Schlagwort: IfSchG

BfDI-Stellungnahme zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes

24. März 2020

Um das Infektionsschutzgesetz (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, IfSchG) an die aktuelle Situation anzupassen, hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes vorgelegt. In einer Stellungnahme kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber, dass nicht alle Einschränkungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung in jeder Hinsicht verhältnismäßig seien.

Der BfDI spricht sich in der Stellungnahme zunächst dafür aus, dass ein vorgesehener Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Erkenntnissen aus der durch das neuartige SARS-CoV-2 verursachten Epidemie auch Informationen zu Maßnahmen, die geeignet sind das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einzuschränken (§ 5 Abs.3 Nr.1 lit.c), d) und e) des Enwurfs), enthalten soll. Des Weiteren sollen Löschregelungen für (teils sensible) personenbezogene Daten von Reisenden, die nach § 5 Abs.3 Nr.1 und 2 des Entwurfs verarbeitet werden dürfen, aufgenommen werden. Außerdem regt der BfDI an, dass seine Bundesdatenschutzbehörde bei Vorhaben der Versorgungs-und Gesundheitsforschung, an denen mehrere Verantwortliche beteiligt sind, die zuständige Aufsichtsbehörden sein soll. Darüber hinaus begrüßt der BfDI, dass die Regelung zur Erfassung von Daten aus Mobilfunkgeräten, die im vorangegangenen Entwurf des BMG noch enthalten waren, nicht in den aktuellen Entwurf des Kabinetts aufgenommen wurden.

Das IfSchG regelt, zum einen welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Zum anderen legt es fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemacht werden müssen und welche weiteren Meldewege (z.B. an das Gesundheitsamt) einzuhalten sind.