EU-Datenschutzgrundverordnung aktuell (2): Trilog hat begonnen

25. Juni 2015

Die Verhandlungen über die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind in die nächste Phase eingetreten. Seit dem 24.6.2015 beraten Vertreter der EU-Kommission, des Rats der EU sowie des Europaparlaments im Rahmen der sogenannten Trilog-Verhandlungen über den finalen Gesetzesentwurf. Ziel der Verhandlungen ist es, die unterschiedlichen Verhandlungspositionen der beteiligten Institutionen auf eine gemeinsame Linie zu bringen. Schlussendlich soll die aus dem Jahr 1996 stammende EU-Datenschutzrichtlinie wie auch die nationalen gesetzlichen Umsetzungen wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nach einer zweijährigen Einführungsfrist von der DSGVO als Primärrecht abgelöst werden.

Brisant ist vor allem die zumindest partielle Infragestellung des nicht zuletzt im BDSG fest verankerten Zweckbindungsprinzips, wonach personenbezogen Daten nur für den konkreten Zweck verarbeitet oder genutzt werden dürfen, zu dem sie auch erhoben wurden. Die künftigen Voraussetzungen für die Bestellpflicht des betrieblichen Datenschutzbeauftragten stehen ebenfalls zur Debatte – so, ob dieser fakultativ oder obligatorisch bestellt wird, oder ob eine Bestellpflicht auf mittelgroße und große Unternehmen oder auf Unternehmen, die Datenkontingente von bestimmter Menge erheben oder verarbeiten, beschränkt werden soll.

Auch über die Zuständigkeit nationaler Behörden bei grenzüberschreitendem Datenverkehr wird ebenso wie über die Höhe zu verhängender Geldbußen im Sanktionsfall im Rahmen des Trilogs verhandelt werden.