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BGH: Auskunftsanspruch von Rechteinhabern bei Urheberrechtsverletzungen

20. August 2012

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 19. April 2012 (Az. I ZB 80/11) den Auskunftsanspruch von Rechteinhabern bei Urheberrechtsverletzungen bekräftigt. Dem Beschluss zufolge müssen Internetprovider den Rechteinhabern Namen und Anschrift eines Nutzers mitteilen, wenn mit der dazugehörigen IP-Adresse „ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt [wurde]“. Durch die Entscheidung kehrt der BGH von der bisherigen Rechtsprechungspraxis (vgl. nur die vorinstanzlichen Entscheidungen des LG Köln (Az. 213 O 337/11) und des OLG Köln (Az. 6 W 237/11)) ab, wonach ein gewerbliches Element zu der Rechtsverletzung treten muss, um einen Auskunftsanspruch begründen zu können. Die gesetzliche Grundlage des Auskunftsanspruchs der Rechteinhaber in § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) spricht ebenfalls von einem „gewerblichen Ausmaß“, in dem die Rechtsverletzung erfolgt sein muss. Der BGH führt in der Begründung zu dieser Problematik recht kurz aus, dass der Auskunftsanspruch “kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus [setze], sondern […] unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet [sei]”. Der BGH führt weiter aus, dass sich weder aus dem Wortlaut der Bestimmung, noch aus der Systematik des Gesetzes die Voraussetzung des gewerblichen Elements ergebe. Diese widerspräche dem Ziel des Gesetzes, Rechtsverletzungen im Internet wirksam zu bekämpfen.

In der Opposition und der Netzgemeinde ist das Urteil weitestgehend auf Unverständnis gestoßen. Kritisiert wird insbesondere, dass der Beschluss im klaren Gegensatz zum Willen des Gesetzgebers stehe. Dieser habe, so Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, den Auskunftsanspruch der Rechteinhaber „… ausdrücklich und aus guten Gründen auf Verletzungen des Urheberrechts in gewerblichen Ausmaß begrenzt”.

Daneben wird beklagt, dass mit dem Beschluss das ohnehin schon durch die Rechtsprechung aufgeweichte Kriterium des “gewerblichen Ausmaßes” endgültig gekippt werde. Oliver Süme vom eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. rechnet damit, dass dies zu einer erheblichen Steigerung der Auskunftsersuchen an die Provider führen werde, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt, nach erwirktem Gerichtsbeschluss, jeden Monat die Nutzerdaten zu 300.000 Internetverbindungen an die Rechteinhaber herausgeben. Zudem könne durch den Verzicht auf das gewerbliche Element die Intention des Gesetzgebers, Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis an hohen Hürden zu messen, nicht mehr zur effektiven Durchsetzung verholfen werden.

Der Beschluss des BGH zeigt deutlicher als je zuvor, dass die angekündigte Novelle des Urheberrechts in kürzester Zeit angegangen werden sollte, um damit bei allen Beteiligten für die notwendige Rechtssicherheit im Umgang mit urheberrechtsgeschützten Inhalten sorgen zu können.

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: “European Freedom not Fear Weekend 2012”

17. August 2012

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veranstaltet vom 14.-17. September ein Vernetzungswochenende in Brüssel, welches unter dem Motto “Freedom not Fear” steht. Man zeige mit der Teilnahme den Protest gegen “unnötige und unverhältnismäßige staatliche Überwachungsmaßnahmen” in der EU-Politik. Es sind Diskussionen und Gespräche in einer offenen Konferenz im Bürgerzentrum Mundo B, ein Treffen mit EU-Abgeordneten sowie ein Protestzug in Planung. Aktuell wird Interessierten angeboten, abzustimmen, ob die öffentliche Demonstration stattfinden beziehungsweise welche Route sie gegebenenfalls nehmen soll.

