5. November 2013
Die Weiterempfehlung per E-Mail, die so genannte tell-a-friend-Funktion, ist nach Ansicht des BGH als Spam anzusehen und somit rechtswidrig.
Die Funktion der Weiterempfehlung wird in der Regel von Unternehmen auf den firmeneigenen Webseiten eingesetzt. Ein Besucher oder Kunde der Site kann dort über einen tell-a-friend-Button die Seite bzw. das Unternehmen weiterempfehlen. Der Empfänger erhält dann eine E-Mail von dem Unternehmen. Genau diese vom Unternehmen an einen Dritten versandte E-Mail sehen die obersten Richter als unzulässig an. Der E-Mail-Inhalt ist in aller Regel als Werbung aufgebaut – auch wenn damit „nur“ ein Link zur Unternehmens-Website versendet wird und auch dann, wenn als Absender der „Freund“ oder Bekannte in der E-Mail auftaucht- mit der der Empfänger auf das Unternehmen aufmerksam gemacht werden soll. Hier fehle es an der gesetzlich geforderten Einwilligung des Empfängers, so dass ein Versandt unerlaubter Werbung vorliege.
Nach Ansicht des BGH versendet auch nicht derjenige die E-Mail an den Empfänger, der die tell-a-friend-Funktion auf irgendeiner Website nutzt oder betätigt, sondern das Unternehmen selbst sei als Absender der Mail hierfür verantwortlich, wie Haufe.de erklärt.
Folglich trägt das Unternehmen, das sich dieser Funktion auf seiner Homepage bedient auch die Verantwortung für die Ausführung und riskiert unter Umständen kostspielige Abmahnungen.
Das Urteil ist weder überraschend noch neu. Grundsätzlich war die Weiterempfehlungsfunktion immer eine heikle, da nicht gesetzlich eindeutig geregelte, Angelegenheit. Gleichwohl gab es schon in der Vergangenheit richterliche Urteile mit ähnlichem Tenor. So lautete es bereits 2009 in einem Beschluss des LG Berlin (Beschluss vom 18.08.2009 – 15 S 8/09), dass Anbieter solcher Weiterempfehlungs-Mails als Störer anzusehen seien.
4. November 2013
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat bekannt gegeben, gegen eines der Urteile des Verwaltungsgerichs (VG) Schleswig, in dem die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpage-Betreibern für die Nutzerdatenverarbeitung bei Besuch ihrer Website abgelehnt wird, Berufung eingelegt zu haben. Berufungsbeklagte sei die von den Industrie- und Handelskammern Schleswig-Holstein betriebene Wirtschaftsakademie in Kiel. Das Musterverfahren ziele darauf ab, eine verbindliche Klärung zu der grundlegenden datenschutzrechtlichen Frage herbeizuführen, inwieweit Stellen in Schleswig-Holstein, die nach deutschem Datenschutzrecht unzulässige Internet-Serviceleistungen von US-Unternehmen nutzen, für diese Rechtsverstöße mitverantwortlich sind. Eine Korrektur der Urteile des VG Schleswig in Sachen Facebook Fanpages sei dringend geboten. Es würden grundlegende Regelungen des deutschen Telemedienrechts nicht ausreichend beachtet und die grundrechtliche Schutzpflicht des Staates für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Hinblick auf das Internet ignoriert. Die Rechtsfrage sei nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Stellen von hoher Relevanz, die sich US-amerikanischer Dienstleister bedienen.
31. Oktober 2013
Die Website der National Security Agency (NSA) war am vergangenen Freitag mehrere Stunden nicht erreichbar. Berichte, die hinter dieser Störung einen Hacking- oder Denial-of-Service-Angriff vermuteten, wurden seitens der NSA jedoch dementiert. Es habe sich lediglich um einen Fehler in einem internen System gehandelt, der im Rahmen eines Updates des Online-Auftritts aufgetreten ist.
