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Europäische Kritik an fehlender Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

28. Juni 2011

Die Europäische Kommission hat scharfe Kritik an der Tatenlosigkeit der Bundesregierung beim Thema Vorratsdatenspeicherung geübt und sogar ein Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen Deutschland eingeleitet. Die umstrittene EU-Richtlinie (2006/24/EG) hätte bereits 2007 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Sie verpflichtet die 27 Mitgliedsländer dazu, anlasslos Telefon- und Internet-Daten für mindestens sechs Monate zu speichern. Während Innenministerien und Polizeibehörden die Maßnahme als wichtiges Instrument zur Verbrechensbekämpfung befürworten, kam von Datenschützern beständig Kritik-nicht zuletzt erst kürzlich von dem europäischen Datenschutzbeauftragten selbst. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2010 die damalige deutsche Praxis der Vorratsdatenspeicherung beanstandet und den Gesetzgeber zu einer Überarbeitung aufgefordert, aber die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich für verfassungswidrig gehalten. Bislang ist die Koalition bei diesem Thema aber noch nicht zu einer Einigung gekommen.

Justizkommissarin Reding kündigte jedoch auch an, die Vorratsdatenspeicherung auf den Prüfstand zu stellen. Anhand der bisherigen Erfahrungen in den EU-Staaten werde die Kommission Ende des laufenden Jahres entscheiden, ob die Regelung novelliert werden müsse. Zu klären sei etwa, ob der Datenschutz „ausreichend gewahrt“ und ob die Speicherdauer „angemessen und verhältnismäßig“ sei.

Eine Überprüfung und Änderung der Richtlinie ist wünschenswert. Berücksichtigt man dies, erscheint das starke Drängen auf die umgehende Umsetzung jedoch wenig sinnvoll. Es sollte erst einmal das Ergebnis dieser Revision abgewartet werden.  Insbesondere in Anbetracht dessen, dass schnell verabschiedete Gesetze häufig Defizite aufweisen, wäre es deutlich sinnvoller zügig die Richtlinie zu überarbeiten und erst auf dieser Basis dann die Länder anzuhalten, die überarbeitete Richtlinie gesetzlich umzusetzen.

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Dresdner Polizeipräsident wegen Datenschutzaffäre des Amtes enthoben

27. Juni 2011

Das sächsische Innenministerium hat am heutigen Tage mitgeteilt, dass der Dresdner Polizeipräsident Hanitsch mit sofortiger Wirkung von seinem Amt abberufen wurde und künftig die Leitung der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste übernehmen wird. Diese Personalentscheidung wird mit “Informationsdefiziten im Zusammenhang mit der Auswertung von Mobilfunkdaten” begründet. Mitte Februar wurde ein Dresden anlässlich einer Demonstration gegen Nationalsozialismus eine Funkzellenauswertung durchgeführt. Im Zuge dieser Funkzellenauswertung wurden flächendeckend Verbindungsdaten aller Besitzer von Mobilfunktelefonen, die sich zu dieser Zeit in näherer Umgebung der Veranstaltung aufhielten, erfasst sowie Bewegungsprofile erstellt. Über die Zulässigkeit dieser Maßnahme wird derzeit noch diskutiert.

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Neue Top-Level-Domains ab 2012

22. Juni 2011

Die Internetregulierungsorganisation Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat eine grundlegende Veränderung bei sog. generellen Top-Level-Domains beschlossen und bietet ab Januar 2012 die Möglichkeit, noch individuellere URL-Endungen zu verwenden. Neben den bis dato bestehenden 250 Top-Level-Domains der Länder und den weiteren 22 Top-Level-Domains (z.B. “.com”, “.org” und “.net”) soll in Zukunft jedes beliebige Wort als Top-Level-Domain genutzt werden können.

Zunächst ist geplant, dass sich Unternehmen und Organisationen um einzelne Domain-Endungen bewerben können. In Deutschland gibt es bereits Initiativen für die Adressen “.berlin”, “.hamburg” und “.köln”. Auch Regionen und Bundesländer sollen künftig unter einer eigenen Endung erreichbar sein. Branchen-Domains wie “.film” oder “.hotel” sind ebenfalls geplant. Ab Anfang 2013 sollen dann voraussichtlich Domains unterhalb dieser Endungen registriert werden. Der Präsident des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) begrüßte diese Entwicklung und teilte mit, dass darin die Möglichkeit der individuelleren und vielseitigeren Gestaltung des Internet gesehen werden könne.