Schleswig-Holstein: Strafverfahren gegen Polizeibeamten wegen Datenschutzverstoßes

10. August 2012
Medienberichten zufolge hat ein Polizeibeamter aus Schleswig-Holstein im November 2011 von dem Netzbetreiber “Kabel Deutschland” widerrechtlich Informationen über Zahlungsversäumnisse eines ungeliebten Mieters erlangt, indem er dienstliche Interessen vorspiegelte, er diese Informationen jedoch für die Führung eines privaten Rechtsstreites benötigte. Die Informationen soll sich der Polizeibeamte an seine dienstliche Faxnummer in der Polizeibehörde und per E-Mail auf den Dienst-PC hat senden lassen und in dem folgenden Mietrechtsstreit rechtswidrig eingebracht haben. Der betroffene Mieter habe nach Bekanntwerden Strafanzeige erstattet und es soll – nach einer Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft – ein Strafbefehl gegen den Polizeibeamten beantragt worden sein. In dem anschließenden Strafverfahren sei das Verfahren gegen Zahlung von 1.000 Euro eingestellt worden.

 

EU-Kommission: Gegen deutsche Sonderwünsche beim Datenschutz

7. August 2012

Medienberichten zufolge hat sich die EU-Justizkommissarin Viviane Reding gegen den von der Bundesregierung geäußerten Wunsch gestellt, Mitgliedsstaaten bei der geplanten europaweiten Datenschutzverordnung mehr Spielraum für den öffentlichen Sektor zu gewähren. Behörden sollen sich denselben Regeln wie auch private Unternehmen unterwerfen. Es gebe lediglich “genau eingegrenzte Sonderregeln für Behörden”, mehr sei nicht vorgesehen. Behörden seien noch stärker als Unternehmen dafür verantwortlich, die Privatsphäre der EU-Bürger zu sichern. Trotz der Widerstände solle die neue Verordnung im ersten Halbjahr 2013 stehen, so Reding.

meetOne nach Sicherheitsleck wegen Spam in der Kritik

6. August 2012

Die Datingplattform meetOne soll einem Bericht von heise.de zufolge die Adressbücher auf den Smartphones der Nutzer heimlich kopiert haben. Anschließend seien die Kontakte der Nutzer mit Spam-E-Mails zur Anmeldung bei meetOne aufgefordert worden.

Zudem seien die Adressdaten über eine ungesicherte Verbindung unverschlüsselt auf die Server von meetOne übertragen worden. Die Empfänger erhielten später Benachrichtigungen, wonach eine Flirtnachricht bei meetOne für sie eingegangen sei. Auf Nachfrage von heise Security bei dem Mitbegründer von meetOne, Nils Henning, sah dieser sich außer Stande, Angaben über die Herkunft der Adressen machen. Betreiber der Plattform sei inzwischen die Meetone International LLC mit Sitz in den USA. Nur dort könne aufgeklärt werden, woher die Daten stammen.

Erst Ende Juli war eine Sicherheitslücke bei meetOne bekannt geworden, über die zahlreiche persönliche Daten inklusive Passwörter in Klartext durch die Änderung von URL-Parametern ausgelesen werden konnten.

 

BMI: Studie “Open Government Data Deutschland”

3. August 2012

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat bekannt gegeben, eine Studie “Open Government Data Deutschland”, die rechtliche, technische und organisatorische Fragen rund um die Offenlegung von Datenbeständen der öffentlichen Verwaltung thematisiert, veröffentlicht zu haben. Die Studie beschreibe den Status Quo in Deutschland und gebe zugleich Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Ergebnis der Studie sei, dass viele Verwaltungsdaten bereits auf der Basis des geltenden Rechts ohne oder nur mit geringfügigen Änderungen offengelegt werden können. Man plane nun, die Kernempfehlung der Studie aufzugreifen und den Prototypen eines ebenenübergreifenden Online-Portals zu entwickeln und zu testen. Der Prototyp, der frei zugängliche Daten von Behörden aller Verwaltungsebenen verlinken wird, soll bis Anfang 2013 realisiert werden.

