28. Mai 2014
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte 2012 Whatsapp zweimal vergeblich abgemahnt wegen der ausschließlich auf Englisch bereitgestellten AGB. Da Whatsapp nicht reagierte, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor dem Landgericht Berlin geklagt. Laut Urteil des Gerichts (Az. 15 O 44/13) muss Whatsapp seine AGB auch auf Deutsch zur Verfügung stellen.
Das Urteil wurde dem Unternehmen zwar förmlich an dessen Firmensitz in den USA zugestellt. Dieses verweigerte aber die Annahme der Dokumente, weshalb nun ein Versäumnisurteil erging, dass in zwei Wochen rechtskräftig werden könnte, wie heise online schreibt.
Wird das Urteil nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtsgültig, muss Whatsapp seine AGB auch auf Deutsch zur Verfügung stellen. Zudem wurde das Unternehmen in dem Urteil dazu aufgefordert, ein vollständiges Impressum auf seiner Website zu implementieren. Kommt das mittlerweile zu Facebook gehörende Unternehmen dem Urteil nicht nach, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft des Chief Executive Officer von bis zu sechs Monaten.
27. Mai 2014
Bereits nach den Enthüllungen durch den Ex-Geheimdienstmann Edward Snowden hatte US-Präsident Barack Obama die Reform der NSA angekündigt. Medienberichten zufolge hat nun das US-Repräsentantenhaus mit breiter Mehrheit einen Gesetzesentwurf gebilligt, mit dem die Datenüberwachung durch den Geheimdienst NSA eingeschränkt werden solle. Bei der Abstimmung am Donnerstag stimmten 303 Abgeordnete für den Entwurf, 121 Abgeordnete stimmten dagegen. Dem Entwurf muss nun noch der Senat zustimmen.
Nach diesem Entwurf sollen Telefon-Verbindungsdaten von Amerikanern zukünftig nur noch von den privaten Telefonanbietern gespeichert werden und nicht mehr von der NSA selbst. Die Daten müssen jedoch wie bisher 18 Monate lang gespeichert werden. Eine Durchsuchung der Daten durch die NSA solle nur nach vorheriger Genehmigung des Geheimgerichts FISC erfolgen dürfen.
Laut Heise-Online bemängeln Kritiker, dass die Reform nicht weitgenug gehe. Bereits vor einigen Wochen sei ein erster im Geheimdienstausschuss verabschiedeter Entwurf verwässert worden. Es sei eine Passage gestrichen worden, in der dem Geheimgericht auch eine Art Ombudsmann als Vertreter öffentlicher Interessen angehöre.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Lepper fordert, dass anonymes Fernsehen auch über moderne Fernsehgeräte (sog. SmartTV) möglich bleiben muss. Während ein Zuschauer beim Empfang des herkömmlich ausgestrahlten Fernsehprogramms bislang anonym blieb, könne er bei der Nutzung von Online-Angeboten über SmartTV-Geräte jetzt identifizierbar sein. Über die wechselseitige Internetkommunikation für die Endgerätehersteller, Sender und sonstige Anbieter von Online-Diensten könne das individuelle Nutzungsverhalten konkret analysiert und ausgewertet werden. Aufgrund dieser datenschutzrechtlichen Brisanz seien nun die gesetzlichen Mindestanforderungen von den Datenschutzaufsichtsbehörden und den Datenschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Sender gemeinsam festgehalten. Diese würden zudem von der Konferenz der Direktoren der Landesanstalten für Medien unterstützt.
Dies sei als klares Signal an die Gerätehersteller, Rundfunkanstalten und sonstigen Anbieter zu werten, so Lepper. „Das Recht auf freien und unbeobachteten Medienzugang ist eine Grundbedingung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und darf durch unzulässige Erhebung von Zuschauerdaten nicht gefährdet werden.“ Er fordert daher alle Hersteller von SmartTV-Geräten, Rundfunkanstalten und sonstigen Anbieter von Online-Diensten auf, die datenschutzrechtlichen Mindestanforderungen zu beachten.
26. Mai 2014
Die Deutsche Telekom AG hat nach Angaben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Voßhoff das Verfahren zur Anerkennung ihrer Konzernrichtlinie Datenschutz als unternehmensweite Datenschutzregelung (Binding Corporate Rules) erfolgreich abgeschlossen. Seitens der BfDI werde bestätigt, dass die Deutsche Telekom AG künftig nach Maßgabe ihrer Bindung Corporate Rules personenbezogene Daten ins Ausland übermitteln kann, ohne dafür im Einzelfall eine Genehmigung einholen zu müssen.
