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BITKOM: Jedes zweite Unternehmen hat keinen Notfallplan für IT-Sicherheitsvorfälle

8. März 2012

Nach Angaben des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) sorgen sich zwar die meisten deutschen Unternehmen um ihre IT-Sicherheit und nehmen Angriffe auf IT-Systeme als reale Gefahr wahr, allerdings verfügt nahezu jedes zweite Unternehmen nicht über einen Notfallplan für IT-Sicherheitsvorfälle. Eine von der BITKOM initiierte Umfrage unter 800 Unternehmen habe neben diesem Ergebnis außerdem ergeben, dass bereits 40 Prozent der befragten Unternehmen schon konkrete Angriffe auf die IT oder vergleichbare Sicherheitsvorfälle erlitten. “Es ist erschreckend, wie viele Unternehmen sich auf IT-Angriffe und Notfälle nur unzureichend vorbereitet haben”, kommentierte BITKOM-Präsident Kempf die Umfrageergebnisse. Ein Notfallplan sei oberste Pflicht, um die Folgen eines IT-Sicherheitsvorfalls minimieren zu können.

BSI/BITKOM: Allianz für Cyber-Sicherheit

7. März 2012

Zur Umsetzung der Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland werden das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) gemeinsam eine “Allianz für Cyber-Sicherheit” initiieren, teilte der Präsident des BSI Hange anlässlich der CeBIT in Hannover mit. Ziel der Allianz sei es, zusammen mit weiteren Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung die Cyber-Sicherheit in Deutschland weiter zu verbessern und aktiv zu gestalten. Alle Akteure in Deutschland, die sich mit Cyber-Sicherheit beschäftigen, seien dazu eingeladen, in der Allianz mitzuwirken. Insbesondere angesprochen seien Hersteller, IT- und Telekommunikationsdienstleister, Träger der Internetinfrastrukturen, CERTs (Computer Emergency Response Teams), Anwenderbranchen mit intensivem IT-Einsatz sowie Multiplikatoren aus Medien und Wissenschaft.

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EU-Datenschutzverordnung: IT-Sicherheit im Wandel

2. März 2012

Die Kommission der Europäischen Union hat am 25. Januar 2012 einen Entwurf für einen neuen Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten in der EU vorgestellt. Nach diesem Vorschlag soll u.a. die bisher bestehende Richtlinie 95/46/EG aus dem Jahr 1995 ersetzt werden. Kernstück soll eine neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-Datenschutzverordnung) werden, die zur Harmonisierung des Datenschutzes in allen Mitgliedstaaten führen soll. Inhaltlich zielt die Reform in zwei Richtungen. Zum einen sollen die Rechte des Einzelnen auf Wahrung seiner Privatsphäre gestärkt werden, zum anderen soll die digitale Wirtschaft Europas belebt werden.

Einzelne Regelungen des Verordnungsentwurfes könnten hierbei weitreichende Änderungen der bestehenden IT- und Sicherheitskonzepte von Unternehmen zur Folge haben. Die Änderungen haben sowohl Erleichterungen als auch Verschärfungen zum Gegenstand. Zur Verminderung des Verwaltungsaufwands sollen administrative Anforderungen wie bestimmte Meldepflichten beseitigt werden. Anstelle der bisher bestehenden Verpflichtung den Datenschutzbeauftragten sämtliche datenschutzrelevanten Tätigkeiten zu melden, sieht die Neuregelung künftig mehr Verantwortung sowie eine verschärfte Rechenschaftspflicht bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Weiterhin muss nach der Feststellung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten künftig die nationale Aufsichtsbehörde unverzüglich, d.h. innerhalb von 24 Stunden benachrichtigt werden. Die Umsetzung des Entwurfs könnte dazu führen, dass aufgrund der Anforderungen an Transparenz, Offenlegung und der Nachweispflicht für Verstöße Unternehmen IT-Sicherheitsprozesse tiefer in die Geschäftsprozesse integrieren müssen. Auch wenn einige Fragen noch offen bleiben, beispielsweise wie der Begriff der Unverzüglichkeit zu interpretieren ist,  sind die Änderungen überwiegend begrüßenswert. (md)

Google: Neue Datenschutzerklärung in Kraft

Trotz national und international geäußerter massiver Rechtmäßigkeitsbedenken gegen die neue Datenschutzerklärung von Google, wurde diese am gestrigen Tage plangemäß weltweit in Kraft gesetzt. Damit wurden nach Angaben des Konzerns die Richtlinien für mehr als sechzig einzelne Dienste vereinheitlicht und eine  Zusammenführung gesammelter Daten ermöglicht, die dazu dienen soll, die Nutzung der Produkte “unkomplizierter und intuitiver” zu gestalten.

