EU-Datenschutzreform wird nicht vor der Europawahl verabschiedet

24. Januar 2014

Vor der im Mai anstehenden Europawahl könne die geplante Datenschutzreform nicht mehr abgeschlossen werden, ließ die zuständige EU-Justizkommissarin Viviane Reding laut Spiegel Online  am Donnerstag in Athen vor einem Treffen der EU-Justizminister wissen. Ob das bereits vor zwei Jahren von Reding vorgelegte Reformvorhaben allerdings nach der Wahl eine bessere Chance zur Umsetzung haben wird, hänge von der dann neuen Zusammensetzung des Europaparlaments und der EU-Kommission ab.

Die geplante Datenschutzverordnung sollte die geltenden Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 ersetzen und weiter zur Rechtsvereinheitlichung in Europa beitragen. Die EU-Mitgliedstaaten und das Parlament müssen der Reform zustimmen. Während das Europaparlament sich im November für die Novelle ausgesprochen hat, gehen die Beratungen der EU-Staaten jedoch kaum voran, weshalb sich die Umsetzung der ehrgeizigen Pläne immer wieder verschiebt.

Mitschuld daran tragen laut Medienberichten  und laut dem EU-Abgeordneten der Grünen und verantwortlichen Berichterstatter Jan-Philipp Albrecht die deutsche Bundesregierung.

 

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Massenhaft E-Mail-Adressen samt Passwörtern geknackt

22. Januar 2014

Bei der Analyse von Botnetzen wurden 16 Millionen gestohlene digitale Identitäten entdeckt, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik berichtet. Das BSI hat eine Seite eingerichtet, auf welcher geprüft werden kann, ob der eigene Account betroffen ist, indem der Nutzer seine E-Mail-Adresse dort eingibt. Bei einem Treffer erhält der Nutzer eine Nachricht per Mail an die angegebene Adresse.

Mobile Apps: Nutzerzahlen steigen in 2013 auf 115 Prozent

21. Januar 2014

Medienberichten zufolge hat die Nutzung mobiler Anwendung 2013 gegenüber dem Vorjahr um 115 Prozent zugenommen. Dafür verantwortlich seien vor allem Messaging-Apps sowie Social- und Foto-Sharing-Apps (u.a. Facebook Messenger, SnapChat, WhatsApp, WeChat und Line), deren Nutzung sich sogar verdreifachte. Beliebt seien zudem Produktivitätsanwendungen,wie z.B. Evernote und Quip. Sie sollen ein Wachstum von 150 Prozent erreicht haben.

Dennoch sollen mobile Apps nach einer Studie von Gartner nur eine geringe wirtschaftliche Bedeutung für ihre Entwickler haben. Prognostiziert wird, dass in 2018 nur noch weniger als 0,01 Prozent der Mobilanwendungen für Verbraucher von deren Entwicklern als finanziell erfolgreich eingestuft werden. Man gehe davon aus, dass 2017  94,5 Prozent der Apps kostenlos angeboten werden. Von den kostenpflichtigen Apps sollen 90 Prozent einen Tagesumsatz von weniger als 1250 US-Dollar generieren.

AG Bonn: Bei Flatrate keinen Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

20. Januar 2014

Das Amtsgericht (AG) Bonn hat Medienberichten zufolge mit Urteil vom 26.11.2013 entschieden, dass ein Kunde, der einen Flatrate-Tarif mit monatlicher Pauschale abgeschlossen hat,  gegenüber dem von ihm gewählten Telekommunikationsunternehmen keinen Anspruch auf die Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises hat (Az: 104 C 146/13).  Nach Auffassung des Gerichts ist das Telekommunikationsunternehmen nicht zur Auflistung von Einzelverbindungen verpflichtet. Ein solche Pflicht entstünde gemäß § 45e Telekommunikationsgesetz nur, wenn die Angaben zur Nachprüfung der Teilbeträge der Rechnung für den Kunden erforderlich seien. Eine entsprechende Erforderlichkeit sei allerdings bei einer pauschalen Vergütung auf Flatrate-Basis nicht gegeben, da die Entgelte unabhängig von Art und Umfang der Nutzung anfallen.  Überdies sei es dem Kunden ohne großen Aufwand selbst möglich, eine eigene Rentabilitätsprüfung anzustellen und sich einen Überblick über die getätigten Verbindungen zu verschaffen, z.B. indem er kostenlose Apps wie “DroidStats” oder “Stats Free” benutze.