“Die Einführung von unternehmensweiten Datenschutzregelungen ist eine sinnvolle Maßnahme zur Sicherstellung und Verbesserung eines angemessenen Datenschutzniveaus bei internationalen Datentransfers. Daher begrüße ich es, wenn sich Unternehmen dazu entschließen, den Genehmigungsprozess zu durchlaufen; insbesondere wenn ihr Kerngeschäft darauf beruht, täglich in hohem Maße personenbezogene Daten zu verarbeiten. Ich hoffe, dass in Zukunft weitere Unternehmen dem Vorbild der Telekom folgen und ebenfalls die Vorzüge der Binding Corporate Rules nutzen.”, so Voßhoff.
21. Mai 2014
Der Siegeszug der App “Quizduell” suchte in den vergangenen Monaten seinesgleichen. Die Downloadzahlen für die kostenfreie Standardversion, sowie auch für die kostenpflichtige Premiumversion ließen die Zähler auf über 23.000.000 Downloads klettern. Dies blieb auch den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nicht verborgen und die App wurde in einer Sendung der ARD adaptiert.
Die vom NDR verantwortete Sendung legte jedoch einen klassischen Fehlstart hin. Zahlreiche Pannen sorgten bereits nach der ersten Sendung für resignierte Gesichter in den Reihen der Programmverantwortlichen sowie hämische Kommentare im Netz. Wie nun das Onlineportal Heise berichtete, war dies jedoch nur die offensichtliche Problematik der Sendung. Nach einem Leserhinweis waren darüber hinaus auch die Daten der 50.000 teilnehmenden interaktiven Nutzer und Zuschauer ungeschützt einsehbar. Nach einem Test von Heise waren auf der Website der Sendung tatsächlich mit geringem Aufwand die Klarnamen, Wohnorte, Geburtsdaten und Email-Adressen der Teilnehmer einzusehen. Auch das Absenden von Antworten im falschen Namen sei möglich gewesen. Nachdem die zuständigen Personen darüber informiert worden seien, würde nun mit Hochdruck an der Behebung des Problems gearbeitet.
Immer wieder geraten E-Mail-Adressen, dazugehörige Passwörter und andere persönliche Daten in die Fänge von Onlinekriminellen. Erst im April wurden 18 Millionen E-Mail Accounts deutschlandweit “gehackt”, d. h. die E-Mail-Adressen mit den dazugehörigen Passwörtern gestohlen.
Nunmehr hat das Hasso-Plattner-Institut (HPI), eine privat finanzierte Universitätsabteilung in Potsdam, Datensätze mit E-Mail-Adressen und persönlichen Angaben gesammelt, die frei im Netz zugänglich sind. Das sind derzeit bereits rund 170 Millionen Datensätze aus Hackerforen, sozialen Netzwerken, Leak-Ankündigungsseiten und Ähnlichem. Nutzer sollen mit Hilfe eines Tools nun einfach herausfinden können, ob auch ihre Daten betroffen sind und persönliche Angaben oder sogar Passwörter im Netz kursieren.
Die Funktionsweise des Tools ist ähnlich wie bei dem Prüf-Tool des BSI: Nach Eingabe der eigenen E-Mail-Adresse und Lösung eines Zahlenrätsels bekommen Nutzer nur dann eine E-Mail-Nachricht, wenn die Adresse in der Datenbank des HPI auftaucht.
Das Institut versichert, dass in das Onlinetool eingegebene E-Mail-Adressen “verschleiert” werden, auch damit eine eventuelle Cyber-Attacke auf die HPI-Datenbank erfolglos bleibe.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor einer Sicherheitslücke in iTunes, durch die lokale Angreifer durch eine Rechteveränderung beim Benutzer-Ordner sämtliche anderen Benutzerkonten auf dem jeweiligen Mac einsehen und modifizieren können. Das Sicherheitsrisiko bestehe bei iTunes bis zu Version 11.2 in Verbindung mit Mac OS X ab 10.6.8. Den Anwendern wird ein Update auf die aktuellste iTunes Version 11.2.1 empfohlen.
Vergangene Woche wurde in Spanien die konservative Politikerin Isabel Carrasco (Partido Popula), Regierungschefin der Provinz León, erschossen. Carrasco war in ihrem Land sehr umstritten. Wie Medien bereits 2011 berichteten, soll sie unter anderem für zwölf verschiedene Jobs gleichzeitig Geld erhalten haben.
Nach Carrascos Ermordung wurde insbesondere auf Twitter neben Bedauern vor allem auch Verständnis und sogar Freude über die Tat ausgedrückt. Wie heise online berichtet, sollen auch zwei Stadträte unpassende Status-Updates eingestellt haben, die die Tat zumindest rechtfertigen. Beide Politiker sind nach heftiger Kritik von ihren Ämtern zurück getreten.