“Die Bundesregierung hat sich ein offeneres Regierungs- und Verwaltungshandeln zum Ziel gesetzt. Grundlage hierfür sind frei zugängliche Daten und Informationen, die für Dritte einfach und in standardisierten Formaten verfügbar sein müssen.”, so Bundesinnenminister Friedrich.
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BITKOM: Deutschland fällt im internationalen Vergleich bei PC-Kenntnissen zurück

2. August 2012

Nach Angaben des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM), die auf einer Auswertung der europäischen Statistikbehörde Eurostat basieren, ist Deutschland im europäischen Vergleich im Hinblick auf das Vorhandensein von Computer-Kenntnissen in der Bevölkerung  zurückgefallen. Noch im Jahr 2008 habe Deutschland auf Platz vier gelegen und rund 60 Prozent der Bundesbürger sollen über mittlere bis gute Computerkenntnisse verfügt haben. Aktuell seien es nur noch 58 Prozent, was einen Abfall auf den zehnten Platz bedeute. An der Spitze sollen Island mit 77 Prozent und Luxemburg mit 75 Prozent liegen.

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Datenschutzreform: Europäischer Ministerrat streitet um die Ausgestaltung der Novellierung

1. August 2012

Der zu Jahresbeginn von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf zu einem neuen europäischen Datenschutzrecht ist Medienangaben zufolge vergangene Woche im Rat der Europäischen Union während einer Konferenz in der zypriotischen Hauptstadt Nikosia diskutiert worden.

Die Konferenz habe ergeben, dass kein Mitgliedsstaat prinzipiell gegen die Novellierung, sich der Ministerrat allerdings bezüglich einiger Punkte sehr uneinig ist. Zum einen betreffe dies die umfassende Nutzung sogenannter delegierter Rechtsakte, mit denen die Kommission „nicht wesentliche“ Aspekte einer Gesetzgebung alleine regeln kann, ohne dass die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament mitentscheiden können. Ein weiterer Streitpunkt seien die Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Unternehmen. Einige Mitgliedsstaaten sollen hierbei eine Ausrichtung an der Datengeneigtheit der Tätigkeit und weniger an der Größe der Unternehmen präferieren. Diskutiert worden sei ferner, ob der Staat nach den gleichen Datenschutzregeln arbeiten soll wie die Privatwirtschaft, wie es von der Kommission vorgeschlagen wurde. Übereinstimmend soll eine entsprechende Gleichbehandlung befürwortet worden sein, allerdings habe die Bundesrepublik betont, auch in Zukunft Spielräume im nationalen Bereich nutzen und insbesondere im öffentlichen Sektor über das hinausgehen zu wollen, was die europäischen Regelungen als Standard festschreiben.

Die irische Regierung, die im ersten Halbjahr 2013 die Ratspräsidentschaft von Zypern übernimmt hat sich als Ziel gesetzt eine Einigung im Ministerrat zu erzielen so dass mit Inkrafttreten der neuen Regelungen bis zu 2014 zu rechnen ist.

Google hat immer noch nicht alle StreetView WLAN-Daten gelöscht.

31. Juli 2012

Die von Google im Rahmen der StreetView-Fahrten erhobenen Mitschnitte aus ungesicherten WLANs sind bisher immer noch nicht vollständig gelöscht worden. Dies geht aus einem Brief hervor, den das britische Information Commissioner’s Office (ICO) veröffentlicht hat. In diesem Schreiben räumt Googles Datenschutzbeauftragter Peter Fleischer ein, dass man noch einen kleinen Teil der bei StreetView-Fahrten aufgezeichneten Daten auf Festplatten des Unternehmens gefunden habe. Dies betreffe sowohl Daten aus dem Vereinigten Königreich, als auch Daten aus anderen Ländern. Bezüglich dieser sonstigen Länder nehme Google Kontakt mit den zuständigen Behörden auf.

In einer Stellungnahme weisen die britischen Datenschützer darauf hin, dass Google sich Ihnen gegenüber verpflichtet hatte, die Daten bereits im Dezember 2010 zu löschen. Die ICO-Verantwortlichen bezeichnen es dabei als Grund zur Sorge, dass dies nicht geschehen ist.