Das Urteil des Amtsgerichts Bonn ist noch nicht rechtskräftig, ein Berufungsverfahren ist vor dem Landgericht Bonn anhängig (Az.: 5 S 281/13)

 

Rheinland-Pfalz: Helmkameras im Visier des Datenschutzes

15. Januar 2014

Der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner hat in einer Pressemitteilung  zu Vorsicht und Rücksichtnahme bei der Nutzung von Helmkameras zur Aufzeichnung von sportlichen Erlebnissen geraten. “Solange diese Aufzeichnungen im Kreise der Familie und Freunde bleiben, sind aus datenschutzrechtlicher Sicht keine durchgreifenden Bedenken zu erheben”, so Wagner. Problematisch werde die Verwendung der Kameras jedoch dann, wenn Dritte, die von der Kameraaufzeichnung erfasst werden, ungewollt mit aufgenommen werden. Diese Betroffenen könnten sich dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt sehen. Da ist, so Wagner, immer etwas Fingerspitzengefühl gefragt. “Den Snowboarder in der Pipe zu filmen ist sicherlich o.k., nicht aber den Skihasen beim Sonnenbaden”.

Würden die Aufnahmen noch dazu im Internet und damit weltweit abrufbar veröffentlicht, könne der Sportler auch noch mit Vorschriften des Datenschutzrechts oder des Kunsturhebergesetzes in Konflikt kommen, an die er vielleicht gar nicht gedacht hat. Fotografiere oder filme er aus “touristischen Zwecken”, sei das in aller Regel nicht zu beanstanden. Kommen aber andere Personen in den Fokus und richte der Sportler seine Helmkamera gezielt auf diese, brauche er deren ausdrückliche Einwilligung, wenn er die Aufnahmen veröffentlichen will. Besonders kritisch werde es, wenn die Sportler die Videos auf YouTube, Blogs oder Facebook hochladen – ohne die Einwilligung der auf den Videos abgebildeten Personen einzuholen. Konsequenz könne sein, dass Aufsichtsbehörden  Sanktionen – etwa ein Bußgeld – verhängen, wenn eine Beschwerde eingeht. Andererseits kann die Aufzeichnung für den Sportler auch “nach hinten losgehen”, so Wagner. Regelmäßig beschlagnahmen Ermittlungsbehörden die Kameras samt Videoaufzeichnungen, um Unfälle, Straftaten etc. aufzuklären – wie etwa im Falle Schumacher. Das kann für die Ermittlungsbehörden sehr hilfreich sein – aber nicht immer im Interesse des die Helmkamera verwendenden Sportlers liegen. Der hat dann für seine Regelverstöße oder gar Ordnungswidrigkeiten das Beweismaterial an die Polizei gleich mit geliefert.

“Bevor also Videos mit Freizeitaktivitäten gedreht oder sogar gepostet werden, gilt: Erst den Verstand einschalten – und dann die Kamera!”, appelliert Wagner.

