Google gewinnt mit Gmail vor dem EuGH
Der EuGH hat entschieden, dass Googles Internetdienst Gmail kein Kommunikationsdienst im Sinne der europäischen Telekommunikationsrichtlinie darstelle. Telekommunikationsdienste müssen in Deutschland Auflagen beim Datenschutz und bei der Zusammenarbeit mit Ermittlern erfüllen. Die Befürchtungen, die Bundesnetzagentur könnte zur „Megabehörde“ werden, bewahrheiten sich damit nicht. Im jahrelangen Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur traf das EU-Gericht eine weitreichende Entscheidung (Urt. V. 13.06.2019, Az. C-193/18).
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist mit dem Versuch gescheitert, Webdienste wie Googles Gmail den deutschen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetztes zu unterwerfen. Demnach müssen Gmail und andere Webangebote keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen – etwa Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten. Gmail muss zudem auch nicht der Meldepflicht aus § 6 TKG nachkommen, wonach sich gewerbliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze bei der BNetzA melden müssen. Google argumentierte, dass Gmail als Webmail-Dienst das bestehende Internet zur Telekommunikation nutze. Der Konzern selbst „betreibe“ aber kein Telekommunikationsnetz, vermittle den Kunden keinen Zugang zum Internet und kontrolliere auch nicht die Datenübertragung.
Dem folgten die Luxemburger Richter und begründeten ihre Entscheidung damit, dass Google „nicht ganz oder ganz überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht“. Zwar sei richtig, dass Gmail etwa durch die Einspeisung von empfangenen Email-Datenpaketen in das offene Internet auch Signale überträgt. Die Schwelle aber, ab der ein Online-Dienst vollständig oder ganz überwiegend Signale überträgt, sei hier noch nicht erreicht.