Schlagwort: Pressefreiheit

Entscheidung zu Videoaufnahme in Polizeistelle

28. Februar 2019

Eine Privatperson filmte in Lettland seine eigene Aussage im Rahmen eines Verfahrens gegen ihn und stellte diese Videoaufnahme auf Youtube. Neben der eigenen Aussage waren auch Polizeibeamte bei ihrer Arbeit zu sehen. Auf YouTube hat jeder Nutzer die Möglichkeit, die Videos online zu stellen, anzuschauen, zu beurteilen und/oder zu teilen. Für die lettische Datenschutzbehörde war das ein Verstoß gegen die Informationspflichten, die sich aus der damals geltenden Europäischen Datenschutzrichtlinie (DSRL –RL 95/46) ergaben.

Die zweite Kammer des Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschied in ihrem Urteil vom 14. Februar 2019, dass die Videoaufzeichnung einer Person eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne des europäischen Datenschutzes sei. Schon die Speicherung auf der Digitalkamera stelle eine automatisierte Verarbeitung dar. Der Aufzeichner könnte nur dann rechtskonform Daten verarbeiten, wenn er im Rahmen eines gesetzlichen Erlaubnistatbestands handelt, eine Einwilligung erteilt worden ist oder das Datenschutzrecht aufgrund einer Bereichsausnahme nicht zur Anwendung kommt.

Das Gericht schloss in dem hiesigen Fall die sogenannte „Haushaltsausnahme“, welche in Art 2 Abs. 2 lit. c DSGVO geregelt ist, aus. Nach dieser Ausnahme wird verhindert, dass die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch eine übermäßige Regulierung aufgrund des Datenschutzes gefährdet wird. Für die Annahme einer Ausnahme kommt es auf den Zweck der Datenverarbeitung an und ihre räumlichen und sozialen Aspekte. In Anlehnung daran, dass der Begriff der „journalistischen Tätigkeit“ weit ausgelegt wird, wäre es grundsätzlich möglich, auch die nationalen Regelungen zum Medienprivileg weiter zu fassen und die Privilegierung auch z.B. Bloggern als Bürgerjournalisten zu Gute kommen zu lassen. Allerdings bleibt die Abgrenzung eine Herausforderung.

Ermittlungsverfahren gegen Blogger von Netzpolitik.org wegen Landesverrat gestoppt

31. Juli 2015

Einem Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) zufolge, wird der Generalsbundesanwalt Harald Range die Ermittlungen gegen zwei Journalisten und Blogger von Netzpolitik.org vorerst ruhen lassen. Range teilte der FAZ mit, dass er “mit Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit” von nach der Strafprozessordnung möglichen Exekutivemaßnahmen absehen werde. Es müsse zunächst ein externes Sachverständigengutachten eingeholt werden, um die Frage zu klären, ob es sich bei den Veröffentlichungen um die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses handele. Dies hätte nur in einem förmlichen Ermittlungsverfahren eingeholt werden können. Bis zum Erhalt dieses Gutachtens sollen keine weiteren Schritte eingeleitet werden.

Am Donnerstagabend war bekannt geworden, dass ein Ermittlungsverfahren gegen die Blogger Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org wegen des Verdachts auf Landesverrat eingeleitet worden war. Grund für die Einleitung dieses Ermittlungsverfahrens war das Bekanntwerden eines als geheim eingestuften Budjetplans für das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Netzpolitik.org vollständig veröffentlicht und in zwei unterschiedlichen Artikeln erläuert hat. Das vertrauliche Dokument beinhaltete insbesondere das Budjet, welches dem Verfassungsschutz für Massendatenerfassungen in sozialen Netzwerken zur Verfügung steht. Einem Bericht der Süddeutsche Zeitung zufolge, stellte Georg Maaßen, Chef des Verfassungsschutzes, nach der Veröffentlichung Strafanzeige beim Landeskriminalamt in Berlin. Dieses habe den Fall an die Bundesanwaltschaft übergeben.

Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt habe in den sozialen Medien zu einer Solidaritätswelle geführt. Viele Nutzer in den sozialen Netzwerken würden den Blog unterstützen, so die FAZ. Des weiteren schreibt die Zeitung, dass auch in der Politik heftige Kritik zu dem Vorgehen des Generalbundesanwalts geäußert worden sei. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, sehe beispielsweise in den Ermittlungen einen Angriff auf den Rechtsstaat. Gleichzeitig habe er aber auch seine Empörung darüber geäußert, dass gegen das massenhafte Ausspähen der NSA nicht vorgegangen werde.

„Recht auf Vergessen“ – Die Kehrseite

5. August 2014

Im Mai dieses Jahres hatte der Europäische Gerichtshof ein weitreichendes Urteil gegen Google ausgesprochen. Das „Recht auf Vergessen“ war geboren. Unter gewissen Umständen, haben natürliche sowie juristische Personen einen Anspruch darauf, aus einem Suchergebnis bei einer Internet-Suchmaschine, wie beispielsweise Google, gelöscht zu werden. Genauer: Der Suchmaschinenbetreiber muss den entsprechenden Link zum monierten Suchergebnis auf Antrag des Betroffenen entfernen. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils wandten sich Tausende an den Internetgiganten mit einem Löschungsantrag. Etwa jeder zweite Antrag wird derzeit bewilligt und ausgeführt, wie die Süddeutsche kürzlich mitteilte. „Das Internet vergisst nichts“, wie es lange Zeit spöttisch hieß – jetzt muss es.

Was für den Einzelnen nach mehr Schutz der Persönlichkeitsrechte und mehr Möglichkeiten zur freien Selbstbestimmung im Internet klingt, hat auch eine Kehrseite. Rechtsexperten wie der Verfassungsrichter Johannes Masing sehen in dem weitreichenden Urteil eine Gefährdung für die Meinungsfreiheit. Grundsätzlich gehe das Urteil des EuGH in die Richtige Richtung, wird Masing bei heise online zitiert. Jedoch habe keine ausreichende Abwägung des Persönlichkeitsrechts mit dem Recht auf Kommunikations- und Meinungsfreiheit stattgefunden, sagt der Verfassungsrichter. Journalisten und Pressehäuser beklagen, dass Links zu kritischen Artikeln gelöscht werden, deren Veröffentlichungen aber nicht falsch seinen. Unklar ist indes auch, nach welchen Kriterien Der Suchmaschinenbetreiber Löschungsanträge ablehnt.

Menschenrechtskatalog zur Meinungsfreiheit im Internet

14. Mai 2014

Bei einem Treffen der Außenminister am vergangenen Montag in Brüssel hat der Ministerrat der EU einen Menschenrechtskatalog zur Meinungsfreiheit im Internet beschlossen.
Im Rahmen der neuen Medien sind durch technische Neuerungen viele neue Möglichkeiten entstanden, seine Meinung kundzutun. Die Äußerungs- und Pressefreiheit ist ein Grundbaustein einer demokratischen Gesellschaft, wie heise online schreibt. Was für die reale Welt gelte, müsse auch für das Internet gelten, weshalb sich die EU klar für die Stärkung der Meinungsfreiheit und gegen ungerechtfertigte Einschränkungen und Zensur ausspricht.
Auch rechtswidrige Kommunikationsüberwachung und das Sammeln von persönlichen Daten verletze das Recht der Privatsphäre, so der Rat kritisch zu solchen Praktiken.
Zudem kündigt der Rat an, Gesetze, die einen angemessenen Schutz für Whistleblower vorsehen, künftig zu unterstützen.