt ein Vorfall aus dem jahr 2011 zu Grunde. Die Schüler der 9. Klasse waren kurz vor der Landtagswahl 2011 mit ihrem Sozialkundelehrer zu einer Exkursion mit dem Thema “Wahlkampf”  in die Stadt aufgebrochen. Dort trafen sie auf den Spitzenkandidaten der Rechtsextremen Udo Pastörs. Während dieser etwa eine halbe Stunde lang seine laut dem Richter “Propagandarhetorik des Dritten Reichs” vor den Schülern ausbreitete, wurde die Gruppe durch einen NPD-Aktivisten gefilmt. Eine 17-Minuten-Version der Aufnahme fand sich anschließend im Internet wieder, ohne dass dabei die notwendige Zustimmung der Eltern der minderjährigen Schüler eingeholt wurde. Das Gericht sah in Schwerdt den presserechtlich Verantwortlichen für die Aktion, durch welche die Jugendlichen instrumentalisiert worden seien. Die Schüler, denen nun je 1000 € ausgezahlt werden, hatten ursprünglich 2000 € je Schüler gefordert. Trotzdem war de Anwalt der Kläger zufrieden. Das Urteile ließe erkennen, dass sich die NPD nicht auf Kosten der Jugendlichen profilieren dürfe.