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BfDI: Merkblatt zur Telearbeit

24. August 2012
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat ein Merkblatt zur Telearbeit und zur Vereinbarkeit von Telearbeit mit dem Datenschutz herausgegeben. Dort aufgenommen sind allgemeine datenschutzrechtliche Empfehlungen zu der rechtskonformen Ausgestaltung von Telearbeitsplätzen, die u.a. die vertragliche Festlegung von Verantwortlichkeiten im Umgang mit personenbezogenen Daten, das Verbot der  privaten Nutzung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten IT-Ausstattung sowie das Verbot des Einsatzes privater Hard- und Software am Telearbeitsplatz betreffen. Daneben wird die Grundsatzproblematik der Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten (z.B. Sozialdaten oder Daten i.S.v. § 3 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz) an einem Telearbeitsplatz thematisiert und klargestellt, dass bei solchen Daten nur dann eine Telearbeit zulässig ist, wenn deren Schutz durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und entsprechende Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers vor Ort gewährleistet ist. Ferner werden Mindestvorgaben bezüglich der zu treffenden Datensicherheitsmaßnahmen – z.B. Verbindung über VPN, Sperrung von USB-Zugängen, Verschlüsselungen – definiert.
Das Merkblatt kann als Druckversion bestellt oder als pdf heruntergeladen werden.
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ULD: Sommerakademie 2012

21. August 2012

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) veranstaltet am 27. August seine alljährliche Sommerakademie zu dem Thema “Sozialere Netzwerke im Internet – durch Datenschutz”. Auf der Veranstaltung sollen die Beteiligten und Konfliktparteien im offenen Diskurs darüber streiten, welchen Beitrag der Datenschutz leisten kann, damit soziale Netzwerke ihren Namen auch wirklich verdienen. Thilo Weichert, Leiter des ULD, wird in das Thema einführen, anschließend werden Vorträge – u.a. von dem Ministerpräsidenten Schleswig-Holstein Albig und dem Director Public Policy Facebook Germany GmbH Bender – sowie eine Podiumsdiskussion folgen. Zusätzlich werden in Parallelveranstaltungen unterschiedliche Workshops rund um das Thema Soziale Netzwerke angeboten.

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BGH: Auskunftsanspruch von Rechteinhabern bei Urheberrechtsverletzungen

20. August 2012

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 19. April 2012 (Az. I ZB 80/11) den Auskunftsanspruch von Rechteinhabern bei Urheberrechtsverletzungen bekräftigt. Dem Beschluss zufolge müssen Internetprovider den Rechteinhabern Namen und Anschrift eines Nutzers mitteilen, wenn mit der dazugehörigen IP-Adresse „ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt [wurde]“. Durch die Entscheidung kehrt der BGH von der bisherigen Rechtsprechungspraxis (vgl. nur die vorinstanzlichen Entscheidungen des LG Köln (Az. 213 O 337/11) und des OLG Köln (Az. 6 W 237/11)) ab, wonach ein gewerbliches Element zu der Rechtsverletzung treten muss, um einen Auskunftsanspruch begründen zu können. Die gesetzliche Grundlage des Auskunftsanspruchs der Rechteinhaber in § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) spricht ebenfalls von einem „gewerblichen Ausmaß“, in dem die Rechtsverletzung erfolgt sein muss. Der BGH führt in der Begründung zu dieser Problematik recht kurz aus, dass der Auskunftsanspruch “kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus [setze], sondern […] unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet [sei]”. Der BGH führt weiter aus, dass sich weder aus dem Wortlaut der Bestimmung, noch aus der Systematik des Gesetzes die Voraussetzung des gewerblichen Elements ergebe. Diese widerspräche dem Ziel des Gesetzes, Rechtsverletzungen im Internet wirksam zu bekämpfen.

In der Opposition und der Netzgemeinde ist das Urteil weitestgehend auf Unverständnis gestoßen. Kritisiert wird insbesondere, dass der Beschluss im klaren Gegensatz zum Willen des Gesetzgebers stehe. Dieser habe, so Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, den Auskunftsanspruch der Rechteinhaber „… ausdrücklich und aus guten Gründen auf Verletzungen des Urheberrechts in gewerblichen Ausmaß begrenzt”.

