Weichert: Google Glass ist eine “Waffe”

25. April 2014

Nur kurz nachdem das Unternehmen Google erstmals für eine begrenzte Zeit in den USA seine Datenbrille Google Glass frei verkäuflich angeboten hat, äußerte auch der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein Weichert gegenüber dem ARD-Magazin Kontraste datenschutzrechtliche Kritik.

Die Datenbrille sei eine “Waffe zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten”, die nur auf den Markt gebracht worden sei, “um Daten zu sammeln.” Das damit verbundene Geschäftsmodell sei als “hochproblematisch” einzustufen, weil es massiv in die Freiheitsrechte der Bürger eingreife. Sollte Google Glass massenhaft Verbreitung in Deutschland oder Europa finden, wäre das eine Katastrophe für den Datenschutz”, so Weichert. Glass-Nutzer würden “andere Menschen aufnehmen und zwar den Ton, das Bild, die Gesichter, die Bewegungen”.

Google soll auf eine Anfrage von “Kontraste” zu den geäußerten Bedenken gegenüber der Datenbrille (noch) nicht Stellung bezogen haben.

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ULD: Einladung Snowdens ist verfassungsrechtlich geboten!

24. April 2014

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) kritisiert die auf Bundesebene bestehenden Widerstände, den US-amerikanischen Whistleblower Edward Snowden in Deutschland einreisen zu lassen, um hier den offiziellen Stellen über die Internetüberwachung durch den US-amerikanischen Geheimdienst NSA sowie weitere Geheimdienste Auskunft zu geben.

„Die Bundesrepublik Deutschland ist verfassungsrechtlich verpflichtet, Edward Snowden um Einreise nach Deutschland zu bitten, um hier umfassend über seine Erkenntnisse Auskunft geben zu können. Nur dadurch lassen sich die massiven Verletzungen der digitalen Grundrechte der Menschen in Deutschland aufklären, die offensichtlich von der NSA und weiteren Geheimdiensten ausgehen. Diese Verpflichtung ergibt sich insbesondere aus den grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates, die diesem auch auferlegen, die zum Grundrechtsschutz unerlässlichen Informationen zu beschaffen und in geeigneter Form zu nutzen bzw. bereitzustellen. Das derzeit geöffnete Zeitfenster für eine Einreise Snowdens nach Deutschland könnte schnell verschlossen sein. Deshalb müssen die verantwortlichen Stellen schnell entscheiden, eine Einladung aussprechen sowie die nötigen Maßnahmen zur Einreise und zum Schutz von Snowden ergreifen. Ein solches Vorgehen im Interesse des Grundrechtsschutzes ist alternativlos.“, so der Leiter des ULD Weichert.

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Deutschland: West-Ost- und Stadt-Land-Gefälle bei Internetnutzung

23. April 2014

Der Hightech-Verband Bitkom hat auf Basis aktueller Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat festgestellt, dass es bei der Internetnutzung in Deutschland große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt. In den Stadtstaaten und im Westen sollen deutlich mehr Menschen regelmäßig das Internet nutzen als in den Flächenstaaten und im Osten. Spitzenreiter seien Hamburg und Rheinland-Pfalz, wo je 84 von 100 Einwohnern mindestens einmal wöchentlich online sind. In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg seien es hingegen nur 67 beziehungsweise 68 Prozent der Einwohner und Bürger, die das Internet einmal pro Woche nutzen.

Laut Eurostat hat sich die Zahl der regelmäßigen Internetnutzer in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. 2009 habe sie bundesweit noch bei 71 Prozent gelegen, 2013 seien es bereits 80 Prozent gewesen. Besonders stark gestiegen sei sie in Sachsen, von damals 56 auf nun 74 Prozent. Auch Brandenburg (56 auf 68 Prozent), Rheinland-Pfalz (72 auf 84 Prozent), Saarland (71 auf 82 Prozent) und Thüringen (68 auf 79 Prozent) hätte die Internetnutzung  im gleichen Zeitraum stark zugenommen.

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CAUSE: Coalition Against Unlawful Surveillance Exports

22. April 2014

CAUSE (Coalition Against Unlawful Surveillance Exports) ist ein neues Bündnis, das von Reporter ohne Grenzen, der Digitalen Gesellschaft und Human Rights Watch gegründet worden ist. Sie fordern eine Exportkontrolle für Hard- und Software aus dem deutschen Überwachungssektor, um den Verkauf von Überwachungssystemen an autoritäre Staaten zu stoppen.