Anti-Spionage-Abkommen mit USA droht zu scheitern

14. Januar 2014

Nachdem in jüngster Vergangenheit der NSA-Skandal, das Sammeln von Telefondaten durch US-Geheimdienste und sogar das Abhören des Telefons von Kanzlerin Angela Merkel bekannt wurden, kam es zu hitzigen Debatten mit den USA. Das eigentlich sehr enge, freundschaftliche und respektvolle Verhältnis beider Staaten zueinander wurde auf die Probe gestellt.
Die Bundesregierung zeigte – zumindest nach außen hin – dass sie mit den Tätigkeiten der USA ganz und gar nicht einverstanden ist und kündigte an, hiergegen vorgehen zu wollen. Die US-Regierung ihrerseits war scharfer Kritik, insbesondere aus Europa, ausgesetzt und musste nicht unwesentliche Image-Einbußen hinnehmen. Sogar ein Bundesgericht in Washington bezeichnete das Abspeichern von Telefondaten in millionenfachen Fällen als „im Kern verfassungswidrig“, wie die Zeit schrieb. Für die USA galt es vor allem außenpolitisch Schlimmeres zu vermeiden.

So wurde Ende letzten Jahres ein Anti-Spionage-Abkommen auf den Weg gebracht, das im Kern bis Weihnachten hätte stehen sollen. Das Abkommen solle ein gegenseitiges Ausspähen von Regierungen und Bürgern verbieten, wie die Zeit im November schrieb. Es war sogar von einem Einlenken und Entgegenkommen der USA die Rede. Die Zeichen für ein bilaterales Abkommen beider Regierungen und einem verbindlichen Beschluss ihrer Geheimdienste standen gut, sodass die Hoffnungen Deutschlands berechtigt groß gesät waren.

Nun droht das Abkommen, Medienberichten zufolge, zu scheitern. Wie Süddeutsche Zeitung schreibt, habe die Bundesregierung kaum noch Hoffnung, das Abkommen abschließen zu können.
Die US-Regierung rudert zurück. Man wolle keinen Präzedenzfall schaffen, heißt es, denn auch andere Staaten wie Frankreich stehen in ähnlichen Verhandlungen mit den USA. In den USA werden die Abhörtätigkeiten der NSA zwar auch kritisch betrachtet. Jedoch wiegt das Verständnis  erhöhter nationale Sicherheit dort mehr.
Vielleicht ist es aber auch nicht ganz fair, den erhobenen Zeigefinger ausschließlich in Richtung der USA zu heben. Aus Snowden-Dokumenten solle laut dem Guardian auch der Bundesnachrichtendienst (BND) seit Jahren mit Geheimdiensten aus England, Frankreich, Spanien und Schweden zusammenarbeiten, wie die Zeit schrieb und transatlantische Glasfasernetze angezapft und geheime Absprachen mit Kommunikationsunternehmen getroffen haben.

Institut für Digitale Ethik eröffnet

An der staatlichen Hochschule der Medien in Stuttgart eröffnete gestern das neue Institut für Digitale Ethik (DIE), das erste seiner Art im deutschsprachigen Raum, wie heise online berichtete . Da der Cyberspace kein rechtsfreier Raum ist, darf er auch kein ethik-freier Raum sein. Die Digitalisierung der Gesellschaft begründe die Notwendigkeit, zu überprüfen, wie die Online-Welt die reale Welt und umgekehrt beeinflusse, sagt Professorin Petra Grimm, Angehörige des dreiköpfigen Leitungsteams. Wie in der realen Welt, brauche es auch im Internet einvernehmliche Verhaltens-Vereinbarungen für ein homogenes, sicheres und respektvolles Miteinander – in beiden Welten.

Das neue Institut wartet mit Veranstaltungen, Beratung, Forschung und Lehre auf. Auch der Medienenthik-Award, kurz META genannt, zur Auszeichnung von „wertevermittelndem Journalismus“ ist hier angesiedelt, der jährlich von einer studentischen Jury der Hochschule verliehen wird. „Ziel ist es, Positivbeispiele eines ethischen und wertebewussten Journalismus hervorzuheben und so auf ethische Fragestellungen in der Medienwirtschaft aufmerksam zu machen“, heißt es auf der Instituts-Homepage.

Das Institut finanziere sich aus öffentlichen Mitteln und aus Aufträgen. Einen Auftrag erhielte das Institut bereits von der EU-Initiative Klicksafe, in deren Auftrag es einen Leitfaden für Jugendliche für wertebezogenes Handeln im Netz entwickeln solle, schreibt heise.