Beschäftigtendatenschutz: “Mobbing-Leitfaden” bei der Deutschen Post

1. März 2012

Nach einem Bericht des Magazins “Stern” haben Führungskräfte der Deutschen Post AG einen Leitfaden zum Umgang mit “Low-Performern” entwickelt (sog. Umgang mit auffälligen Kräften in der Ist-Zeit). Führungskräfte sollen danach angehalten sein, ihre als “auffällig” zu klassifizierenden Zusteller in vier Kategorien einzuordnen (Typ 1: zuverlässig, aber extrem langsam; Typ 2, “Motzbrüder”: uneinsichtig und beratungsresistent; Typ 3: “Sozialfälle”, die für die Briefzustellung ungeeignet sind; Typ 4: wegen hohen Alters unfähig zur Verhaltensänderung). Als “auffällig” wiederum sollen die Zusteller gelten, die zu langsam arbeiten und zu viele Überstunden anhäufen. Als Maßnahme zur Leistungssteigerung solcher Mitarbeiter sehe der Leitfaden vor, dass z.B. samstags oder montags oder vor Feiertagen kein Urlaub gewährt werde oder Gespräche mit dem Ziel geführt werden, Überstunden verfallen zu lassen.

Auf Anfrage des Stern soll die Deutsche Post AG die Existenz des Papiers eingeräumt, sich aber von den Inhalten distanziert haben. Es widerspreche eklatant den Grundsätzen zum Umgang mit Mitarbeitern. Die Vorschläge seien nie umgesetzt worden. Vielmehr sei die besagte Unterlage vor längerer Zeit – im Jahre 2009 – in einer einzelnen Niederlassung in Nordrhein-Westfalen entstanden. Der Fall sei zusammen mit dem Betriebsrat aufgeklärt worden.

BfDI: Kritik an neuer Datenschutzerklärung von Google

29. Februar 2012

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat die von Google für den 01.03.2012 angekündigte neue Datenschutzerklärung scharf kritisiert. Sie werfe vielzählige datenschutzrechtliche Fragen auf, was bereits  die französische Datenschutzaufsichtsbehörde Commission Nationale de l´Informatique et des Libertés (CNIL) mittels Schreibens an den Konzern adressiert habe. Die seitens der CNIL im Auftrag der Artikel 29-Gruppe der Europäischen Datenschutzbeauftragten durchgeführte Analyse der neuen Datenschutzerklärung habe ergegeben, dass diese den EU-Vorschriften zum Datenschutz widerspreche.  Schaar selbst meldet insbesondere wegen der Verknüpfung personenbezogener Daten von Google-Kunden aus unterschiedlichen Diensten rechtlich massive Bedenken an. Kritisch sei, dass die Nutzer der Neufassung der Datenschutzerklärung nicht in ausreichender Klarheit entnehmen können, welche Daten das Unternehmen für welche Zwecke erhebt, speichert, übermittelt und auswertet. Er fordert Google daher auf, die angekündigte Umstellung der Datenverarbeitungsregeln auszusetzen, bis alle Zweifel an der Rechtskonformität ausgeräumt sind.