29. Oktober 2013
Eine von Samsung beauftragte Studie gibt interessante Einblicke über die Nutzung und Verwendung von BYOD (Bring Your Own Device). Hierzu wurden in acht europäischen Ländern IT-Leiter und Entscheidungsträger von Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern befragt.
40 Prozent der Unternehmen geben an, dank BYOD ein höheres Engagement der Mitarbeiter zu verzeichnen, wie Heise Online schreibt. Auch wirtschaftlich und finanziell messbare Vorteile seien durch BYOD zu erreichen. Zum Beispiel könnten die Telefonkosten durch BYOD immens gesenkt werden.
Aber die mit BYOD einhergehenden Gefahren sind groß und die damit einhergehende Kritik reißt nicht ab. Besonders drastisch urteilt mobile-zeitgeist.com über die Verwendung von BYOD. BYOD sei tot, Programme zur Trennung von geschäftlichen und privaten Daten auf einem Gerät seien nicht praxistauglich oder weisen oft große Sicherheitslücken auf, heißt es dort. Mit keiner Technologie sei es möglich, die rechtlichen Hürden bei der Verwendung von BYOD zufriedenstellend zu bewältigen. So geht auch aus der Studie weiter hervor, dass etwa 29 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern, die BYOD verwenden, bereits geschäftliche Daten verloren haben. Besonders erstaunlich: Obwohl die Gefahren bekannt sind, haben nur rund 39 Prozent der an der Studie teilgenommenen Unternehmen aktuelle Richtlinien für einen sicheren und angemessenen Umgang mit BYOD.
Es wird erwartet, dass die Nutzung privater Endgeräte im geschäftlichen Bereich in den kommenden Jahren noch ansteigen wird. Die Studie macht auch deutlich, dass die Gefahren von BYOD noch viel zu oft unterschätzt werden. Sofern Unternehmen darauf achten, gute und sichere BYOD-Konzepte zu konzipieren und sinnvolle Richtlinien zu verwenden, können hieraus durchaus messbare Vorteile entstehen.
Das weltweit größte Online-Karrierenetz LinkedIn steht wegen seines Umgangs mit Nutzerdaten in der Kritik – schon wieder.
2010 kritisierte die Stiftung Warentest laut golem, dass einerseits die Rechte der Nutzer eingeschränkt, dem Netzwerk andererseits weitreichende Rechte eingeräumt würden. Dies sei ein ungerechtfertigtes Ungleichgewicht.
2011 meldet Die Zeit Online, dass LinkedIn unverschlüsselt Token überträgt, wodurch Authentifizierungen geknackt werden können.
2012 berichtet ZDNet, dass Sicherheitsforscher aufgedeckt haben, dass die LinkedIn-iOS-App Kalenderdaten samt persönlicher Inhalte seiner Nutzer auf den eigenen Servern sammelt.
2013. Aktuell heißt es, LinkedIn lese Emails seiner Nutzer mit. Der neue Dienst „Intro“ für Mitglieder, die das Netzwerk über iOS-Geräte verwenden, ist ein Mail-Plugin, über das Profilinformationen eigenständig in E-Mails integriert werden, wie PC Welt berichtet. Der konkrete Vorwurf: Verschickte E-Mails werden auf LinkedIn-Server geleitet, dort analysiert und um passende Daten ergänzt, bevor sie zum Empfänger geschickt werden.
Cory Scott, Senior Manager bei LinkedIn erklärt in einem Blog, dass beim Senden von Daten stets SSL-/TSL-Verschlüsselungen zum Einsatz kommen und auch auf den LinkedIn-Servern Mail-Inhalte nur in verschlüsselter Form lägen.
Nebenbei hat sich LinkedIn auch im Rahmen der Datenweitergabe-Vorwürfe von sozialen Netzwerken und Internetfirmen an US-Behörden Giganten wie Google, Facebook und Microsoft angeschlossen und die Zahl der Anfragen von US-Behörden veröffentlicht. Wie MobileGeeks schreibt, habe das Unternehmen im Rahmen des Transparency Report 1H 2013 einen Brief an seine Nutzer veröffentlicht, indem betont wird, wie wichtig dem Unternehmen Datenschutz sei.