CNIL: Geldstrafe gegen Google wegen fortdauernder Datenschutzverstöße

13. Januar 2014

Die französische Aufsichtsbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés  (CNIL) hat nach einem Bericht von heise.de  Google eine Strafzahlung in Höhe von 150.000 Euro auferlegt und das Unternehmen verpflichtet,  binnen acht Tagen eine Stellungnahme zu der CNIL-Entscheidung auf seiner französischen Suchmaschine Google.fr zu veröffentlichen. Grund dafür sei die nicht rechtskonforme Datenschutzerklärung des Unternehmens zum Umgang mit Nutzer-Informationen, die trotz mehrfacher Aufforderung nicht geändert worden sei.

Frankreich ist nicht das erste europäische Land, dass den bei Google praktizierten Umgang mit personenbezogenen Daten und die im März 2012 eingeführten Regeln des Unternehmens beanstandet. Vor kurzem hat deshalb auch die spanische Datenschutzbehörde AEPD gegen Google eine Geldstrafe von 900.000 Euro verhängt, so heise. In Deutschland habe Hamburgs Datenschutzbeauftrager Johannes Caspar im Juli 2013 ein Verwaltungsverfahren gegen den Konzern eingeleitet. Hauptkritikpunkt der Datenschützer sei, dass Google die aus verschiedenen Diensten wie Google+, Picasa, Drive, Docs und Maps gesammelten Daten zu einem Profil zusammenführt, auf unbestimmte Zeit speichert und und für eigene Zwecke verwende. Dabei werde es den Nutzern erschwert oder gar unmöglich gemacht, gespeicherte Daten zu korrigieren oder zu löschen.

 

Polizei Bayern: Test von Body-Cams

10. Januar 2014

Medienberichten zufolge plant nun auch die bayerische Polizei in München den Test so genannter Body-Cams. Diese kleinen Kameras sollen Beamte auf der Schulter tragen. Mittels Knopfdrucks könnten damit kritische Einsätze in Bild und Ton dokumentiert werden. In Hessen werden ähnliche Kameras zur reinen Bildaufzeichnung bereits seit April des letzten Jahres verwendetWährend die Polizeigewerkschaft den Einsatz der Body-Cams stark befürworte, soll sich der Landesbeauftragte für Datenschutz Petri  ablehnend geäußert haben. “Die Polizei sollte die Finger davon lassen. Solche Kameras sind eine Verdachtsansage gegen Polizei und Bürger.”, so Petri. Das Innenministerium wolle zunächst den Erfahrungsbericht aus Hessen abwarten und prüfen, ob der Einsatz von Body-Cams mit dem bayerischen Polizeirecht vereinbar ist.

 

 

 

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Auch Abgeordnete des US-Kongress werden von der NSA überwacht

7. Januar 2014

Nach aktueller Berichterstattung von heise.de sei nicht ausgeschlossen, dass auch US-amerikanische Abgeordnete von der NSA überwacht werden. Diese Berichterstattung ist gestützt auf die Anfrage des Senators Bernie Sanders an den Geheimdienst NSA. Betroffen seien womöglich die Verbindungsdaten von beruflichen oder privaten Telefongesprächen, Inhaltsdaten besuchter Internetseiten und beruflichen E-Mails. Neben der NSA und dem britischen Geheimdienst seien auch andere westliche Geheimdienste an dem weltweiten Ausspionieren beteiligt. Ausspioniert werden Unternehmen und staatliche Stellen. Die Befugnisse zur elektronischen Überwachung beinhalten “Prozeduren, zum Schutz der Privatsphäre von US-Personen”, so die NSA.

Nach Ansicht von Bernie Sanders sei diese Sammlung von Informationen über  Telefonate, E-Mails und besuchten Internetseiten verfassungswidrig. Dieses verfassungswidrige Verhalten, so Sanders, sorge für ein weltweit steigendes anti-amerikanisches Gefühl.

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