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Institut für Digitale Ethik eröffnet

14. Januar 2014

An der staatlichen Hochschule der Medien in Stuttgart eröffnete gestern das neue Institut für Digitale Ethik (DIE), das erste seiner Art im deutschsprachigen Raum, wie heise online berichtete . Da der Cyberspace kein rechtsfreier Raum ist, darf er auch kein ethik-freier Raum sein. Die Digitalisierung der Gesellschaft begründe die Notwendigkeit, zu überprüfen, wie die Online-Welt die reale Welt und umgekehrt beeinflusse, sagt Professorin Petra Grimm, Angehörige des dreiköpfigen Leitungsteams. Wie in der realen Welt, brauche es auch im Internet einvernehmliche Verhaltens-Vereinbarungen für ein homogenes, sicheres und respektvolles Miteinander – in beiden Welten.

Das neue Institut wartet mit Veranstaltungen, Beratung, Forschung und Lehre auf. Auch der Medienenthik-Award, kurz META genannt, zur Auszeichnung von „wertevermittelndem Journalismus“ ist hier angesiedelt, der jährlich von einer studentischen Jury der Hochschule verliehen wird. „Ziel ist es, Positivbeispiele eines ethischen und wertebewussten Journalismus hervorzuheben und so auf ethische Fragestellungen in der Medienwirtschaft aufmerksam zu machen“, heißt es auf der Instituts-Homepage.

Das Institut finanziere sich aus öffentlichen Mitteln und aus Aufträgen. Einen Auftrag erhielte das Institut bereits von der EU-Initiative Klicksafe, in deren Auftrag es einen Leitfaden für Jugendliche für wertebezogenes Handeln im Netz entwickeln solle, schreibt heise.

Aktuelles zur EU-Datenschutzreform

23. Oktober 2013

Am gestrigen Abend haben der Innen- und Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments die Reform des Datenschutz in der EU verabschiedet, wie mehrere Medien berichten.

Die alte Richtlinie, die noch aus dem Jahr 1995 stammt, als es praktisch noch gar kein Internet, geschweige denn einen Bedarf für Datenschutz in eben diesem gab, soll rundum erneuert  werden. Ziel sei es, einheitliche Regeln für den Datenschutz in Europa zu schaffen. Hierzu müssen nun die 28 Mitgliedstaaten sowie die Europäische Kommission zustimmen. Das größte Manko der noch aktuellen Regelung sei es, dass sie von allen Mitgliedstaaten unterschiedlich auslegt und angewendet werde. Dies habe zur Folge, dass es große Unterschiede zwischen den einzelnen nationalen  Datenschutzregelungen gebe. So entstehen rechtliche Lücken und Schlupflöcher. Künftig soll es nicht mehr möglich sein, dass sich Online-Unternehmen in dem Land mit dem niedrigsten Datenschutzstandard niederlassen. Derzeit gelte beispielsweise Irland als „Datenparadies“, in dem u.a. auch das aus datenschutzrechtlicher Sicht oft kritisierte Facebook seinen Firmensitz habe.

Die neue Richtlinie soll vor allem die Rechte der Bürger stärken, aber auch Unternehmen mehr Sicherheiten und Klarheit verschaffen. Denn was im Internet erlaubt sei und was nicht, sei bislang ein sehr wackeliges Thema ohne klare Linien und wo klare Regeln fehlen, gedeihe der Nährboden für schwarze Schafe. Deshalb sollen auch Sanktionen künftig wesentlich höher ausfallen als bisher.

Im medialen Zeitalter, in dem das Internet einen wichtigen Stellenwert in unserem privaten und Arbeitsalltag eingenommen habe, sei es deshalb wichtig, zeitgemäße Regeln zum Schutz der Privatsphäre europaweit verbindlich zu verankern, wie der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar betont.

Vorratsdatenspeicherung: Droht auch Deutschland ein Bußgeld in Millionenhöhe?

