Antrag auf Arbeitslosengeld im Gebüsch gefunden

10. Januar 2013

Medienberichten zu folge, soll der Antrag einer Bremer ALG-II-Bezieherin, welchen Sie persönlich in den Briefkasten des Jobcenters Bremen-Mitte, in der Wartehalle innen geworfen haben soll, im Gebüsch gefunden worden sein. Der Finder soll die Antragsstellerin abends angerufen und über den Fund berichtet haben. Der Bundesdatenschutz-Beauftragte habe das Problem der unsicheren Briefkästen beim Jobcenter Bremen bereits 2011 bemängelt.

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Neue Änderungsvorschläge für EU-Datenschutzgrundverordnung

9. Januar 2013

Der EU-Abgeordnete der Grünen und Berichterstatter des federführenden EU-Parlamentsausschusses für die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung Jan Philipp Albrecht hat seinen Berichtsentwurf zum Kommissionsvorschlag veröffentlicht, der konkret formulierte Änderungsvorschläge beinhaltet.

Eine wesentliche Neuerung wird insoweit vorgeschlagen, als die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten künftig nicht mehr mit der Beschäftigtenanzahl (> 250) verknüpft sein soll, sondern sich daran bemessen soll, wie viele Betroffene pro Jahr von der Datenverarbeitung umfasst werden. Würde diese Anzahl die Zahl 500 übersteigen, dann soll eine Bestellpflicht vorgesehen sein („…the processing is carried out by a legal person and relates to more than 500 data subjects per year.”). Die bisher vorgesehene Mindestdauer für eine Bestellung als Datenschutzbeauftragter soll ferner von zwei auf vier Jahre angehoben werden.

Weitere Vorschläge beziehen sich u.a. auf den Schutz von Cookies und IP-Adressen, die nach dem Berichtsentwurf geeignet sind, einzelne Menschen hervorzuheben. Diese sollen wie personenbezogene Daten nach der Verordnung behandelt werden.

Die offizielle Vorstellung des Berichtsentwurfes und der Änderungsvorschläge ist für den 10. Januar 2013 vorgesehen.

VG Schleswig: Entscheidung über Klarnamenzwang von Facebook

Medienberichten zufolge hat das Unternehmen Facebook Widerspruch gegen die sofort vollziehbare Verfügungen des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingelegt, so dass nun das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig über die Frage zu entscheiden hat, ob eine Anmeldung bei dem sozialen Netzwerk auch unter Pseudonym möglich sein muss. Während das ULD die Auffassung vertritt, dass die von Facebook vorgegebene Verpflichtung zur Nutzung von Klarnamen gegen das Telemediengesetz verstößt, ist Facebook der Ansicht, es liege in der Hand des anbietenden Dienstleisters, die Geschäftsbedingungen im Hinblick auf Anonymität zu definieren.

“Wir werden jetzt eine sehr ausführliche und ins Detail gehende rechtliche Stellungnahme abgeben”, so der Leiter des ULD Weichert. Er erwarte von dem Verwaltungsgericht “sehr zeitnah eine erste Entscheidung”.

Konten auf Spieleplattform Uplay gekapert

8. Januar 2013

Gegen Ende des vergangenen Jahres sah sich Ubisoft mit einer wachsenden Anzahl an Beiträgen im eigenen Forum konfrontiert, die davon berichteten, dass Ihre Konten von Ubisofts Spieleplattform Uplay von Fremden übernommen worden seien. Die Nutzer erfuhren durch eine automatisch generierte Bestätigungsmail von den Vorgängen. Darin wurde Ihnen die Änderung ihrer E-Mail Adresse und ihres Passwortes mitgeteilt. Auffälligerweise finden sich unter den “neuen” E-Mail Adressen häufig solche mit .su (ehemalige Sowjetunion) oder .ru Russland Top-Level-Domain.

Gegenüber der amerikanischen Spieleseite GameSpy bestätigte Ubisoft die Vorfälle, sprach dabei jedoch von einer “begrenzten Anzahl” betroffener Accounts und führte aus, dass keine finanziellen Informationen oder personenbezogene Daten betroffen seien. Allerdings deuten Forenpostings im genannten Thread darauf hin, dass die Hacker auch Zugriff auf Name und Geschlecht der Accountinhaber hatten, womit entgegen der Darstellung von Ubisoft doch personenbezogene Daten betroffen sein könnten.

Zur Ursache steht eine abschließende Stellungnahme noch aus. Ubisofts Support implizierte in einem Facebook Posting jedoch, dass die Verwendung desselben Passwortes bei mehreren Diensten Grund für die Übernahme der Accounts sein könnte. Die “persönliche Empfehlung” des offiziellen Supports zur Stärkung der Accountsicherheit besteht darin, diese mit Facebook zu verbinden. Betroffene Uplay Nutzer beteuern hingegen vehement, für Uplay kein Passwort verwendet zu haben, welches sie auch bei anderen Diensten nutzen. Ob es sich um eine Sicherheitslücke auf Ubisofts Seite oder um Fahrlässigkeit der einzelnen Nutzer handelte, ist somit momentan ungeklärt.

