Letzte Hürde für KI-Verordnung überwunden

23. Mai 2024

Die EU-Staaten haben am 21.05.2024 dem AI Act zugestimmt und damit die letzte Hürde für die Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) überwunden. Im gleichen Zuge haben sie auch eine finale Fassung der neue Verordnung veröffentlicht. Das Gesetz hat das Potenzial, einen internationalen Standard für die Regulierung von KI zu setzen und markiert einen bedeutenden Meilenstein in der technologischen Gesetzgebung.

Das bisherige Gesetzgebungsverfahren

Der Europäische Rat, in dem die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, hat dem Gesetzesvorhaben zugestimmt und damit die letzte Hürde für die KI-Verordnung überwunden. Zuvor hatte im März das EU-Parlament das Gesetz final abgesegnet. Dieser Annahme ist ein langer und stark umstrittener Gesetzgebungsprozess über drei Jahre vorausgegangen. Dabei ging es um eine genaue Ausjustierung des Verhältnisses des Schutzes der Bürger und der Förderung von Innovation. Nachdem ein Gesetzesentwurf erstmals im Sommer letzten Jahres vorgelegt wurde, folgten viele Monate umfangreiche Debatten über seine konkrete Ausgestaltung. Anfang Februar segneten die EU-Staaten das Ergebnis umfangreicher Diskussionen und Verhandlungen dann final ab.

Zielsetzung der KI-Verordnung

Die KI-Verordnung soll zur Entwicklung sicherer und vertrauenswürdiger KI-Systeme beitragen. Weiterhin soll sie nach der Pressemitteilung des Europäischen Rats den Schutz der Grundrechte sicherstellen und Investitionen sowie Innovationen fördern.

Klassifikation von KI-Systemen

Die KI-Verordnung beruht auf einem risikobasierten Ansatz. Das bedeute, dass die Vorschriften umso strenger sind, je höher das Risiko für die Gesellschaft ist. Dafür unterteilt das Gesetz KI-Systeme in verschiedene Kategorien. Während Programme mit geringem Risiko nur leichten Transparenzverpflichtungen unterliegen, müssen hochriskante Systeme eine Vielzahl an Anforderungen beachten. Systeme, die menschliches Verhalten kognitiv manipulieren können oder soziale Bewertung vornehmen sind nicht zugelassen. Gleiches gilt für Systeme, die polizeiliches Profiling ermöglichen oder biometrische Daten verwenden, um Individuen in diskriminierende Kategorien, wie etwa Religion oder die sexuelle Orientierung zu unterteilen. Für Anwendungen, die ausschließlich für militärische und Verteidigungszwecke und für Forschung genutzt werden bestehen Ausnahmen.

Neue offizielle Stellen

Die EU plant die Schaffung verschiedener neuer Einrichtungen, um die Durchsetzung des Gesetzes sicherzustellen. Dazu gehört zunächst ein EU-Amt für KI (AI Office) als Teil der Kommission zur europaweiten Durchsetzung der neuen Regeln. Daneben soll es ein wissenschaftliches Gremium unabhängiger Experten zur Unterstützung der Durchsetzung geben. Zusätzlich berät ein KI-Ausschuss (AI Board), der aus Vertretern der Mitgliedstaaten besteht, die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der harmonisierten Anwendung der neuen Regeln. Zuletzt ist ein Beratungsforum für Interessengruppen vorgesehen, das dem KI-Ausschuss und der Kommission mit technischer Expertise hilft.

Die finale Fassung der KI-Verordnung

Der finale Text der KI-Verordnung erstreckt sich über mehr als 400 Seiten. Die KI-Verordnung unterteilt sich in verschiedene Kapitel. Im ersten Teil geht es um allgemeine Regeln. Hierin werden Zielsetzung, Umfang und Definitionen bestimmt. Das zweite Kapitel legt fest, welche Arten und Anwendungen von KI-Systemen verboten sind. Im Anschluss folgen Regeln für hochriskante KI-Systeme, die sich über fasst 80 Seiten erstrecken. Hierbei handelt es sich um das längste Kapitel, was verdeutlicht wie viele Anforderungen solche Systeme im Vergleich zu anderen erfüllen müssen. In Kapitel fünf stehen Vorschriften für „General-purpose AI models“, wie zum Beispiel ChatGPT von OpenAI.

Nächste Schritte

Nachdem nun durch die Unterzeichnung des Europäischen Rats die letzte Hürde für KI-Verordnung überwunden wurde, kann das Gesetz im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Das sollte in den nächsten Tagen passieren. 20 Tage hiernach tritt es in Kraft. Die neue Verordnung fängt zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten an zu gelten. Für einige Ausnahmen existieren spezifische Bestimmungen.

Fazit

Der AI Act der EU stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Regulierung von KI dar. Er bietet die Möglichkeit einen globalen Standard zu setzen und adressiert sowohl die Chancen als auch die Risiken, die mit dieser Technologie einhergehen. Wesentlich kommt es nun darauf an, wie die einzelnen Einrichtungen und Ländern die konkreten Vorgaben ausgestalten und umsetzen. Davon hängt maßgeblich ab, ob die KI-Verordnung tatsächlich zu Investition und Innovation beitragen kann. Für Unternehmen ist nun wichtig, sich mit den einzelnen Regeln vertraut zu machen und möglichst schnell Umsetzungskonzepte zu erstellen. Wir bei KINAST unterstützen Sie dabei gerne als KI-Beauftragter.