Schlagwort: Tracking
27. November 2012
Mit Version 23 hat Googles Chrome Browser, welcher vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Grund der Sandbox-Technologie und der Auto-Updates für sicheres Surfen empfohlen wird, endlich auch in puncto Datenschutz zu anderen Mitbewerbern aufgeschlossen und die Do Not Track Funktion integriert.
Diese Funktion ist in den Voreinstellungen des Browsers jedoch deaktiviert. Um DNT zu aktivieren, muss der Nutzer das Menü aufrufen, dort den Punkt „Einstellungen“ wählen, am unteren Ende der Seite auf „Erweiterte Einstellungen anzeigen…“ klicken und schließlich einen Haken bei „Mit Browserzugriffen eine “Do Not Track”-Anforderung senden“ setzen.
Eine ebenfalls auf dem Chromium Quellcode aufsetzende Alternative zu Chrome ist der von deutschen Firma SRWare veröffentlichte Iron Browser. Hauptdifferenzierungsmerkmal zwischen Chrome und Iron sind die erweiterten Datenschutzfunktionen von Iron. So sind die Installations-ID und alle automatischen Datenübermittlungen zu Google (und anderen Servern) in Iron nicht enthalten. Kehrseite der Medaille ist allerdings, dass der Browser mangels Kontakt mit dem Server des Herstellers, auch keine Auto-Update Funktion besitzt.
20. November 2012
Unter dem klangvollen Namen “Deutscher Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW)“ hat die deutsche Online-Werbewirtschaft eine Selbstregulierungseinrichtung für nutzungsbasierte Online-Werbung (“Online Behavioral Advertising“ oder kurz: OBA) aus der Taufe gehoben. Hierbei handelt es sich nicht um eine einzigartige Initiative der deutschen Online-Werber, sondern um eine konzertierte Aktion der gesamten europäischen Werbewirtschaft. Dementsprechend gibt es auch ein europäisches Gegenstück zum DDOW, die “European Interactive Digital Advertising Alliance (EDAA)”.
Die neue Initiative stellt eine Fortführung der Bestrebungen dar, den europarechtlichen Vorgaben zu genügen. Bisherige Vorstöße des Internet Advertising Bureau (IAB) und der European Advertising Standards Alliance (EASA) wurden den strengen Anforderungen der Artikel-29-Gruppe jedoch nicht gerecht. Nichtsdestotrotz setzt die Werbewirtschaft den eingeschlagenen Kurs fort und verweist auch bei der neuen Initiative wieder auf Prinzipien, die bereits 2011 die Europäischen Datenschützer besänftigen sollten. Daher ist es wenig verwunderlich, dass die Online-Werbebranche für diese Initiative abermals Kritik einstecken muss. So sieht die Digitale Gesellschaft e.V. in den neuerlichen Bestrebungen nicht mehr als einen Versuch die “Europäischen Datenschutzregeln möglichst stark zu verwässern.”
15. Oktober 2012
Die für die digitale Agenda zuständige EU Kommissarin Neelie Kroes hat bei einer Rede am 11.10.2012 vor dem Centre for European Policy Studies ihren Befürchtungen Ausdruck verliehen, dass der “Do Not Track (DNT)” Ansatz im Rahmen der Standardisierung verwässert werden könnte.
Zu Beginn ihrer Rede bekräftigte Kroes, dass DNT ein allgemeingültiger Mechanismus sein könne, um eine Einwilligung, oder das Fehlen einer Einwilligung, zu kommunizieren. Weiterhin sei positiv zu vermerken, dass einige Browserhersteller schnell auf den DNT Zug aufgesprungen seien.
Dann kommt Kroes jedoch darauf zu sprechen, dass die Standardisierung nicht nach Plan verlaufe und führt drei Punkte aus, auf die ein besonderes Augenmerk zu legen sei:
- Die Nutzer müssten bei Installation oder Erstbenutzung der Browsersoftware auf die Standardeinstellungen hingewiesen werden und die Möglichkeit erhalten, diese zu ändern, weil man ansonsten nicht von einer informierten Wahl sprechen könne.
- Der DNT Standard dürfe es Websites nicht erlauben, die Intention der Nutzer zu hinterfragen oder zu missachten. Insbesondere finde sie die Meldungen verstörend, dass Berichten zufolge ein populärer Webserver die Möglichkeit einführen wolle, das DNT Flag zu überschreiben.