28. Oktober 2013
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat Medienberichten zufolge anlässlich der Koalitionsverhandlungen die Wichtigkeit eines offenen Internets und des Datenschutzes, insbesondere bei sozialen Netzwerken, betont und zugleich eine höhere Medienmündigkeit der Bürger gefordert. Man müsste auch im Netz die Grundrechte achten. Die Persönlichkeitsrechte, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis seien uneingeschränkt gültig. Eine „anlasslose und vollständige Überwachung“ sei „online wie offline ein Verstoß gegen die Menschenrechte und gegen das Grundgesetz“.
Laut Medienberichten beklagen Mitarbeiter des Online-Versandunternehmens Zalando die im Erfurter Logistikzentrum herrschenden Arbeitsbedingungen. Es würden z.B. bei Hinweisen auf ein zu langsames Arbeiten genaue Protokolle über das Arbeitstempo eines Mitarbeiters erstellt. Außerdem sei es verboten, sich während der Arbeitszeit zu setzen. Zalando habe die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass in der Logistikbranche und den damit verbundenen Arbeiten großteils nur Steharbeitsplätze gebe, Man sehe sich” überhaupt nicht als schlechter Arbeitgeber”.
Zalando gerät mit dieser Meldung nicht zum ersten Mal wegen schlechten Arbeitsbedingungen in die Schlagzeilen. Im Februar dieses Jahres kündigte das Unternehmen deshalb die Implementierung eigener Sozialstandards an. Mit den Sozialstandards und deren Kontrolle durch externe Prüfer sollten gute Arbeitsbedingungen für fest angestellte Mitarbeiter und Leiharbeiter sichergestellt werden.
24. Oktober 2013
Wie die FAZ berichtet, ändert das größte soziale Online-Netzwerk einige seiner Datenschutzbestimmungen. Wegen andauernder Kritiken und Diskussionen über den Umgang mit persönlichen Daten, will Facebook nun besonders Teenager besseren Schutz gewähren. Bei neuen Mitgliedern im Alter zwischen 13 und 17 Jahren wird künftig als Standard für das Empfangen von eigenen Einträgen „nur Freunde“ voreingestellt sein, wie stern.de schreibt. So können nicht mehr automatisch auch Freunde der Freunde lesen, was der minderjährige Nutzer schreibt. Will der Nutzer doch einen öffentlichen Beitrag erstellen, erscheint ein Pop-up-Warnhinweis: „Wusstest du, dass öffentliche Beiträge von jedem gesehen werden können, nicht nur von Personen, die du kennst?“. Will der Nutzer weitere öffentliche Posts tätigen, erscheint eine zweite, etwas kürzere Warnung.
Man habe besonders auf eine klare, verständliche Sprache geachtet, wird Facebook zitiert. Neben dem Schutz der Teenager-Daten sei aber auch wichtig, dass beispielsweise politisch oder sozial engagierte Teenager mit Hilfe von Medien wie Facebook, die Möglichkeit haben, eine breite Öffentlichkeit erreichen können. Deshalb spricht Facebook im Rahmen der neuen Datenschutzeinstellungen für Minderjährige auch von einer „Lernkurve“, die die jugendlichen Nutzer durchlaufen sollen, um auf diese Weise für einen angemessenen Umgang mit öffentlichen Beiträgen sensibilisiert zu werden, schreibt n-tv.de.