Kritik an Gesetzesentwurf zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften

20. Juni 2011

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften, der u.a. Normen zur Regulierung von Energienetzen wie Smart Meter und Smart Grid beinhaltet, eine kritische Stellungnahme veröffentlicht. Zwar bestünden – nicht zuletzt wegen der umfangreichen Verarbeitung von Endnutzerdaten – Datenschutzregelungen, diese seien allerdings unzureichend. So bliebe die Transparenz für Verbraucher über den Umfang der erhobenen Daten ungenügend und die Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung zwischen Endnutzern, Netzbetreibern, Energielieferanten und Messtellenbetreibern unklar. Ferner sei weder der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung noch das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch diesen Gesetzesentwurf garantiert. Außerdem sehe der Gesetzesentwurf unzutreffend die Zuständigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten für die Datenschutzkontrolle vor, nicht hingegen die der Landesdatenschutzaufsichtsbehörden. Der Bundetag sei nunmehr gefordert, die erforderlichen Nachbesserungen vorzunehmen.

Gemeinsame Initiative zur digitalen Aufklärung von Jugendlichen

16. Juni 2011

Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz, der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. und IBM Deutschland haben beschlossen, die digitalen Aufklärung Jugendlicher fortan gemeinsam zu fördern. Die gemeinsame Initiative soll bei der heranwachsenden Generation (“Digital Natives”) ein ausgeprägteres Datenschutzbewusstsein schaffen und zu einem sensibleren Umgang mit Daten führen.

Dafür werden die bereits von den jeweiligen Kooperationspartnern betriebenen Aktionen gebündelt und pädagogisch aufbereitete Schulungsworkshops und -veranstaltungen angeboten, die von Mitarbeitern des rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten und des BvD (“Datenschutz geht zur Schule”) und IBM Deutschland (“Manage your Identity! Datenschutz geht zur Schule”) geleitet werden. Bereits in diesem Jahr wurden deutschlandweit etwa 250 entsprechende Schulungsworkshops und -veranstaltungen von den Kooperationspartnern durchgeführt. Anvisiert ist, dass in 2011 weitere 1.000 Schulklassen und somit 25.000 Schüler/innen adressiert werden.

Massenhafter Angriff auf Firmen der Videospielebranche

15. Juni 2011

Die Hackergruppierung Lulzsec, welche sich für die erfolgreichen Angriff auf Sony verantwortlich zeichnet, hat innerhalb der letzten Woche weitere bedeutende Firmen der Videospielebranche erfolgreich angegriffen.

Besonders schlimm getroffen hat es Codemasters. Dort besteht die Möglichkeit, dass Mitgliedsnamen, Benutzernamen, Bildschirmnamen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, verschlüsselte Kennwörter, Newsletter-Voreinstellungen, Benutzerbiographien, IP-Adressen und Xbox Live-Gamertags ausgelesen wurden. Codemasters entschied sich daher die Website codemasters.com offline zu nehmen und auf die Facebook-Präsenz umzuleiten.

Zu den weiteren Betroffenen zählen Bethesda (Zugriff auf Nutzernamen, E-Mail Adressen, Passwörter) und Epic Games (Zugriff auf E-Mail Adressen, Passwörter).

Bei Nintendo hingegen wurden keine sensiblen Daten entwendet, sondern nur Zugriff auf eine Konfigurationsdatei erlangt, da Nintendo die zum Angriff verwendete Lücke bereits geschlossen hat.

Neben Firmen der Videospielebranche wurden mittlerweile jedoch auch andere Ziele angegriffen. Prominentestes Beispiel dürfte dabei die Sicherheits-Organisation InfraGard sein, welche eine Verbindung zwischen dem FBI und US-Privatunternehmen herstellt, um die USA durch die Verzahnung von Regierungsbehörden und Privatfirmen vor groß angelegten Cyber-Angriffen zu schützen.

Einen besonderen “Spaß” erlaubte sich die Gruppe, die sich auch bei Twitter ihrer Taten berühmt, beim Hack einer Website für Erwachsenenunterhaltung. In diesem Fall wurden die Nutzerdaten nach Entwendung veröffentlicht. Diese Veröffentlichung wurde mit der Empfehlung verbunden, die Passwörter bei Facebook zu testen und den Bekanntenkreis der Betroffenen über deren Treiben zu informieren.

Dieses kriminelle Treiben macht einmal mehr deutlich, dass Nutzer für jeden Dienst ein anderes Passwort verwenden sollten. Auch der Online-Datenschutz bei Firmen und Behörden muss bereits damit beginnen, dass die Angestellten für den Firmenzuganng nicht dieselben Passwörter verwenden wie für andere Dienste. So wurden in der oben angesprochenen Liste mit Zugangsdaten die Adressen von staatlichen Stellen besonders hervorgehoben. Sollte in diesem Fall das angegebene Passwort auch Zugang zu den entsprechenden Benutzerkonten gewähren, wäre der Schaden weitaus größer, als dass die Betroffenen peinlich berührt sind.