4. Juni 2013

Der in Luxemburg ansässige Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 30.05.2013 das Land Schweden zu einer EU-Strafe von 3 Millionen Euro verurteilt. Grund ist die verspätete Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahre 2006 (2006/24/EG). Die Richtlinie hatte als Vorgabe, dass Verbindungsdaten der Bürger anlasslos für mindestens sechs Monaten zu Strafverfolgungszwecken zu speichern sind. Indem Schweden die Richtlinie verspätet umgesetzt habe, sei eine Störung der Arbeit von Justiz und Polizei gegeben; Schweden habe nach Erlass der Richtlinie fünf Jahre abgewartet, bis es Verbidnungsdaten gespeichert habe, so die Richter am EuGH.

Zwar wurde in Deutschland ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erlassen, das jedoch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wieder aufgehoben worden ist. Eine Neuregelung wurde bisher nicht getroffen, so dass zu erwarten ist, dass auch gegenüber Deutschland ein hohes Bußgeld verhängt werden wird.

Aufgrund von Unstimmigkeiten innerhalb der Regierung konnte bisher keine Neuregelung getroffen werden.

Bundesjustizministerin nimmt Stellung zum „Vorschlag einer EU-Datenschutzverordnung im Lichte des Grundrechtsschutzes“

9. November 2012

Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger  bezieht Stellung zu dem Vorschlag der EU-Justizkommissarin Reding  bzgl. der  Stärkung des Datenschutzrechtes in Europa. Nach Ansicht der Bundesjustizministerin sei es unabdinglich, dass Deutschland intensiv an dem EU-Rechtsakt mitwirke. Das Datenschutzrecht gewinne in den rechts-, medien- und insbesondere in netzpolitischen Debatten eine immer wichtigere Bedeutung und müsse daher stärker beachtet werden. Dies zeige auch der Art. 8 GrCh, der den Schutz personenbezogener Daten gewährleistet. Deutschland müsse darauf achten, dass es sein hohes Datenschutzniveau behalte und das Datenschutzrecht nicht durch europäische Regelungen unterlaufen werde. Die Bundesjustizministerin setzt sich mit einer möglichen Vollharmonisierung, deren Probleme und Lösungsvorschläge auseinander.

 

EU-Kommissarin fordert mehr Befugnisse für Datenschutzbehörden

30. November 2011

EU-Justizkommissarin Viviane Reding forderte in einer Rede am Montag in Brüssel deutlich mehr Befugnisse für Datenschutzbehörden in der Europäischen Union. Um den Datenschutz in allen 27 Mitgliedsstaaten wirksamer durchzusetzen, reichten aber nicht allein vermehrte Kompetenzen – auch verstärkte Ressourcen seien nötig für die Behörden, wird Reding in Medienberichten zitiert. Reding forderte Rechtssicherheit und Gleichbehandlung für alle Wirtschaftszweige, in denen personenbezogene Daten geschützt werden müssen.

Im vergangenen Jahr hatte Reding eine Neuauflage der inzwischen 16 Jahre alten EU-Datenschutzrichtlinien angekündigt. Online-Werbung und Social Networks stehen dabei im Fokus, es sollen strengere Sanktionen und eine Klagemöglichkeit für Verbraucherschützer eingeführt werden.

Die Neuregelung soll der Vereinheitlichung des Datenschutzrechts dienen. Durch die 27 unterschiedlichen Datenschutzregeln in der EU entstünden Unternehmen Kosten von bis zu geschätzten 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. Verstärkte Koordination und Kooperation zwischen den nationalen Datenschutzbehörden würde eine flächendeckende Durchsetzung des Datenschutzes sicherstellen.