Daneben wird beklagt, dass mit dem Beschluss das ohnehin schon durch die Rechtsprechung aufgeweichte Kriterium des “gewerblichen Ausmaßes” endgültig gekippt werde. Oliver Süme vom eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. rechnet damit, dass dies zu einer erheblichen Steigerung der Auskunftsersuchen an die Provider führen werde, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt, nach erwirktem Gerichtsbeschluss, jeden Monat die Nutzerdaten zu 300.000 Internetverbindungen an die Rechteinhaber herausgeben. Zudem könne durch den Verzicht auf das gewerbliche Element die Intention des Gesetzgebers, Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis an hohen Hürden zu messen, nicht mehr zur effektiven Durchsetzung verholfen werden.

Der Beschluss des BGH zeigt deutlicher als je zuvor, dass die angekündigte Novelle des Urheberrechts in kürzester Zeit angegangen werden sollte, um damit bei allen Beteiligten für die notwendige Rechtssicherheit im Umgang mit urheberrechtsgeschützten Inhalten sorgen zu können.

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: “European Freedom not Fear Weekend 2012”

17. August 2012

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veranstaltet vom 14.-17. September ein Vernetzungswochenende in Brüssel, welches unter dem Motto “Freedom not Fear” steht. Man zeige mit der Teilnahme den Protest gegen “unnötige und unverhältnismäßige staatliche Überwachungsmaßnahmen” in der EU-Politik. Es sind Diskussionen und Gespräche in einer offenen Konferenz im Bürgerzentrum Mundo B, ein Treffen mit EU-Abgeordneten sowie ein Protestzug in Planung. Aktuell wird Interessierten angeboten, abzustimmen, ob die öffentliche Demonstration stattfinden beziehungsweise welche Route sie gegebenenfalls nehmen soll.

Schleswig-Holstein: Strafverfahren gegen Polizeibeamten wegen Datenschutzverstoßes

10. August 2012
Medienberichten zufolge hat ein Polizeibeamter aus Schleswig-Holstein im November 2011 von dem Netzbetreiber “Kabel Deutschland” widerrechtlich Informationen über Zahlungsversäumnisse eines ungeliebten Mieters erlangt, indem er dienstliche Interessen vorspiegelte, er diese Informationen jedoch für die Führung eines privaten Rechtsstreites benötigte. Die Informationen soll sich der Polizeibeamte an seine dienstliche Faxnummer in der Polizeibehörde und per E-Mail auf den Dienst-PC hat senden lassen und in dem folgenden Mietrechtsstreit rechtswidrig eingebracht haben. Der betroffene Mieter habe nach Bekanntwerden Strafanzeige erstattet und es soll – nach einer Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft – ein Strafbefehl gegen den Polizeibeamten beantragt worden sein. In dem anschließenden Strafverfahren sei das Verfahren gegen Zahlung von 1.000 Euro eingestellt worden.

 

EU-Kommission: Gegen deutsche Sonderwünsche beim Datenschutz

7. August 2012

Medienberichten zufolge hat sich die EU-Justizkommissarin Viviane Reding gegen den von der Bundesregierung geäußerten Wunsch gestellt, Mitgliedsstaaten bei der geplanten europaweiten Datenschutzverordnung mehr Spielraum für den öffentlichen Sektor zu gewähren. Behörden sollen sich denselben Regeln wie auch private Unternehmen unterwerfen. Es gebe lediglich “genau eingegrenzte Sonderregeln für Behörden”, mehr sei nicht vorgesehen. Behörden seien noch stärker als Unternehmen dafür verantwortlich, die Privatsphäre der EU-Bürger zu sichern. Trotz der Widerstände solle die neue Verordnung im ersten Halbjahr 2013 stehen, so Reding.

meetOne nach Sicherheitsleck wegen Spam in der Kritik

6. August 2012

Die Datingplattform meetOne soll einem Bericht von heise.de zufolge die Adressbücher auf den Smartphones der Nutzer heimlich kopiert haben. Anschließend seien die Kontakte der Nutzer mit Spam-E-Mails zur Anmeldung bei meetOne aufgefordert worden.

Zudem seien die Adressdaten über eine ungesicherte Verbindung unverschlüsselt auf die Server von meetOne übertragen worden. Die Empfänger erhielten später Benachrichtigungen, wonach eine Flirtnachricht bei meetOne für sie eingegangen sei. Auf Nachfrage von heise Security bei dem Mitbegründer von meetOne, Nils Henning, sah dieser sich außer Stande, Angaben über die Herkunft der Adressen machen. Betreiber der Plattform sei inzwischen die Meetone International LLC mit Sitz in den USA. Nur dort könne aufgeklärt werden, woher die Daten stammen.