Deutlichere Worte fand der für die Untersuchung von Datenschutzverletzungen zuständige irische Deputy Data Protection Commissioner Gary Davis: Er verlieh seiner tiefen Unzufriedenheit dadurch Ausdruck, dass er Googles Verhalten als schlichtweg unakzeptabel bezeichnete und dem Internetkonzern eine Frist bis zum morgigen Mittwoch einräumte, um zu den Vorfällen Stellung zu nehmen.

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Datenschutz-Panne bei der UDIS

26. Juli 2012

Ausgerechnet die renommierte Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit (UDIS) ist am vergangenen Dienstag Verursacherin einer Datenschutz-Panne gewesen. In einer Rund-Mail zu einem Veranstaltungshinweis wurden hunderte externe Empfänger mit ihren E-Mail-Adressen offen sichtbar im AN-Feld der Nachricht aufgeführt. Fälle wie dieser stellen einen klaren Datenschutzverstoß dar, wie der Datenschutz-Experte Dr. Eugen Ehmann in diesem Artikel ausführlich begründet.

Die UDIS ist insbesondere bekannt für ihre nachhaltige Ausbildung von Datenschutzbeauftragten und feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen mit einem Jubiläumskongress in Ulm, zu welchem Vorträge namhafter Persönlichkeiten aus dem Datenschutzbereich angekündigt sind.

Anlässlich dieser Veranstaltung wurden in oben genannter Rund-Mail Einladungen an Absolventen der bisherigen Ausbildungsjahrgänge verschickt, ohne dass dabei die Namen und E-Mail-Adressen in BCC gesetzt wurden wie ein betroffener Empfänger berichtet. Wieso UDIS hier nicht entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen etwa durch den Einsatz eines Mailing-Tools zur Verhinderung einer solchen Panne ergriffen hat, ist unklar.

In einer am Folgetag erneut an alle Empfänger versandten Nachricht spricht der geschäftsführende Gesellschafter und wissenschaftlicher Leiter der Akademie von einer „mehr als peinlichen Datenschutzpanne“ und bittet die Absolventen um Entschuldigung.

Irritiert mussten die Absolventen dabei zur Kenntnis nehmen, dass die für das Missgeschick verantwortliche Mitarbeiterin durch den Geschäftsführer nun namentlich benannt wurde, obwohl die eigentliche Pannen-Mail keine entsprechenden Rückschlüsse auf den Verfasser der Nachricht zuließ. Hierin dürfte ein weiterer Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vorliegen.

Der Geschäftsführer kündigte zudem mit der Aussage „eines ist sicher: Sie wird udis demnächst verlassen“ offensichtliche arbeitsrechtliche Konsequenzen aus dem Vorfall für die Mitarbeiterin an. Insbesondere dieses Verhalten wurde daraufhin – in einer weiteren Rund-Mail an alle ursprünglichen Empfänger – von einem der Absolventen heftig kritisiert. Er sprach von einem „maßlos überzogenem“ Verhalten des Geschäftsführers und forderte die übrigen Empfänger dazu auf, sich gegenüber diesem für das Überdenken seiner Personalentscheidung auszusprechen.

Update 26.07.2012 (16.15 Uhr):

Inzwischen hat der Geschäftsführer der UDIS in einer weiteren Rund-Mail darüber informieren lassen, ihm sei beim Verfassen seiner Entschuldigungs-Nachricht nicht bekannt gewesen, dass die Pannen-Mail keinen namentlichen Hinweis auf die durch ihn im Entschuldigungsschreiben benannte Mitarbeiterin enthielt. Er hätte bei Kenntnis der Sachlage von einer namentlichen Erwähnung selbstverständlich abgesehen, denn er wisse ja auch, wie Datenschutz funktioniere. Im Übrigen teilt er mit, die Mitarbeiterin habe schon vor einiger Zeit selbst ihre Kündigung eingereicht. Seine Aussage „eines ist sicher: Sie wird udis demnächst verlassen“ sei insoweit mißverständlich formuliert gewesen und stehe in keinem Zusammenhang mit ihrem Verhalten in Bezug auf die Versendung der fehlerbehafteten Rund-Mail.

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