25. März 2013
Die Verbraucherzentrale Sachsen erinnerte die Anwender von Apps daran, dass sie stets sorgfältig kontrollieren sollten, welche Berechtigungen sie den Betreibern von Apps für iOS und Android Geräte eingeräumt haben.
Zwar müssen die Anwender bei dem Herunterladen der App kein Geld als Gegenleistung erbringen, dafür spähen viele kostenfreie Apps die Daten der Anwender für Vermarktungszwecke aus. Dies gelte sogar für Kontaktdaten aus dem Adressbuch, die letztlich für Werbung und Spam-Mail benutzt werden.
Ratsam sei es daher solche Apps gar nicht erst zu installieren bzw. alsbald zu löschen.
Weiter, so die sächsische Verbraucherzentrale, haben iPhone und iPad mit der gegenwärtig aktuellen Betriebssystemversion iOS 6 umfassende Kontrollmöglichkeiten. So enthält der Menüpunkt „Einstellungen“ den Unterabschnitt „Datenschutz“, wodurch manuell und für jede App festgelegt werden könne, ob diese auf Kontakte, Kalender, Fotos oder Ordnungsdienste zugreifen dürfen.
Android-Apps und deren Berechtigungseinstellungen seien zwar detaillierter , jedoch müssen die Anwender allen Berechtigungen zustimmen, anderenfalls können sie eine App nicht nutzen und müssen sie wieder löschen.
Medienangaben zufolge ist am vergangenen Donnerstag das Twitter-Profil des BBC-Wetterdienstes von Unbekannten gehackt und für die Verbreitung von Falschmeldungen – z.B. “Wetterstation in Saudi-Arabien wegen Kollision mit Kamel geschlossen.” oder “Wetterchaos im Libanon erwartet, die Regierung will sich von der Milchstraße lossagen.” – verwendet worden. Zusätzlich seien der arabisch sprachige Twitter-Account der BBC und der Account von Radio Ulister gehackt worden. Mittlerweile habe man die Spuren des Angriffs beseitigt und die falschen Nachrichten gelöscht.
22. März 2013
Medienangaben zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den ADAC-Bezirk Niedersachsen/Sachsen-Anhalt wegen des Verdachts, dass das Unternehmen Beschäftigte, insbesondere den Betriebsrat, systematisch ausspioniert hat. Eine ehemalige IT-Mitarbeiterein soll angegeben haben, im Auftrag des regionalen Geschäftsführers und weiterer Führungskräfte die E-Mails von Beschäftigten mit dem Ziel, belastendes Material über diese zu erlangen, ausgespäht zu haben. Man habe den E-Mail-Verkehr nach bestimmten Schlüsselworten durchforstet. Ferner sei angewiesen worden, dass ermöglicht werde, E-Mails des damaligen Pressesprechers automatisch und heimlich an die Geschäftsführung weiterzuleiten.
Der ADAC in Laatzen soll diese Vorwürfe zurückgewiesen haben. Die Geschäftsführung habe nie und in keiner Form eine Ausforschung des Betriebsrates angewiesen, so der ADAC-Sprecher. Man werde sich zur Sache nicht äußern, bis das Ermittlungsverfahren abgeschlossen sei.
19. März 2013
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat seinen 34. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2011-2013 vorgelegt. Die insgesamt 169 Seiten beinhalten nach Aussage der Dienststelle eine Beschreibung, was innhalb der letzten zwei Jahre getan wurde, um angesichts globaler technischer Herausforderungen und ökonomischer Interessen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Schleswig-Holstein Geltung zu verschaffen. Als Beispiel für die Bestrebungen des ULD wurde u.a. die Auseinandersetzung mit dem sozialen Netzwerk Facebook aufgeführt, die die öffentliche Wahrnehmung der Tätigkeit des ULD im Berichtszeitraum stark geprägt hat.
18. März 2013
Medienberichten zu folge soll die Bahn planen Informationen von Kunden zu verkaufen, damit diese Kunden individuelle Werbung erhalten können. Die Bahn plane, detaillierte Reisedaten ihrer Kunden an Kooperationspartner wie Banken, Versicherungen oder Fastfood-Ketten zu verkaufen. Um dies erreichen zu können, ließe sich der Konzern seit einigen Wochen von ihren Bahn-Card-Inhabern, die auch Bahn-Bonus-Kunden sind und am Prämiensammelprogramm teilnehmen, neue Vertragsbedinungen bestätigen. Es handele sich um daten wie den Preis der Fahrkarte, Abfahrts- und Zielbahnhof, die Wagenklasse und die Verkaufsstelle.
Die Bahn dementiert den Bericht. “Die DB gibt bislang keinerlei Kundendaten zu Marketingzwecken an Dritte weiter und plant dies auch künftig nicht”, hieß es in der Pressemitteilung.
Im Rahmen von Ermittlungen Verdächtiger dürfen die zuständigen Behörden zur Wahrung der nationalen Sicherheit auf Grundlage des Anti-Terror-Pakets „Patrio Act“ Nutzerdaten bei Internetdienstleistern wie Google anfordern. Die Aufforderung wird in Form eines „National Security Letter“ (NSL) an den Internetdienstleistern versandt.
Den Betroffenen ist jeder Rechtsbehelf hiergegen untersagt. Bereits in der Vergangenheit wurde dieses Vorgehen stark kritisiert.