Im August hatte die Bundesregierung die NSA-Affäre als beendet erklärt. Und schon damals sah sie sich für ihr Vorgehen, welches von Beschwichtigunsgversuchen und auffällig zurückhaltender Kritik geprägt war, von vielen Seiten scharf kritisiert. Zu sehr dominierte in den Augen vieler Oppositioneller und unabhängiger Datenschützer der Eindruck, die Affäre dürfe nach dem Anliegen der Bundesregierung in erster Linie nur keine politischen Auswirkungen auf die Beziehung zur “Weltmacht” USA haben. Nur acht Wochen später ist die NSA-Affäre wieder da, nur dieses mal dürfte es der Kanzlerin wesentlicher schwerer fallen die Überwachungsmethoden der NSA in den hiesigen Breitengraden deeskalativ zu behandeln. Der Vorwurf wiegt schwer, scheint er doch auf handfesten Indizien zu beruhen: Die NSA hört offenbar das Handy der Bundeskanzlerin ab. Regierungssprecher Steffen Seibert bestätigte dies mittlerweile durch einen Tweet bei Twitter.
Die Reaktionen in der Politik sind deutlich. Der Chef des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Thomas Oppermann (SPD), sagte in Berlin: „Sollte dieser Vorwurf zutreffen, wäre das ein ganz schwerer Vertrauensbruch.“ Dies müsse „sofort und umfassend aufgeklärt werden“. Konstantin von Notz, Innenexperte der Grünen äußerte sich ebenfalls deutlich: „Es ist schon skandalös, dass die Regierung im Verlauf der gesamten NSA-Affäre beschwichtigt und vernebelt hat, jetzt aber, da es um die Vertraulichkeit der Kommunikation der Kanzlerin geht, ruft Merkel in eigener Sache den amerikanischen Präsidenten an und empört sich“.
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezog Stellung zu dem Thema und zu dem Versuch der Kanzlerin die Affäre im August für beendet zu erklären: „Der Bericht, dass auch das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin durch US-amerikanische Geheimdienste abgehört wurde, belegt, wie absurd der politische Versuch war, die Debatte über die Überwachung alltäglicher Kommunikation hierzulande für beendet zu erklären“.
Eine Stellungnahme der US-amerikanischen Regierung ist bisher nicht bekannt.
23. Oktober 2013
Am gestrigen Abend haben der Innen- und Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments die Reform des Datenschutz in der EU verabschiedet, wie mehrere Medien berichten.
Die alte Richtlinie, die noch aus dem Jahr 1995 stammt, als es praktisch noch gar kein Internet, geschweige denn einen Bedarf für Datenschutz in eben diesem gab, soll rundum erneuert werden. Ziel sei es, einheitliche Regeln für den Datenschutz in Europa zu schaffen. Hierzu müssen nun die 28 Mitgliedstaaten sowie die Europäische Kommission zustimmen. Das größte Manko der noch aktuellen Regelung sei es, dass sie von allen Mitgliedstaaten unterschiedlich auslegt und angewendet werde. Dies habe zur Folge, dass es große Unterschiede zwischen den einzelnen nationalen Datenschutzregelungen gebe. So entstehen rechtliche Lücken und Schlupflöcher. Künftig soll es nicht mehr möglich sein, dass sich Online-Unternehmen in dem Land mit dem niedrigsten Datenschutzstandard niederlassen. Derzeit gelte beispielsweise Irland als „Datenparadies“, in dem u.a. auch das aus datenschutzrechtlicher Sicht oft kritisierte Facebook seinen Firmensitz habe.
Die neue Richtlinie soll vor allem die Rechte der Bürger stärken, aber auch Unternehmen mehr Sicherheiten und Klarheit verschaffen. Denn was im Internet erlaubt sei und was nicht, sei bislang ein sehr wackeliges Thema ohne klare Linien und wo klare Regeln fehlen, gedeihe der Nährboden für schwarze Schafe. Deshalb sollen auch Sanktionen künftig wesentlich höher ausfallen als bisher.
Im medialen Zeitalter, in dem das Internet einen wichtigen Stellenwert in unserem privaten und Arbeitsalltag eingenommen habe, sei es deshalb wichtig, zeitgemäße Regeln zum Schutz der Privatsphäre europaweit verbindlich zu verankern, wie der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar betont.
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