Gerade weil Deutschland Produzent und Exporteur solcher Überwachungstechniken sei, obliege ihm auch eine besondere Verantwortung, so Sayed Yusuf-Muhafda vom Bahrain Center for Human Rights.

CAUSE kann auf die Unterstützung von Amnesty International, der internationalen Liga für Menschenrechte, dem Open Technology Institute und Privacy International bauen.

EU gegen mobile Kostenfallen

Wer kennt sie nicht, die Kostenfallen in mobilen Anwendungen auf dem Smartphone oder dem Tablet, zumeist versteckt in so genannten „Freemium“- Spielen oder getarnt als „In-App-Kauf“.
In vielen Fällen handelt es sich dabei um mobile Spiele oder Anwendungen, die als „kostenlos“ beworben werden. Doch handelt es sich dabei viel mehr um eine Art Lockangebot. Die kostenlose Version verfügt über nur relativ geringe Anwendungsmöglichkeit oder das beworbene Spiel ist nur bis zu einem bestimmten, meist schnell erreichten Level oder Status kostenlos. Um mehr Möglichkeiten nutzen oder im einmal begonnenen Spiel fortschreiten zu können, muss der Nutzer „In-App-Käufe“ tätigen.

Besonders heikel ist dieses Prozedere für Kinder und Jugendliche, die die Kosten, die durch nur wenige Klicks entstehen, oft nicht überschauen können. Deshalb äußert EU-Verbraucherkommissar Neven Mimica große Bedenken gegen die Anbieter solcher Anwendungen, wie heise online schreibt. Nach Mimica sollten Anbieter, deren Produkte besonders auf junge Verbraucher zielen, in einer entsprechend verständlichen Sprache über die Kosten, Inhalte und ggf. Vertragsdauer hinweisen. Möglicherweise sollten die Apps so generiert werden, dass Eltern die „In-App-Käufe“ erst freigeben müssen. Insbesondere, so Mimica, solle Werbung deutlich von der eigentlichen Anwendung unterscheidbar sein.

Auch der Datenschutz muss laut Mimica bei „In-App-Käufen“ gewahrt werden. Die Gefahr, dass zu viele personenbezogene Daten des Nutzers – insbesondere Daten, die Rückschlüsse auf das Verhalten des Nutzers geben oder gar geeignet sind Nutzerprofile erstellen zu können – an den App-Hersteller übermittelt werden.

Der EU-Kommissar baut noch darauf, dass die Hersteller, Entwickler und Vertreiber der Anwendungen freiwillig für mehr Transparenz und Sicherheit sogen werden, etwa in Art eines freiwilligen Verhaltenskodexes, schreibt heise online weiter. Sollte dies scheitern, müsse über rechtliche Schritte seitens der EU nachgedacht werden.

BSI: Warnung vor Phishing-Mails

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor Online-Kriminellen, die derzeit Phishing-Mails, deren Absender angeblich das BSI ist, versenden. In diesen Phishing-Mails mit gefälschter Absenderangabe sollen dem Empfängern Rechtsverstöße vorgeworfen werden. Um “anwaltliche Schritte” zu vermeiden, soll der Empfänger ein Formular herunterladen und ausfüllen. Das BSI weist deutlichst darauf hin, dass derartige oder ähnlich lautende E-Mails nicht vom BSI stammen. Empfängern dieser E-Mails werde empfohlen, den Anweisungen im Text nicht zu folgen, der E-Mail nicht zu antworten und diese zu löschen. Empfänger, die das erwähnte Formular bereits heruntergeladen haben, sollten nach Empfehlung des BSI ihren Computer mit einem aktuellen Virenscanner überprüfen.

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Studie: Deutsche auch nach NSA-Skandal nicht sorgsamer mit ihren Daten

16. April 2014

Die deutschen Internetnutzer gehen auch nach den Ausspähskandalen nicht sorgsamer mit ihren persönlichen Daten um. Statt ihre Sicherheitsvorkehrungen zu erhöhen und die Passwörter zu ändern, bewegen sie sich genauso unbefangen im Internet wie zuvor. Dies ist das Ergebnis einer zwischen dem 14. und 21. März 2014 durchgeführten Studie des Marktforschungsunternehmens GfK   im Auftrag der Zeitung „WamS“.