Wieder im Gespräch ist der Plan der EU-Kommissarin, eine grundsätzliche Meldepflicht für Datenschutzverstöße einzuführen. Aktuelle Skandale wie der Einbruch in das PlayStation Netzwerk bei Sony würden das Vertrauen der Verbraucher erschüttern, Gegenmaßnahmen zum Vertrauensaufbau durch Informationspflichten seien dringend notwendig. (ssc)

Weiteren Veröffentlichungen kann entnommen werden, dass in der Neufassung der Richtlinie auch das Recht, vergessen zu werden, verankert werden soll. Auch die Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzbehörden sollen stark aufgewertet werden. So soll es möglich sein, bei Verstößen gegen die EU-Datenschutzrichtlinie Geldstrafen in der Höhe von bis zu 5% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens zu verhängen.  (se)

 

Europäische Kritik an fehlender Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

28. Juni 2011

Die Europäische Kommission hat scharfe Kritik an der Tatenlosigkeit der Bundesregierung beim Thema Vorratsdatenspeicherung geübt und sogar ein Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen Deutschland eingeleitet. Die umstrittene EU-Richtlinie (2006/24/EG) hätte bereits 2007 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Sie verpflichtet die 27 Mitgliedsländer dazu, anlasslos Telefon- und Internet-Daten für mindestens sechs Monate zu speichern. Während Innenministerien und Polizeibehörden die Maßnahme als wichtiges Instrument zur Verbrechensbekämpfung befürworten, kam von Datenschützern beständig Kritik-nicht zuletzt erst kürzlich von dem europäischen Datenschutzbeauftragten selbst. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2010 die damalige deutsche Praxis der Vorratsdatenspeicherung beanstandet und den Gesetzgeber zu einer Überarbeitung aufgefordert, aber die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich für verfassungswidrig gehalten. Bislang ist die Koalition bei diesem Thema aber noch nicht zu einer Einigung gekommen.

Justizkommissarin Reding kündigte jedoch auch an, die Vorratsdatenspeicherung auf den Prüfstand zu stellen. Anhand der bisherigen Erfahrungen in den EU-Staaten werde die Kommission Ende des laufenden Jahres entscheiden, ob die Regelung novelliert werden müsse. Zu klären sei etwa, ob der Datenschutz „ausreichend gewahrt“ und ob die Speicherdauer „angemessen und verhältnismäßig“ sei.

Eine Überprüfung und Änderung der Richtlinie ist wünschenswert. Berücksichtigt man dies, erscheint das starke Drängen auf die umgehende Umsetzung jedoch wenig sinnvoll. Es sollte erst einmal das Ergebnis dieser Revision abgewartet werden.  Insbesondere in Anbetracht dessen, dass schnell verabschiedete Gesetze häufig Defizite aufweisen, wäre es deutlich sinnvoller zügig die Richtlinie zu überarbeiten und erst auf dieser Basis dann die Länder anzuhalten, die überarbeitete Richtlinie gesetzlich umzusetzen.

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Computer Emergency Response Teams der EU kämpfen gegen Cyberkriminalität

14. Juni 2011

Die Organe der Europäischen Union wappnen sich für den Kampf gegen die wachsende Bedrohung durch Cyberangriffe. Durch die Einrichtung eines Vorbereitungsteams für ein Computer Emergency Response Team (CERT) sollen die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU besser geschützt werden. Auch die Mitgliedsstaaten sind in der Digitalen Agenda aufgefordert worden, eigene CERTs aufzubauen. Damit wäre der Weg bis 2012 frei, ein EU-weites Netz nationaler bzw. staatlicher IT-Notfallteams einsetzen zu können. Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepraäsidentin der Kommission, erklärte: „Cyberangriffe stellen eine reale und stets wachsende Bedrohung dar. Ob sie sich nun gegen einzelne Länder, Unternehmen oder wie kürzlich gegen die Europäische Kommission richten, können solche Angriffe wichtige Infrastrukturen lahmlegen und langfristig gewaltige Schäden verursachen. Mit der Einrichtung dieses CERT-Vorbereitungsteams machen die EU-Organe erneut deutlich, wie ernst sie die Bedrohung der Netz- und Informationssicherheit nehmen.“ Im März und April dieses Jahres stellten IT- Experten der Kommission einen Angriff auf ihre Systeme fest.

 

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