Im Rahmen eines Prozesses eines Telekommunikationsunternehmens, das mit einem NSL konfrontiert worden ist und gegen das FBI geklagt hatte, vertrat auch die erkennende Bezirksrichterin Susan Illston, dass solch ein staatliches Vorgehen nicht in Einklang mit der amerikanischen Verfassung stehe und daher rechtswidrig sei. Der Regierung wurde eine 90-tägige Berufungsfrist eingeräumt.
Prozessbevollmächtigte des Telekommunikationsunternehmers war die Bürgerrechtsorganisation Electronics Frontier Foundation (EFF).
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat sich im Rahmen der 85. Tagung in Bremerhaven für die Stärkung des Datenschutzes auf europäischer Ebene ausgesprochen. Der im vergangenen Jahr von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf eines Datenschutz-Grundverordnung schwäche des Grundrecht auf Datenschutz. Daher fordere man das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und den Rat auf, das europäische Datenschutzgrundrecht wirksam zu gewährleisten. U.a. erforderlich seien, dass jedes personenbezogene Datum geschützt werde, dass es keine grundrechtsfreien Räume gebe und dass Einwilligungen ausdrücklich erteilt werden. Überdies benötige der Grundrechtsschutz effektive Kontrollen.
Neben der Forderung, dass bei den jetzt beginnenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA über eine Freihandelszone sicherzustellen ist, dass das in der Europäischen Grundrechtscharta garantierte Recht auf Datenschutz gewährleistet wird, und der Forderung, dass Gesetzeslücken im Hinblick auf Soziale Netzwerke geschlossen werden, adressiere man zudem die Forderung nach der Verbesserung der Pseudonymisierung von Krebsregisterdaten.
14. März 2013
Angesichts der immer wiederkehrenden Problematik des datenschutzrechtlich jedenfalls bedenklichen Handelns von Social Networks wie Facebook, wird der Ruf nach dem Aufbau dezentraler Netzwerke laut. Bereits vor drei Jahren wurde das diesen Ansprüchen gerecht werdende Netzwerk Diaspora ins Leben gerufen, welches sich jedoch aufgrund diverser Faktoren bisher nicht nachhaltig am Markt mit der schier übermächtigen Konkurrenz auf Augenhöhe bringen konnte. Ebenso verhielt es sich mit dem Netzwerk Friendica.
Wie nun das Onlineportal Heise meldet, wurde auf der IT-Messe CeBit ein neues Projekt vorgestellt. Das überwiegend von Forschern der Universität Paderborn entwickelte P2P-Framework speichert Daten somit nicht auf den Servern des Netzwerkes, sondern auf den Festplatten der Nutzer selbst. Somit bleiben diese Herr über ihre Daten. Ein Missbrauch durch die Betreiber des Netzwerkes selbst ist weitestgehend ausgeschlossen. P2P steht dabei für Peer-to-Peer-Connection und beschreibt damit den Umstand, dass die Rechner der Nutzer miteinander verbunden werden, ohne, dass Server dazwischen geschaltet sind. Auch die von Facebook regelmäßig praktizierten nachträglichen Veränderungen der Nutzungsbedingungen, in welchen sich Facebook erweiterete Zugriffsrechte einräumt ohne dass der User davon häufig überhaupt Kenntnis nehmen muss und auch tatsächlich Kenntnis nimmt, sind als Gefahrenquelle in dieser Konstellation obsolet.
Die Forscher sehen in dem Projekt vorrangig eine Chance für Unternehmen, NGOs und den öffentlichen Dienst, um etwa Schulungen durchzuführen oder die Zusammenarbeit örtlich verstreuter Arbeitsgruppen zu effektuieren. Das Projekt ist frei verfügbar.
Medienberichten zufolge prüft der Europäische Gerichtshof diese Woche die Speicherung biometrischer Daten, den elektronischen Fingerabdruck, in Reisepässen. Die Speicherung des Fingerabdrucks in den Ausweisdokumenten wird von einer EU-Verordnung der Mitgliedstaaten vorgeschrieben. Der Kläger aus Bochum hatte sich geweigert, seine Fingerabdrücke erfassen zu lassen und anschließend vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat seinen Fall dem EuGH vorgelegt. Das luxemburgische Gericht verhandelt darüber, ob die Speicherpflicht mit europäischem Recht vereinbar ist, ob insbesondere ein Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten vorliegt. Ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten.
Das Landgericht Bonn hat einen 34-jährigen Anführer einer Internet-Hackerbande wegen Urkundenfälschung und Betrug in ca. 500 Fällen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Gemeinsam mit seinen drei Kumpanen habe er, so das Landgericht Bonn, unter anderem Daten von T-Online-Kunden ausgespäht und illegal verwendet.
Zudem wurde der Hackerbande zu Last gelegt, dass sie widerrechtlich Kreditkartendaten benutzt haben. Nachweislich haben die Verurteilten auch die Anbieterkonten von Internetauktionshäusern gehackt und dort diverse Produkte zum Kauf angeboten. Der hierdurch entstandene Schaden sei auf 100.000 € zu beziffern.
Bereits im Dezember 2012 wurde ein Bandenmitglied von der Polizei in seiner Wohnung mit unverschlüsselten Computer erwischt; kurz darauf gab er brisante Details bekannt, die den nunmehr verurteilten Anführer der Internet-Hackerbande schwer belasteten.
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