Schlagwort: Google Ireland Limited

VG Köln: Keine Meldepflicht ans BKA für Google und Meta

3. März 2022

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat am 01.03.2022 zwei Eilanträgen der Google Ireland Ltd (Az. 6 L 1277/21) und Meta Platforms Ireland Limited (Az. 6 L 1354/21) teilweise stattgegeben. Google und Meta wandten sich darin gegen Neuregelungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), insbesondere im Hinblick auf Meldepflichten der sozialen Netzwerke an das Bundeskriminalamt (BKA).

Konkret müssen Google und Meta vorerst §3a NetzDG nicht befolgen. Bei dieser sog. Netz-DG-Beschwerde müssen soziale Netzwerke ihnen gemeldete rechtswidrige Inhalte im Hinblick auf konkrete Hinweise für Straftatbestände prüfen und diese Angaben dann an das BKA melden, falls Anhaltspunkte vorliegen. Dieser Paragraph stellt jedoch einen Verstoß gegen das unionsrechtliche Herkunftslandprinzip aus der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (ECRL) dar. Danach ist für einen Anbieter elektronischer Dienste das Recht seines Sitzstaates maßgebend. In beiden Fällen ist das Irland und nicht Deutschland.

Daneben wurde auch der neue §4a NetzDG angegriffen. Darin wird das Bundesamt für Justiz zur für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des NetzDG bestimmt. Die Behörde ist nach Auffassung des VG jedoch nicht unabhängig genug, da es dem Bundesjustizministerium unterstellt und weisungsgebunden ist.

Die jeweiligen Beschlüsse wirken nur zwischen den Verfahrensbeteiligten (Antragsgegner ist jeweils die Bundesrepublik Deutschland), die zudem die Möglichkeit der Beschwerde haben. Außerdem sind beim VG Köln weitere Eilanträge, u.a. von Twitter und TikTok, zu diesem Themenkomplex anhängig.

Google ändert Nutzungsbedingungen sowie Datenschutzerklärung

18. Dezember 2018

Am 22. Januar 2019 treten aktualisierte Nutzungsbedingungen sowie eine mit Änderungen versehene Datenschutzerklärung bei Google in Kraft. Die bedeutsamste und rechtlich weitreichendste Änderung ist der Wechsel des Verantwortlichen. Momentan werden die Dienste von Google LLC in den USA angeboten. Dies ändert sich nunmehr bald. Künftig werden alle Dienste in der europäischen Union sowie in der Schweiz  von der Google Ireland Limited angeboten. Damit wird das europäische Unternehmen der neue Verantwortliche, der sich um die datenschutzrechtliche Belange der Betroffenen kümmern muss.

Den Wechsel begründet Google mit der einfacheren Umsetzbarkeit der DSGVO. Somit wird auch die “One Stop Shop“-Regelung der EU eingehalten, dass es nur einen einzigen Ansprechpartner für Nutzer und Unternehmen geben soll.

Wichtig ist nun für alle Websitebetreiber, die in ihrer Datenschutzerklärung Google LLC als Verantwortlichen beispielsweise bei Google Analytics genannt haben, dies entsprechend zu ändern. Die Einstellungen und Dienste von Google erhalten keine Änderungen.