Gleichzeitig tauchen immer mehr Fälle auf, in denen Bürger regelrecht zu weiteren solcher Taten gegen Politiker aufrufen, weshalb Spaniens Innenminister Jorge Fenández Diaz deshalb eine Regulierung sozialer Netzwerke fordert. Gleiches fordert auch der oppositionelle Sozialdemokrat Pepe Martinez Olmos (Partido Socialista Obrero Espanol) und die Polizeigewerkschaft UFP will, dass neue Straftatbestände festgelegt werden, die über Beleidigungen und Verleumdungen hinausgehen.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche und ordentliche Kündigung einer Kinderkrankenpflegerin, die Fotos eines von ihr auf der Kinderintensivstation betreuten Kindes bei dem sozialen Netzwerk Facebook veröffentlich hatte, für unwirksam erachtet. Zwar könne die unerlaubte Veröffentlichung von Patientenbildern in einem sozialen Netzwerk grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Hier seien jedoch eine außerordentliche und ordentliche Kündigung aufgrund der konkreten Umstände unverhältnismäßig und nur eine Abmahnung zulässig gewesen (Urteil vom 11.04.2014, Az.: 17 Sa 2200/13). Es sei die emotionale Bindung, die die Pflegerin zu dem Kind aufgebaut hatte, berücksichtigt worden sowie der Umstand, dass das Kind auf den Fotos nicht zu identifizieren war, so das Gericht. Das Kind sei zudem nicht bloßgestellt worden und es sei nicht erkennbar gewesen, in welchem Krankenhaus die Behandlung des Kindes erfolgte. Eine Abwägung der Umstände führe daher dazu, dass eine Kündigung unverhältnismäßig wäre.
19. Mai 2014
Nach dem EuGH-Urteil vom 13. Mai 2014 gegen den Suchmaschinen-Konzern Google meldet sich nun auch Bundesinnenminister De Maizière zu Wort und begrüßt den Urteilsspruch, dass Google unter bestimmten Umständen Verweise auf private Daten bei seinen Suchausgaben nicht anzeigen darf.
Medienberichten zufolge sehe er das Urteil mit einem Schmunzeln. Bereits in seiner ersten Amtszeit als Innenminister habe er in einer netzpolitischen Grundsatzrede von einem notwendigen „Recht auf Vergessen“ gesprochen. Im Rahmen einer Einordnung des Urteils sei der Innenminister der Auffassung, dass es die europäische Rechtskultur untermauere. „Man könne auch im Internet keine Inhalte verbreiten, ohne dafür Verantwortung zu übernehmen.” Daher begrüße er das Urteil, das nun durch eine erfolgreiche Arbeit an der EU-Datenschutzgrundverordnung in europäisches Recht umgesetzt werden müsse.
Im März 2014 hatte das EU-Parlament bereits dem aktuellen Entwurf zu einer EU-Datenschutzgrundverordnung zugestimmt. Um den heutigen digitalen Anforderungen besser gerecht zu werden, soll damit ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Datenschutz in der gesamten EU geschaffen werden. Voraussichtlich sollen im Juli dieses Jahres die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat der europäischen Union und EU-Kommission beginnen. Eine Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung scheiterte bislang. Grund dafür waren Bedenken einzelner Länder wie auch Deutschland dahingehend, dass die jeweiligen hohen Datenschutz-Standards nicht eingehalten werden würden.
Auch zu der Wettbewerbsbeschwerde der deutschen Verlage Axel Springer, Madsack und Funke, des französischen Großverlags Lagardère sowie einer Reihe kleinerer Google-Wettbewerber bei der Europäischen Kommission meldete sich De Maizière kritisch zu Wort. Gegenstand dieser Beschwerde ist der Vorwurf, Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung durch die Manipulation von Suchergebnissen, um seine eigenen Dienste zu unterstützen und die seiner Konkurrenten herabzusetzen. Nach einem Bericht der Welt am Sonntag sagte der Minister, dass die Richter des EuGH vieles klar gestellt haben. Die Einführung des Marktortprinzips sei absolut notwendig, da zum Beispiel die US-Firmen die rechtlichen Spielregeln der EU einhalten müssen, wenn sie ihre Dienste in Deutschland anbieten. Darüber hinaus werfe das Urteil aber auch grundlegende Fragen auf, denen man sich stellen müsse, wie etwa die Frage, wie künftig das Interesse an Informationen im Verhältnis zum Persönlichkeitsrecht einzuschätzen sei.
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