Datenschutzkonforme Vernichtung von Akten und der Karneval
Das vergangene Wochenende stand nahezu deutschlandweit ganz im Zeichen des Karnevals. Ob Fasching, Fastnacht oder der Fastelovend, die Republik feierte, verkleidete sich und traf sich zu unzähligen kleinen und großen Umzügen. Einer dieser beschäftigt nun den Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Thüringen Lutz Hasse. Eine Anwohnerin in Dermbach (Wartburgkreis) hatte beim Zusammenfegen des Konfettis nach dem dortigen Umzug festgestellt, dass es sich dabei um zerschredderte Patientenakten aus dem Klinikum Bad Salzungen handelte. Sie schaltete die Aufsichtbehörde ein die feststellte, dass es sich tatsächlich um unsachgemäß geschredderte Akten samt Namen, Adressen und Telefonnummern handelte. Das betroffene Klinikum zeigte sich kooperativ in der Aufklärung und erklärte, dass es sich offensichtlich um geschreddertes Material aus dem der Klinik angeschlossenem Versorgungszentrum in Kaltennordheim handele, welches nicht bis auf die vorgeschriebene Endgröße zerkleinert und aus den Praxisräumen entfernt worden sei. «Die Vermutung liegt nahe, dass dieses von dort den Weg auf die Dermbacher Straßen fand», heißt es in der Erklärung.
Zur datenschutzkonformen Vernichtung personenenbezogener Daten im geschäftlichen Bereich ist ein Schredder der DIN 66399 mit mindestens der Stufe 3 notwendig. Alternativ kann ein zertifziertes Entsorgungsunternehmen zur Vernichtung herangezogen werden. Doch auch dann raten Datenschützer von der Verwendung als Konfetti ab.