Erst Ende Juli war eine Sicherheitslücke bei meetOne bekannt geworden, über die zahlreiche persönliche Daten inklusive Passwörter in Klartext durch die Änderung von URL-Parametern ausgelesen werden konnten.

 

BMI: Studie “Open Government Data Deutschland”

3. August 2012

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat bekannt gegeben, eine Studie “Open Government Data Deutschland”, die rechtliche, technische und organisatorische Fragen rund um die Offenlegung von Datenbeständen der öffentlichen Verwaltung thematisiert, veröffentlicht zu haben. Die Studie beschreibe den Status Quo in Deutschland und gebe zugleich Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Ergebnis der Studie sei, dass viele Verwaltungsdaten bereits auf der Basis des geltenden Rechts ohne oder nur mit geringfügigen Änderungen offengelegt werden können. Man plane nun, die Kernempfehlung der Studie aufzugreifen und den Prototypen eines ebenenübergreifenden Online-Portals zu entwickeln und zu testen. Der Prototyp, der frei zugängliche Daten von Behörden aller Verwaltungsebenen verlinken wird, soll bis Anfang 2013 realisiert werden.

“Die Bundesregierung hat sich ein offeneres Regierungs- und Verwaltungshandeln zum Ziel gesetzt. Grundlage hierfür sind frei zugängliche Daten und Informationen, die für Dritte einfach und in standardisierten Formaten verfügbar sein müssen.”, so Bundesinnenminister Friedrich.
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BITKOM: Deutschland fällt im internationalen Vergleich bei PC-Kenntnissen zurück

2. August 2012

Nach Angaben des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM), die auf einer Auswertung der europäischen Statistikbehörde Eurostat basieren, ist Deutschland im europäischen Vergleich im Hinblick auf das Vorhandensein von Computer-Kenntnissen in der Bevölkerung  zurückgefallen. Noch im Jahr 2008 habe Deutschland auf Platz vier gelegen und rund 60 Prozent der Bundesbürger sollen über mittlere bis gute Computerkenntnisse verfügt haben. Aktuell seien es nur noch 58 Prozent, was einen Abfall auf den zehnten Platz bedeute. An der Spitze sollen Island mit 77 Prozent und Luxemburg mit 75 Prozent liegen.

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Datenschutzreform: Europäischer Ministerrat streitet um die Ausgestaltung der Novellierung

1. August 2012

Der zu Jahresbeginn von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf zu einem neuen europäischen Datenschutzrecht ist Medienangaben zufolge vergangene Woche im Rat der Europäischen Union während einer Konferenz in der zypriotischen Hauptstadt Nikosia diskutiert worden.

Die Konferenz habe ergeben, dass kein Mitgliedsstaat prinzipiell gegen die Novellierung, sich der Ministerrat allerdings bezüglich einiger Punkte sehr uneinig ist. Zum einen betreffe dies die umfassende Nutzung sogenannter delegierter Rechtsakte, mit denen die Kommission „nicht wesentliche“ Aspekte einer Gesetzgebung alleine regeln kann, ohne dass die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament mitentscheiden können. Ein weiterer Streitpunkt seien die Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Unternehmen. Einige Mitgliedsstaaten sollen hierbei eine Ausrichtung an der Datengeneigtheit der Tätigkeit und weniger an der Größe der Unternehmen präferieren. Diskutiert worden sei ferner, ob der Staat nach den gleichen Datenschutzregeln arbeiten soll wie die Privatwirtschaft, wie es von der Kommission vorgeschlagen wurde. Übereinstimmend soll eine entsprechende Gleichbehandlung befürwortet worden sein, allerdings habe die Bundesrepublik betont, auch in Zukunft Spielräume im nationalen Bereich nutzen und insbesondere im öffentlichen Sektor über das hinausgehen zu wollen, was die europäischen Regelungen als Standard festschreiben.

Die irische Regierung, die im ersten Halbjahr 2013 die Ratspräsidentschaft von Zypern übernimmt hat sich als Ziel gesetzt eine Einigung im Ministerrat zu erzielen so dass mit Inkrafttreten der neuen Regelungen bis zu 2014 zu rechnen ist.

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