Abseits dieses Ausspähens von Daten hat Lulzsec auch eine Reihe von Zielen durch DDoS Attacken vorübergehend in die Knie gezwungen:

Solche DDoS-Angriffe werden mittlerweile von der Rechtsprechung als Staftat im Sinne des §303b StGB angesehen.

Mit weiteren Angriffen ist zu rechnen, da Lulzsec eine telefonische Hotline für die Entgegennahme von neuen Zielen geschaltet hat.

 

Einigung mit Bing Maps Streetside

Nachdem es längere Zeit Diskussionen um Google Streetview  gab, folgte einige Zeit später die Diskussion um Microsofts Geodatendienst Bing Maps Streetside. Nun ist es mit Microsoft zu einer Einigung über ein Vorabwiderspruchsrecht gekommen. Eigentümer oder Mieter können damit schon vor der Veröffentlichung im Internet Gebäudeaufnahmen unkenntlich machen lassen.

Bei der weiteren Umsetzung der Vereinbarung soll nun eine bürgerfreundliche und praktikable Lösung gefunden werden. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung des Widerspruchsformulars, da im Bereich des Datenschutzes häufig zahlreiche Regelungen für den Bürger sehr intransparent dargestellt werden. Weiterhin wird Microsoft gemeinsam mit dem bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Initiative zur nochmaligen Überarbeitung des vom IT-Branchenverband Bitkom erarbeiteten Geodatendienstekodex starten.

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World IPv6 Day: Positiver Testlauf

14. Juni 2011

Der am 08. Juni 2011 durchgeführte Testlauf des neuen Internetprotokolls IPv6 verlief nach Angaben der Internet Society (ISOC) ausgesprochen erfolgreich. Gravierende technische Ausfälle sollen ausgeblieben und über 90 Prozent aller am Testtag teilnehmenden Hostnames während der Testphase über beide Protokolle verfügbar gewesen sein. Außerdem erfreute sich der Testlauf großer Popularität. Es partizipierten nicht nur deutlich mehr Teilnehmer als es die Anmeldungen prognostizieren ließen, sondern auch die User wählten häufiger als erwartet das neue Protokoll. So sollen allein auf Facebook während des Testlaufs über eine Millionen Zugriffe über das neue Protokoll erfolgt sein.

Computer Emergency Response Teams der EU kämpfen gegen Cyberkriminalität

Die Organe der Europäischen Union wappnen sich für den Kampf gegen die wachsende Bedrohung durch Cyberangriffe. Durch die Einrichtung eines Vorbereitungsteams für ein Computer Emergency Response Team (CERT) sollen die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU besser geschützt werden. Auch die Mitgliedsstaaten sind in der Digitalen Agenda aufgefordert worden, eigene CERTs aufzubauen. Damit wäre der Weg bis 2012 frei, ein EU-weites Netz nationaler bzw. staatlicher IT-Notfallteams einsetzen zu können. Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepraäsidentin der Kommission, erklärte: „Cyberangriffe stellen eine reale und stets wachsende Bedrohung dar. Ob sie sich nun gegen einzelne Länder, Unternehmen oder wie kürzlich gegen die Europäische Kommission richten, können solche Angriffe wichtige Infrastrukturen lahmlegen und langfristig gewaltige Schäden verursachen. Mit der Einrichtung dieses CERT-Vorbereitungsteams machen die EU-Organe erneut deutlich, wie ernst sie die Bedrohung der Netz- und Informationssicherheit nehmen.“ Im März und April dieses Jahres stellten IT- Experten der Kommission einen Angriff auf ihre Systeme fest.

 

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Vorerst keine verdeckten Ermittler in Banken

13. Juni 2011

Nachdem im Zuge der Bankenkrise und auch noch einige Zeit danach häufig die mangelhafte Qualität von Banken in Sachen Beratung moniert wurde, hatte die Bundesregierung die Idee verdeckte Ermittler zu Testzwecken in Banken zu schicken.

Dazu wird es in absehbarer Zeit wohl erst einmal nicht gekommen, da der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, eine fehlende rechtliche Grundlage für die geplanten Kontrollen durch Kontrolleure im Auftrag der Finanzaufsicht BaFin beklagt. Das heimliche Erheben und Nutzen von Daten der Bankberater durch eine staatliche Behörde sei mangels gesetzlicher Grundlagen äußerst problematisch.

Nun will das Finanzministerium als zuständiges Ressort ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen: “Die Bundesregierung beabsichtigt nun, zeitnah eine spezielle Rechtsgrundlage zur Durchführung von Testberatungen zu schaffen”, wird ein Ministeriumssprecher zitiert. Die Vorbereitungen liefen, allerdings sei offen, wann das Bundeskabinett darüber entscheiden soll.

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