- Die Ausnahmen davon, was ohne Einwilligung möglich sei, müssten begrenzt bleiben. Die momentan in Rede stehenden Vorschläge seien jedoch extrem weit gefasst. An dieser Stelle zitierte Kroes den FTC Vorsitzenden Jon Leibowitz, der in diesem Zusammenhang von Schlupflöchern sprach, durch die ein virtueller Truck fahren könne.
Weiterhin führte Kroes aus, dass alle Beteiligten ein Interesse an einem starken DNT Standard haben müssten, um Insellösungen zu vermeiden. Besonders ging sie dabei auch auf US-amerikanische Werbeunternehmen ein, die „nach unseren [europäischen] Regeln spielen“ müssten, wenn sie europäische Nutzer tracken wollten. Insofern brächte eine Aufweichung des DNT Standards nichts, wenn dieser dann nicht mehr ausreiche, um die Einhaltung geltender gesetzlicher Anforderungen sicherzustellen. Sie stellte klar, dass in jedem Fall die geltenden Regeln bezüglich der Einwilligungserfordernisse bei Cookies durchgesetzt würden, und ein somit ein Fehlschlag des DNT Standards in niemandes Interesse liegen könne.
Kroes fasste daher zusammen, dass ein nicht ausreichender DNT Standard für alle Beteiligten einen Verlust darstellte:
- Die Nutzer verlören eine einfache Möglichkeit ihre Privatsphäre zu schützen
- Die Websitebetreiber verlören einen einfachen und nutzerfreundlichen Weg, die Einwilligungserfordernisse umzusetzen
- Dies würde letzten Endes auch den Interessen der Werbenden zuwiderlaufen
Um die Problematik weiterzuverfolgen, kündigte Kroes an, das Thema auf die Agenda der nächsten Sitzung der Artikel 29 Gruppe zu setzen.
18. September 2012
Wie die Technology Review in ihrer Onlineausgabe berichtete, hat das US-amerikanische Unternehmen Hiptype eine Analysesoftware entwickelt, mit der Verlage die Nutzung der eigens angebotenen Ebooks zu Marketingzwecken überwacht und so das Nutzerverhalten detailliert nachvollziehbar darstellen kann. Erkennbar wird dadurch u.a., wo der Nutzer zu lesen beginnt, wo er die Lektüre beendet, welche Zitate unter den Nutzern getauscht werden und welche Kaufentscheidungen anschließend getätigt werden. Dabei bleibt die Software nicht nur den großen Verlägen vorbehalten und die Preispolitik transparent. Selbstverleger können für knapp 20 US-Dollar pro Buch und Monat bis zu 1000 Leser tracken und so aufschlussreiche Daten erlangen, wobei das Tracking des ersten Buches kostenlos ist. Für Verlage veranschlagt Hiptype 100 US-Dollar für bis zu 500.000 Leser pro Buch. Den getrackten Nutzern steht laut Aussagen von Hiptype jedoch frei, sich nachträglich aus dem Tracking löschen zu lassen. Zudem würden die Daten nur anonymisiert gespeichert.
26. Juni 2012
Wie bereits vor Kurzem dargestellt, erntete Microsoft für die Ankündigung, beim Internet Explorer 10 die “Do Not Track” Funktion (DNT) in der Standardeinstellung zu aktivieren, reichlich Kritik. Teilweise wird diese Kritik damit begründet, dass Microsoft mit diesem Vorgehen gegen den Standardisierungsentwurf für die “Do Not Track” Technik verstoße. Der aktuellste Entwurf des W3C sieht insofern explizit vor, dass die Technik bei gewöhnlichen Browsern im Auslieferungszustand deaktiviert sein muss.
Robert Madelin, der die Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien (ab 1.7.2012: Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien) der Europäischen Kommission leitet, hat daraufhin einen offenen Brief an das W3C geschrieben, in welchem er anmahnt, dass der Standard überhaupt keine Aussage enthalten solle, ob DNT per Voreinstellung (de)aktiviert sein müsse. Weiterhin betont er, dass der “Do Not Track” Standard alsbald möglich umgesetzt werden müsse und die Nutzer bei der Installation oder dem ersten Start der Browser über die Reichweite der DNT Technik umfassend informiert werden müssten.
Auch in der US-amerikanischen Politik hat Microsofts Ankündigung einige Reaktionen ausgelöst: Auf der einen Seite bitten die Senatoren Edward Markey (Demokrat) und Joe Barton (Republikaner), die eine Arbeitsgruppe des Kongresses zur Privatsphäre leiten, die Mitglieder des W3C-Konsortiums um Unterstützung für Microsofts Vorstoß. Auf der anderen Seite lehnt J. Thomas Rosch, der Mitglied der FTC (US-Handelskommission) ist, Microsofts Vorgehen ab. Dies begründet Rosch damit, dass bei einem solchen Vorgehen die Entscheidung nicht mehr beim Nutzer verbleibe, sondern von Microsoft getroffen würde.