Von insgesamt 984 Befragten geben gut drei Viertel (76,9 Prozent) an, ihren Umgang mit persönlichen Daten nicht geändert zu haben. Hingegen haben nur 12,2 Prozent aus den Skandalen Konsequenzen gezogen, in dem sie weniger internetbasierte Dienste wie Online-Speicher und E-Mail-Portale nutzen (10 Prozent) oder auf andere Computerprogramme oder sogar Geräte umgestiegen sind (4 Prozent). 41,9 Prozent der Befragten vertreten die Auffassung, dass ihre Daten bereits ausreichend gesichert seien. Die häufigste Begründung (49,8 Prozent) für einen weiterhin sorglosen Umgang mit den Daten ist jedoch, nichts zu verbergen zu haben.

Je jünger die Befragten sind, desto weniger Gedanken scheinen sie sich über den Umgang mit persönlichen Daten zu machen. Unter den 14 –  bis 19-Jährigen gaben sogar 90,2 Prozent an, ihr Verhalten infolge der Ausspähskandale nicht verändert zu haben. Nutzer mit Hochschulreife oder einem Hochschulabschluss scheinen jedoch sensibler auf die Folge der Snowden-Enthüllungen zu reagieren. Denn zumindest 20,6 Prozent der Befragten aus dieser Bildungsgruppe haben ihren Umgang mit persönlichen Daten der Situation entsprechend angepasst. Dennoch ist auch hier mehr als die Hälfte der Befragten der Meinung, ausreichend geschützt zu sein.

Medienberichten zufolge erkennen Experten in den Ergebnissen der Studie eine Resignation der Internetnutzer als Folge der NSA-Enthüllungen. Dies bestätige auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, wonach die Dimension des Angriffs auf die digitalen Grundrechte viele Menschen weitgehend ratlos zurücklasse.

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Schweden: “Bezahlen” mit Venen-Scan

Bewohner der schwedischen Stadt Lund testen derzeit Medienberichten zufolge biometrisches Bezahlen per Venen-Scan, also Bezahlen durch Handauflegen. Dieser Venen-Scan (engl. Vein Matching oder Vascular Pattern Recognition) funktioniere kontaktlos – eine spezielle LED werfe Licht im Infrarotbereich auf die Hand, das vom Hämoglobin im Blut der Venen reflektiert wird. Eine Kamera wiederum zeichne die Reflektionen auf und erstelle daraus einen optischen “Abdruck” der Venenstruktur, der bei jedem Menschen einzigartig ist. Dieses Scan-Verfahren habe sich ein Ingenieurstudent mit Kommilitonen gemeinsam zunutze gemacht und ein Bezahlterminal (Point of Sale, POS) entwickelt, das statt Kreditkarte einen Venen-Scan nutzt. Testweise werde dieses Bezahlterminal nun in zahlreichen Geschäfte und Cafés eingesetzt. Insgesamt sollen 15 Unternehmen und 1600 Benutzer dies aktuell verwenden.

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Google: Aktualisierte Datenschutzrichtlinien zwingen zur Anpassung der Datenschutzerklärung auf Unternehmenswebsites

15. April 2014

Das Unternehmen Google hat am 31.03. seine Datenschutzrichtlinien aktualisiert und in diesem Zuge die Links zu den datenschutzrechtlichen Informationen zu dem Analysetool Google Analytics und zu den datenschutzrechtlichen Informationen zu dem +1 Button verändert.

Jedem Unternehmen, das auf seiner Unternehmenswebsite Google Analytics einsetzt oder den +1 Button eingebunden hat, wird daher geraten, die in der Datenschutzerklärung bisher genannten Links zu prüfen und ggf. ebenfalls zu aktualisieren, damit der User hinreichende Informationen über den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten erhält. Die Links zu den allgemeinen datenschutzrechtlichen Hinweisen von Google sowie zu dem Browser-Add-on  zur Deaktivierung von Google Analytics sind nicht geändert worden, so dass diesbezüglich keine Maßnahmen erforderlich werden.

Kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

14. April 2014

Die Bundesregierung plant derzeit kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, so heise.de. Der Europäische Gerichtshof hatte letzte Woche verkündet, dass die gegenwärtig existierende Richtlinie gegen europäisches Recht verstoße. Die Bundesregierung wolle erst dann aktiv werden, wenn die EU-Kommission eine neue Richtlinie vorlegen werde. Dies sei, so die Bundesregierung, frühestens im Herbst 2016 denkbar. Dieses Abwarten der Regierung wird teilweise als kritisch erachtet, da eine Mindestspeicherung zur Verfolgung schwerster Kriminalität notwendig sei.

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