 

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GSMA: Datenschutzrichtlinien für die Entwicklung mobiler Anwendungen

28. Februar 2012

Die Industrievereinigung der internationalen Mobilfunkanbieter GSM Association (GSMA) hat zusammen mit den führenden europäischen Mobilfunkanbietern Richtlinien für Datenschutz bei der Entwicklung mobiler Anwendungen (“Privacy Design Guidelines for Mobile Application Development”) entwickelt und anlässlich des Mobile World Congresses in Barcelona veröffentlicht. Diese Richtlinien sollen die Transparenz und Wahlmöglichkeiten für Nutzer verbessern und ihnen eine Kontrollmöglichkeit über ihre personenbezogenen Daten, auf die eine Anwendung zugreifen kann, einräumen. Die Mobilfunkbetreiber in Europa, u.a. die Deutsche Telekom, France Telecom, Telefónica, Telekom Austria Group, Telenor Group und Vodafone, werden von nun an diese Richtlinien implementieren und auf ihre Markenprodukte anzuwenden. (sa)

BfDI: Bundesverfassungsgericht sorgt für besseren Schutz der Grundrechte

27. Februar 2012

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24.02.2012 explizit begrüßt. In diesem wurde die Regelung des § 113 Abs. 1 S. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) für verfassungswidrig erklärt, wonach Ermittlungsbehörden ein beschlagnahmtes Mobiltelefon auslesen und gespeicherte Daten durchsuchen konnten, obwohl für diese Vorgehensweise keine Ermächtigungsgrundlage vorhanden ist. Auskünfte über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse dürfen danach zwar erteilt werden, allerdings bedürfe es dazu einer ausdrücklichen gesetzlichen Neuregelung.

Diese höchstrichterliche Beschränkung der Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten führe zu einem verbesserten Grundrechtsschutz, so Schaar. Der Beschluss verdeutliche, dass ein Zugriff auf Telekommunikationsdaten immer nur unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses zulässig ist und der Gesetzgeber noch etliche Hausaufgaben zu erledigen hat. Dies betreffe auch die Auskunftserteilung von dynamischen IP-Adressen. (sa)

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Kalifornien: Mehr Datenschutz bei der Nutzung von Apps

24. Februar 2012

Die sechs größten App-Store-Betreiber Apple, Google, Microsoft, Amazon, Hewlett-Packard und Research in Motion haben sich in einem Abkommen mit dem kalifornischen Justizministerium zu einer erhöhten Achtung des Datenschutzes bei der Nutzung von mobilen Applikationen (“Apps”) verpflichtet, teilte die kalifornische Generalstaatsanwältin Harris öffentlich mit. In Zukunft werde bereits bei der Entwicklung von Apps von den verantwortlichen Entwicklern gefordert, dass Datenschutzmechanismen integriert werden und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in Kalifornien gewährleistet ist, z.B., dass die Nutzer zeitlich vor einem Download informiert werden, auf welche Daten die App zugreift und was mit diesen Daten geschieht. Die App-Store-Betreiber sollen sich u.a. verpflichtet haben, auf dieses hinzuwirken sowie eine Plattform für Nutzer-Beschwerden über unzureichenden Datenschutz einzurichten. In sechs Monaten werde der Umsetzungsstatus des Abkommens bei den App-Store-Betreibern überprüft. (sa)

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LDI RLP: Kritik an Stiftung Datenschutz

23. Februar 2012

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LDI RLP), Edgar Wagner, hat abermals Bedenken gegen die geplante Stiftung Datenschutz geäußert. Eine nähere Darlegung der Bundesregierung zur Stiftungsgründung habe ergeben, dass die Stiftung mit einem nur sehr geringem Stiftungsvermögen ausgestattet werde und ansonsten auf den Zuschuss von Stiftungskapital durch die Wirtschaft angewiesen sei. Dies steht nach Ansicht Wagners dem Wesen einer unabhängigen Stiftung entgegen. Es sei wesentlich besser, die unabhängigen Datenschutzbeauftragten zu stärken, als neue Einrichtungen zu schaffen, die über keine klaren Aufgabenzuweisungen, keine hinreichende Finanzausstattung und keine Unabhängigkeit verfügen. So würden wieder einmal Erwartungen geweckt, die nicht erfüllt werden könnten. Stärkung des Datenschutzes heiße nicht, zusätzliche Datenschutzeinrichtungen zu schaffen, sondern die vorhandenen, nämlich die unabhängigen Datenschutzbeauftragten, zu stärken, betonte Wagner. (sa)

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