10. Oktober 2011
In letzter Zeit wurde über den mangelnden Datenschutz bei Facebook auch in den renommierten “allgemeinen” Medien vielfach berichtet. So konnte man unter anderem lesen, dass Facebook Daten nicht zuverlässig löscht. Auch die Verfolgung (Tracking) von Nutzern durch Cookies nach deren Ausloggen wurde vielfach thematisiert. Beinahe in Vergessenheit geraten ist dabei, dass Facebook eine Zeit lang selbst die Internetnutzer besser kennelernen wollte, die nicht Nutzer des Dienstes waren, wie der Niederländer Arnold Roosendaal herausgefunden hatte.
Dass es sich dabei um Versehen handelt, scheint die Mehrheit der Deutschen nicht glauben zu wollen. Nach einer aktuellen Umfrage von TNS Emind unter 1.000 Bürgern ab 14 Jahren gaben 9 von 10 der Befragten an, dass sie den Umgang von Facebook mit persönlichen Daten für bedenklich halten. Dennoch konnte Facebook bereits Mitte des Jahres die stolze Zahl von 20 Millionen deutschen Nutzern vermelden.
Spannend wird sein, wie die Nutzer Facebooks neueste Errungenschaften, die Timeline (Chronik) und das sogenannte frictionless sharing, annehmen werden, welche auf der Facebook Entwicklerkonferenz f8 vorgestellt wurden: Die Timeline stellt dabei nicht weniger als den Versuch dar, das Leben des Nutzers ähnlich einem sehr genauen (Online)Tagebuch möglichst minutiös nachzuzeichnen. Demzufolge wirbt Facebook auch mit dem Slogan “Erzähle deine Lebensgeschichte”. Um dies dem Nutzer ohne Weiteres möglich zu machen, führt Facebook mit seiner neuen Schnittstelle Open Graph die Funktion des frictionless sharing (reibungsloses Teilen) ein. Dem Nutzer soll es so möglich sein, seine Aktivitäten nach einmaliger Zustimmung automatisch an Facebook übertragen zu lassen. Dies könnte beispielsweise darin resultieren, dass jedes vom Nutzer angehörte Musikstück von einem Online-Dienst zu Facebook übertragen wird, oder jede auf einem Newsportal gelesene Meldung an Facebook übermittelt wird. Bezieht man dann noch Check-Ins mit Hilfe von Smartphones etc. ein, ergibt die Timeline ein bemerkenswertes genaues Persönlichkeitsprofil des Nutzers.
Beinahe überflüssig zu sagen ist es, dass die neu angekündigten Funktionen zu einem Aufschrei der Datenschützer führten. Dies betrifft nicht nur die deutschen Datenschützer, sondern auch ein breites US-amerikanisches Bürgerrechtsbündins unter der Führung des EPIC (Electronic Privacy Information Center), welches mit Hilfe eines offenen Briefes ein Verfahren vor der höchsten Verbraucherschutzinstanz der USA, der FTC (Federal Trade Commission), gegen Facebook anstrengt.
Natürlich muss kein Facebooknutzer die Einwilligung zum frictionless sharing erteilen. Auch kann man durch die Privatsphäreneinstellungen Einfluss darauf nehmen, wer die jeweiligen Einträge sehen soll. Jedoch sollte man Folgendes bedenken: Selbst wenn man es schafft, die unübersichtlichen Privatsphäreneinstellungen den eigenen Vorlieben anzupassen, so hat doch Facebook ein (unsichtbares) komplettes Profil. Es bleibt jedem Facebooknutzer selbst überlassen, zu entscheiden, ob er einem Konzern, der systematisch unübersichtliche Privatsphärenoptionen anbietet und Funktionen, welche die Privatsphäre erheblich beeinträchtigen können, ohne Zustimmung des Nutzers freischaltet, einen so großen Teil seines Lebens anvertrauen möchte.
Nicht überlassen bleibt es jedoch vielen Nutzern, sich dem Datenbegehren Facebooks vollkommen zu entziehen, da die auf Websiten eingebundenen Funktionen unter Umständen auch ohne Zutun der Nutzer Daten an Facebook übertragen. Daher ist auch den verantwortlichen Seitenbetreibern anzuraten, darüber nachzudenken, ob und in welcher Form sie Funktionen von Facebook auf ihrer Seite einbinden möchten. (se)