KI: Schulungspflicht ab Februar 2025

11. September 2024

Die Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI-VO) stellt Betreiber und Anbieter von KI-Systemen vor neue Herausforderungen. Eine der zentralen Verpflichtungen ist die Sicherstellung, dass Mitarbeiter und in ihrem Auftrag tätige Personen über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) verfügen. Effektiv bedeutet dies, dass ab Februar 2025 eine Schulungspflicht im KI-Bereich besteht. In diesem Beitrag beleuchten wir die Details dieser Pflicht, welche Akteure davon betroffen sind, und welche Schritte Unternehmen jetzt einleiten sollten.

Adressat: Betreiber und Anbieter von KI-Systemen

Die Pflicht zum Ergreifen von Schulungsmaßnahmen betrifft gemäß Art. 4 KI-VO Betreiber und Anbieter von KI-Systemen. Da die KI-VO zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterscheidet, bedeutet dies, dass Anbieter von letzteren diese Verpflichtung zunächst nicht direkt betrifft. Außerdem gelten diese Verpflichtungen zumindest nicht unmittelbar für Händler und Einführer von KI-Systemen. Dies kommt überraschend, da auch sie diverse gesetzliche Pflichten treffen, die nur bei ausreichenden Kompetenzen der Mitarbeiter ordnungsgemäße erfüllbar sind. Außerdem erklärt Erwägungsgrund 20, dass die erforderlichen KI-Kompetenzen allen einschlägigen Akteuren der KI‑Wertschöpfungskette vermittelt werden sollen.

Inhalt der KI-Kompetenz

Nach Art. 4 KI-VO müssen die Adressaten der Norm Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen. Dabei sollen ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, berücksichtigen werden.

Die KI-Kompetenz sollte ein allgemeines Verständnis für Künstliche Intelligenz vermitteln. Hierunter fallen etwa Kenntnisse über die Funktionsweise, die Nutzung und die Risiken von KI-Systemen und -Modellen. Darüber hinaus sollten Verantwortliche auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der KI-VO kennen und wissen, welche sonstigen Pflichten sie diesbezüglich treffen.

Pflichtbeginn: 2. Februar 2025

Gemäß Art. 113 lit. a KI-VO gilt die Schulungspflicht bereits ab dem 2. Februar 2025. Während ein Großteil der Umsetzungsfristen für die KI-VO deutlich länger laufen, handelt es sich hierbei um eine kurze Frist von sechs Monaten ab Inkrafttreten der Verordnung. Insofern sollten in der Pflicht stehende bereits jetzt Anfangen sich mit den verschiedenen Anforderungen auseinanderzusetzen und für die entsprechenden KI-Kompetenzen bei ihren Mitarbeitern zu sorgen.

Fazit

Die KI-VO bringt eine Vielzahl von neuen Verpflichtungen für Unternehmen im KI-Bereich mit sich. Bis spätestens zum 2. Februar 2025 gehört hierzu auch die Pflicht seinen Mitarbeitern und sonstigen im Auftrag tätigen Personen die erforderlichen KI-Kompetenzen zu vermitteln. Adressierte Unternehmen sollten die gesetzlichen Vorgaben ernst nehmen und frühzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen.