Schlagwort: Ulrich Kelber

Bundesdatenschutzbeauftragter für Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

22. Januar 2020

Aufgrund der neuesten Berichte über das US-Unternehmen Clearview, das eine Datenbank mit rund 3 Milliarden frei im Internet verfügbaren Fotos erstellt haben soll und mit dieser nun bei Behörden für einen Gesichtserkennungsdienst wirbt, hat sich Ulrich Kelber, der Bundesdatenschutzbeauftragte, nun klar gegen ein solches Vorgehen in Europa gestellt.

Im Statement gegenüber den Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” stellte Kelber klar, dass die biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff darstelle, der auf jeden Fall durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste, an der es allerdings bislang fehle. Fraglich sei allerdings auch bereits, ob eine solche Rechtsgrundlage überhaupt verfassungskonform ausgestaltet werden könne.

Kelber befürchtet zudem, dass der Einsatz von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum das Verhalten der betroffenen Bürger zu sehr beeinträchtigen könnte, die so beispielsweise auf die Teilnahme an Demonstrationen – und damit auf die Ausübung ihrer Freiheitsrechte – verzichten könnten, um so eine Identifizierung durch Gesichtserkennung zu verhindern.

Letztlich liegt es daher nach Aussage Kelbers daran, den Einsatz von Technologie so zu regulieren, dass eine missbräuchliche und sozialschädliche Nutzung ausgeschlossen wird.

Bußgeld für 1&1: Knapp 10 Millionen Euro Strafe für DSGVO-Verstoß

10. Dezember 2019

Gegen die Telekommunikationsfirma 1&1 Telecom GmbH hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber ein Bußgeld in Höhe von 9,55 Millionen Euro verhängt.

Als Grund nannte Kelber das Fehlen von “hinreichenden technisch-organisatorischen Maßnahmen” (TOMs) zum Schutz von Kundendaten. Die zum Konzernverbund gehörenden Mail-Anbieter Web.de und GMX sind davon jedoch nicht betroffen.

Die Aufsichtsbehörde kritisierte das unzureichende Authentifizierungsverfahren der 1&1 Telecom GmbH bei telefonischen Anfragen über die Kundenhotline. Die Angabe von Namen und Geburtsdatum hätten ausgereicht, um weitreichende personenbezogene Kundendaten zu erhalten. Dies stelle einen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO dar, da personenbezogene Daten nicht systematisch geschützt wurden und ein hohes Risiko für den gesamten Kundenbestand entstanden sei.

Das Unternehmen reagierte umgehend indem es den Authentifizierungsprozess durch die Abfrage zusätzlicher Angaben stärker absicherte. Darüber hinaus bemühe man sich ein neues, technisch und datenschutzrechtlich deutlich verbessertes Authentifizierungsverfahren einzuführen.

Aufgrund dieses kooperativen Verhaltens der 1&1 Telecom GmbH bewege sich die Strafe noch im unteren Rahmen des Möglichen.

Gleichzeitig verhängte die Aufsichtsbehörde gegen einen weiteren Telekommunikationsanbieter, namentlich die Firma Rapidata, ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen Artikel 37 DSGVO.

Die 1&1 Telecom GmbH hat inzwischen angekündigt, gegen den absolut unverhältnismäßigen” Bußgeldbescheid klagen zu wollen. Es habe sich um einen Einzelfall aus dem Jahr 2018 gehandelt.

Mehr Mitarbeiter für den BfDI

18. November 2019

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat eine personelle Stärkung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) beschlossen. Ab nächstem Jahr sollen 67 neue Stellen in der Behörde geschaffen werden. Mit dieser Aufstockung soll der BfDI unter anderem bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen unterstützen und verstärkt in internationalen Gremien auftreten und Themen voranbringen können.

Aktuell sind 250 MitarbeiterInnen bei der Behörde beschäftigt. Die neuen Stellen werden nach Angaben des BfDI Ulrich Kelber genutzt, um das Beratungs- und Informationsangebot für die Regierung, das Parlament und Unternehmen zu erweitern. Auf EU-Ebene will sich der BfDI dafür einsetzen, dass die DSGVO in verständliche und detaillierte Regelungen umgesetzt wird. Außerdem will der BfDI unter anderem gegen das Tracking von Nutzern durch Geräte und Websites vorgehen.

Kelber ruft auch die Landesparlamente dazu auf, die Landesdatenschutzbehörden mit mehr Personal auszustatten, damit diese besser ihren Aufgaben nachkommen können.

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Bundesrat stimmt Anpassungen an DSGVO beim 2. DSAnpUG EU zu

9. Oktober 2019

Ende Juni 2019 hat der Bundestag zahlreiche Anpassungen nationaler Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Der Bundesrat hat diesen Anpassungen am 20.09.2019 nun zugestimmt.

Das aus 150 Artikel bestehende “Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU” wird nun zur Unterzeichnung dem Bundespräsidenten weitergeleitet. Insgesamt greift es in 154 Fachgesetze ein und regelt den sogenannten bereichsspezifischen Datenschutz. Es liegen viele Anpassungen zu Begriffsbestimmungen, Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den Betroffenenrechte vor.

Vor allem werden kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine insofern entlastet, dass die Pflicht einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bennenen künftig ab einer Personenzahl von 20 greift. Bislang musste nach § 38 BDSG ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden, wenn sich „in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten“. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber weist jedoch darauf hin, dass es kleinen Unternehmen schwerfallen wird, den datenschutzrechtlichen Anforderungen ohne einen juristisch und technisch versierten Datenschutzbeauftragten gerecht zu werden.

Künstliche Intelligenz und Datenschutz

1. Oktober 2019

Am 24. September fand in Berlin ein Symposium des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zum Thema „Chancen und Risiken für den datenschutzgerechten Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ mit 150 Gästen statt.

Der BfDI Ulrich Kelber führte hierzu einleitend aus: „Nicht selten stehen wir hier vor einer Blackbox. Insofern ist die datenschutzrechtliche Bewertung von KI-Systemen zwar durchaus schwierig, die Ansicht, Datenschutz und KI schließen sich aus halte ich aber für grundlegend falsch. Das Ziel von KI muss es sein nicht nur innovativ, sondern auch transparent und fair zu sein. Hierzu leistet der Datenschutz einen wichtigen Beitrag.“

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) stellte bei dieser Gelegenheit die „Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz“ vor, datenschutzrechtliche Anforderungen an KI stellt. Außerdem wurden praktische Erfahrungen mit aktuellen KI-Anwendungen bei Google und der Techniker Krankenkasse ausgetauscht und die bedeutende Rolle von KI im Gesundheitsbereich betont. Das Beispiel der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH zeigte zudem, dass KI auch ohne die Verarbeitung von personenbezogenen Daten möglich sei. Mittels KI und Fahrzeugdaten von Herstellern sowie Anbietern von Kfz-Hauptuntersuchungen entwickelt das Unternehmen eine Software, die z.B. defekte Stoßdämpfer mit großer Genauigkeit erkennt. Problematisch sei, aber dass die Autohersteller dennoch Daten mit Personenbezug übermitteln, obwohl dies nicht notwendig ist.

Es gab aber auch kritische Stimmen, dass der Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt in der DSGVO im KI-Zeitalter überholt sei und kleine und mittelständische Unternehmen vom Einsatz von KI abhalte.

In einer abschließenden Diskussion zur Vereinbarkeit von Künstlicher Intelligenz und Datenschutz wurde zudem betont, dass in Europa dezentrale Modelle von KI entstehen sollten.

Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung an Bahnhöfen

18. September 2019

Insbesondere nach den Vorfällen in Voerde und Frankfurt am Main wollen die Bundesregierung und die Bahn mehr Videoüberwachung und Polizeipräsenz auf den Bahnhöfen einsetzen, um die Sicherheit an Bahnhöfen zu erhöhen.

Die intelligente Videoüberwachung und die biometrische Gesichtserkennung an Bahnhöfen können künftig ein wichtiges Unterstützungsinstrument insbesondere für die Bundespolizei sein. Auf diese Sicherheitsmaßnahmen einigten sich der Bundesinnenminister Horst Seehofer und der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer bei einem Treffen mit dem DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla.

Für die Modernisierung der Videotechnik an Bahnhöfen sind bis 2023 bereits 70 Millionen Euro vorgesehen. Der Bundesverkehrsminister teilte mit, dass das Verkehrsministerium weitere 50 Millionen Euro ausgeben will, die der Bundestag noch genehmigen muss. Hinzu kommen noch 12,5 Millionen Euro von der Deutschen Bahn (DB).

Der geplante Einsatz der Gesichtserkennung ist sehr umstritten. Datenschützer sind skeptisch, da bisher dafür keine rechtliche Grundlage existiert. Sie halten den Einsatz biometrischer Gesichtserkennungssoftware in Überwachungskameras für rechtswidrig, da die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Erhebung biometrischer Daten mit dem Ziel, Personen zu identifizieren, grundsätzlich verbietet.

In welchem Umfang ein Einsatz von Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung geplant sei, ist derzeit nicht bekannt. Eine Bundespolizei-Sprecherin erklärte lediglich, dass es für die Implementierung des Gesichtserkennungssystems an Bahnhöfen „aufgrund der damit verbundenen Grundrechtseingriffe zunächst einer klarstellenden Rechtsgrundlage im Bundespolizeigesetz“ bedürfe.

Die Bundespolizei hatte im Jahr 2017 am Berliner Bahnhof Südkreuz ein hochumstrittenes Pilotprojekt mit Gesichtserkennungssoftware getestet. Trotz die mittelmäßigen Erkennungsraten, wertete die Bundespolizei die Ergebnisse als großen Erfolg. Dazu hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber mitgeteilt: „Losgelöst von der Frage, wie effektiv diese Art der Überwachung überhaupt ist, fehlt es für eine flächendeckende biometrische Videoüberwachung nach wie vor an einer konkreten gesetzlichen Rechtsgrundlage“.

Hochsensible medizinische Daten frei verfügbar im Netz

17. September 2019

Patienten aus Deutschland und den USA betroffen.

Datensätze von weltweit mehreren Millionen Patienten sind im Netz für jedermann frei zugänglich. Auf dieses Datenleck stießen Reporter vom Bayrischen Rundfunk und von ProPublica, einer amerikanischen Plattform für investigativen Journalismus, während einer gemeinsamen Recherche.

Teil der betroffenen Datensätze sind auch Bilder aus medizinischen Untersuchungen, welche unter anderem Brustkrebsscreenings, Wirbelsäulenbilder und Röntgenaufnahmen eines Brustkorbs zeigen. Der Großteil der Datensätze weist einen Personenbezug auf: Geburtsdatum, Vor- und Nachname, Termin der Untersuchung und Informationen über den behandelnden Arzt oder die Behandlung selbst. Diese sensiblen und damit besonders schützenswerten Daten lagen auf ungeschützten Servern.

Betroffen sind in Deutschland rund 13.000 Datensätze, wovon der größte Teil von Patienten aus dem Raum Ingolstadt (Bayern) und aus Kempen (Nordrhein-Westfalen) stammt. Doch auch weltweit sind nach Auswertungen von ProPublica Patientendaten betroffen. In den USA sei das Ausmaß besonders hoch.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, zeigte gegenüber dem BR auf, welche Konsequenzen ein solches Datenleck haben kann: “Sie möchten nicht, dass ein Arbeitgeber, ein Versicherungskonzern, eine Bank diese Daten kennt und ihnen keinen Vertrag oder keinen Kredit gibt.”

Laut Informationen des Bayrischen Rundfunks wurde der Fall Ingolstadt bei dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, der zuständigen Behörde, angezeigt. Welche aufsichtsbehördlichen Maßnahmen die Behörde treffen wird, bleibt abzuwarten.

Engere Vernetzung von europäischen (Regulierungs)Behörden für einen besseren Datenschutz

11. Juli 2019

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit 300 Gästen zum Thema „Data Protection and Competitiveness in the Digital Age“ diskutierten u.a. der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber die Herausforderung neuer Technologien und warben für mehr Zusammenarbeit zwischen verschiedenen europäischen Behörden.

Die steigende Datenkonzentration und die Datenmacht global agierender Unternehmen wirke sich auch auf die Rechte der Bürger und die Wettbewerbsfreiheit aus, sodass Datenschutz nicht nur ein Thema der Datenschutzbehörden sei, sondern immer mehr auch ein Thema in verbraucherrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Behörden werde. Eine engere Vernetzung dieser Behörden würde helfen der wachsenden Dominanz von Digitalkonzernen zu begegnen und für einen besseren Datenschutz sorgen. Der Datenschutz sollte nicht als Wettbewerbsnachteil, sondern gerade im Bereich der digitalen Innovation ein Wettbewerbsvorteil in der EU sein.

„Neue Technologien schaffen Chancen – gleichzeitig aber auch Risiken, insbesondere für die informationelle Selbstbestimmung. Daher müssen wir gemeinsam daran arbeiten, proaktiv im Sinne der Gewährleistungsziele des Datenschutzes von Anfang an bei einer „menschzentrierten“ Technikgestaltung mitzuwirken. Dabei sollten wir das Modell der rechtsgebietsübergreifenden Behördenkooperation nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf EU-Ebene stärker institutionalisieren.“, betonte Ulrich Kelber.

Teil des Rednerpanels waren außerdem der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, die Präsidentin der französischen Datenschutzbehörde (CNIL), Marie-Laure Denis, der Generalsekretär der Europäischen Kommission, Martin Selmayr, und die britische Informationskommissarin, Elizabeth Denham.

Kelber kritisiert Darknet-Gesetzesentwurf

23. Mai 2019

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) kritisiert Pläne des Bunderats, die sich gegen Betreiber von Darknet-Angeboten richten. Durch das geplante Gesetz würden Unschuldige ins Visier der Behörden geraten, sagte Kelber der Süddeutschen Zeitung. Alle Anbieter von Anonymisierungssoftware müssten sich künftig Gedanken machen, ob ihre Dienste bald für illegal erklärt würden. Das Tor-Netzwerk sei nicht pauschal mit dem Darknet gleichzusetzen.

Der Bundesrat hatte Mitte März 2019 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der das “Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten” unter Strafe stellen soll. Aufgrund des (geplanten) § 126a des Strafgesetzbuchs (StGB) droht Anbietern einer “internetbasierten Leistung”, “deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten” zu ermöglichen oder zu fördern, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Mit dem Darknet sind zumeist Webseiten und Dienste gemeint, die im Tor-Netzwerk als sogenannte Onion-Services (früher Hidden-Services) bereitgestellt werden. Das Programm verschleiert die IP-Adresse seiner Nutzer und lässt sie so anonym im Netz surfen.

Das Tor-Netzwerk sei jedoch nicht pauschal mit dem Darknet gleichzusetzen. Dissidenten und Whistleblower in Unrechtsstaaten nutzten es als geschützten Kommunikationsraum. Auch für normale Bürger gebe es gute und legitime Gründe, den Tor-Browser zu nutzen. Sie können sich damit der Überwachung durch Unternehmen entziehen.

“Wenn man nach einer Kneipenschlägerei nicht beweisen kann, wer sich daran mutwillig beteiligt hat, kommt man doch auch nicht auf die Idee, alle zu bestrafen, die in der Nähe herumstanden”, sagte Kelber. Dass die Polizei schon aufgrund eines derart vagen Anfangsverdachts ermitteln dürfe, sei ein kaum zu rechtfertigender Eingriff in die Bürgerrechte, so Kelber.

Die Pläne des Bundesrats waren von Juristen und der Tor-Community scharf kritisiert worden. “Die Verhaltensweisen, um die es den Verfassern des Gesetzentwurfs offiziell geht, sind typischerweise bereits heute strafbar – als Beihilfehandlungen zu den eigentlichen Straftaten”, sagte der Jurist und Richter am Landgericht Berlin, Ulf Buermeyer. Allerdings könnten mit dem neuen Straftatbestand mehr Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden – für die wiederum ein Verdacht ausreiche.

Der Gesetzentwurf des Bundesrats ist inzwischen mit einer Stellungnahme der Bundesregierung versehen in den Bundestag eingebracht worden (PDF).

Ulrich Kelber stellt Jahresbericht des BfDI vor

9. Mai 2019

Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat gestern den Jahresbericht seiner Behörde für das Jahr 2017/2018 vorgestellt. Insgesamt konnte daraus ein positives Fazit gezogen werden. Er spricht von einer “Zeitenwende im Datenschutz”. Seit dem 25. Mai 2018 wurden 6507 allgemeine Anfragen gestellt und 3108 Beschwerden. Im Jahr 2017 war es noch die Hälfte.

Bei den Informations- und Dokumentationspflichten, die viele Unternehmen belasten, gebe es noch Nachbesserungsbedarf. Aus Angst den Bestimmungen nicht gerecht zu werden, wurden beispielsweise Foren oder Webseiten sicherheitshalber eingestellt. Diese Angst soll durch Hilfestellungen genommen werden.

Kelber warnte jedoch vor Grundrechtseingriffen durch die Sicherheitsbehörden: “Bevor weitergehende Möglichkeiten für Grundrechtseingriffe geschaffen werden, sollten die Sicherheitsbehörden besser erst einmal bereits bestehende Kompetenzen komplett ausschöpfen.”