Die EU-Kommission setzt WhatsApp ein Ultimatum

9. Juni 2022

Im Januar dieses Jahres hatte die EU-Komission zusammen mit dem Netzwerk für Verbraucherschutz (CPC) gegen WhatsApp eine Forderung erhoben.

In dieser war nach Aufklärung hinsichtlich der Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzregeln von 2021 verlangt worden. Denn WhatsApp hatte Anfang des vergangenen Jahres von seinen Nutzern gefordert, dass diese den neuen Datenschutzerklärung zustimmen sollen, um den Dienst auch weiterhin nutzen zu können. Unter den Nutzern waren diese Regelungen stark umstritten und führten zu einem großen Nutzerzuwachs bei alternativen Messengern wie beispielsweise Signal.

Kritisch bei der neuen Datenschutzerklärung wurde vor allem die mögliche Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook beäugt. WhatsApp verneinte zwar die Weitergabe und sprach von einem Missverständnis, jedoch wurde in der überarbeiteten Datenschutzerklärung explizit die Weitergabe von Daten an Facebook genannt.

Die bisherigen Erläuterungen von WhatsApp, der Tochterfirma des US-Konzerns Meta (früher Facebook), reichen der EU-Kommission nun nicht mehr aus.

Die EU-Kommission hat WhatsApp eine Frist von einem Monat gesetzt, in welcher das Unternehmen den Verbraucherschutzbehörden nachweisen soll, dass seine Praktiken den Vorgaben des EU-Verbraucherschutzrechts entsprechen. Justizkommissar Didier Reynders erklärte: „WhatsApp muss sicherstellen, dass die Nutzer verstehen, was sie akzeptieren und wie ihre personenbezogenen Daten für kommerzielle Zwecke verwendet werden, vornehmlich um Geschäftspartnern Dienstleistungen anzubieten. Ich wiederhole, dass ich von WhatsApp erwarte, dass es die EU-Vorschriften, die die Verbraucher und ihre Grundrechte schützen, vollständig einhält.

WhatsApp solle unter anderem darlegen, auf welche Weise das Unternehmen mit den Daten seiner Nutzer Geld verdiene. Ebenfalls will die Kommission wissen, wie WhatsApp bei künftigen Updates seiner Nutzungsbedingungen, den Nutzern vermitteln wird, welche Auswirkungen die Updates für die Verbraucher haben. Nur auf dieser Basis könne eine freie Entscheidung über die weitere Nutzung des Dienstes möglich sein. Des Weiteren wird die unverständliche Formulierung der aktuellen Nutzungsbedingungen von der EU-Kommission moniert. Die Verbraucher sind so nicht in der Lage, nachvollziehen zu können, was mit den gespeicherten Daten passiert. Zudem soll der Dienst explizit darauf hinweisen, wenn mit den erhobenen Daten durch kommerzielle Nutzung Einnahmen erzielt werden.

Es bleibt abzuwarten, ob WhatsApp der Forderung der EU-Kommission innerhalb der einmonatigen Frist nachkommen wird.