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Thailand: Verhaftung wegen Phishing

Nach Angaben des Nachrichtenmagazins Spiegel wurde vergangenen Sonntag ein seit drei Jahren u.a. von der US-Bundespolizei FBI gesuchter algerischer Cyberkrimineller in Thailand festgenommen. Ihm werde zur Last gelegt, Beträge in Millionenhöhe von fremden Bankkonten mittels Phishing erlangt zu haben. International seien mehr als 200 Banken auf diese Weise um ihr Geld gebracht worden sein. Der mutmaßliche Täter soll sich mit nur einer Transaktion zwischen 10 und 20 Millionen US-Dollar gesichert  und sich so ein Luxusleben ermöglicht haben.

Piratenpartei reicht Beschwerde ein

7. Januar 2013

Die Spitzenkandidatin der Piratenpartei für die nierdersächsichen Landtagswahlen, Katharina Nocun, hat in ihrem Blog geschrieben, dass der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber dem ihm übergeordneten Bundesministerium nicht unabhängig sei. Die Unabhängigkeit sei aber nach EU-Recht zwingend erforderlich. Zur Feststellung des Verstoßes gegen EU-Recht hat sie mit der Unterstützung der Piratenpartei in Niedersachen Beschwerde gegen die Bundesregierung bei der EU-Kommission eingereicht.

Weiter schrieb die Spitzenkandidatin Nocun, dass es die Bundesregierung in den letzten Jahren verschlafen habe, die Überwachung des Datenschutzrechtes unabhängig von staatlicher Einflussnahme auszugestalten. Vielmehr unterläge der Bundesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit  den Weisungen des Bundesinnenministeriums.

Für den Fall, dass sich die EU-Kommission der Beschwerde annimmt, müsste sie diese dem Europäischen Gerichtshof vorlegen und ggf. ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

 

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BStU: Mehr Interesse an Stasi-Unterlagen

Das Interesse an Einsicht in Stasi-Unterlagen ist nach Angaben des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) im Jahr 2012 angestiegen. Insgesamt sollen 88.231 Anträge auf persönliche Akteneinsicht in der Stasi-Unterlagenbehörde eingereicht worden sein, insgesamt 7.620 Anträge mehr als im Vorjahr.

“Wir müssen verhindern, dass mit dem Interesse auch Wartezeiten steigen. Das drohe jetzt. Viele Anfragen haben Experten zufolge damit zu tun, dass die Distanz zur Vergangenheit ausreichend groß geworden ist und die Konfrontation damit weniger schmerzlich gilt.”, kommentierte der Vorsitzende des Beirats des Stasi-Unterlagen-Behörde Schröder. Er begrüße das steigende Interesse an den Unterlagen ausdrücklich.

Überwachung der Mitarbeiter bei Aldi Süd

Nach Lidl, Schlecker, Netto, Rewe und Edeka soll der Discounter Aldi Süd Medienberichten zu folge, Mitarbeiter mit fragwürdigen Methoden überwacht haben, wie ein ehemaliger Ladendetektiv des Discounters berichtet haben soll. Der Detektiv habe im Auftrag von Aldi Süd neben der üblichen Überwachung zur Vorbeugung von Kundendiebstählen auch Mitarbeiter des Discounters überwacht und dabei versteckte Kameras eingesetzt.

Der Konzern wies die Vorwürfe zurück.

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Tchibo: Verkauf von virenbefallenen Dia-Scannern

4. Januar 2013

Medienberichten zufolge wurde im Dezember des letzten Jahres in dem Onlineshop von Tchibo von der Firma Hama produzierte Dia-Scanner vertrieben, die mit einer Schadsoftware befallen waren. Hama habe die Infektion der Geräte mit dem Schädling Win32/Conficker.B bestätigt. Den Dia-Scanner könne man nach Durchführung einer “Desinfektion” über einen Virenscanner ohne Risiken verwenden, den Kunden werde seitens Tchibo dennoch die Rückgabe des Gerätes gegen Kaufpreisrückerstattung angeboten.

Artikel-29-Datenschutzgruppe: Überprüfung der überarbeiteten Nutzungsbedingungen von Microsoft

3. Januar 2013

Medienberichten zufolge würden Microsofts kürzlich geänderte Nutzungsbedingungen von der Artikel-29-Datenschutzgruppe auf mögliche Verstöße gegen europäische Datenschutzgesetze geprüft.
Die geänderte Nutzungsbedingungen, die für mehrere von Microsofts Produkten gültig sind, sind seit zwei Monaten  in Kraft.

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe habe Microsoft-Boss Steve Ballmer in einem Brief (der Bloomberg vorliegt) über die große Reichweite der Änderungen, die es notwendig machten, die Auswirkungen der neuen Bedingungen auf die Endverbraucher zu beurteilen, informiert.

Vor allem sei zu prüfen, ob Microsoft seine Nutzer entsprechend der europäischen Vorschriften über die anstehenden Änderungen informiert habe, indem die Verbraucher  einen Monat vor Inkrafttreten über die Änderungen informiert worden waren. Ein Teil der geänderten Nutzungsbedingungen betreffe nämlich die Möglichkeit, Daten zwischen Desktop- und Cloud-Diensten zu teilen.

Laut anderer Quelle argumentiere Microsoft, dass nur die Nutzungsbedingungen, nicht aber die Datenschutzrichtlinie verändert worden seien.

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