Unwirksame Datenschutz-Klauseln bei Apple

29. Mai 2013

Die Verbraucherzentrale Bundeszentrale (vzbv) hat einen Bericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass das Landgericht Berlin in einem Urteil  sieben von ursprünglich fünfzehn beanstandeten Klauseln der Datenschutzbestimmung auf der deutschen Webseite von Apple für unwirksam erklärt habe. Zudem habe Apple zuvor für sieben von den fünfzehn Klauseln strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben. Es fehle, so das Landgericht,  an der konkreten Beschreibung des Verwendungszweckes.

Grundsätzlich stellte das Landgericht fest, dass pauschale Einwilligungen, die die Nutzung aller Daten vorsähen, unwirksam seien. Der Verbraucher müsse klar erkennen, welche seiner Daten für welchen Zweck erhoben und verwendet werden. Überdies müsse eine individuelle Einwillligung für Standortdaten eingeholt werden.

Apple meinte in seinem gerichtlichen Verteidigungsvorbringen, dass die deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben sei, da keine personenbezogenen Daten durch eine Niederlassung in Deutschland erhoben worden seien. Das Landgericht vertrat andere Ansicht und bekräftigte in seinen Entscheidungsgründe, dass es örtlich zuständig sei.

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Spionage von Jobcentern nach Hartz-IV-Beziehern auf Facebook

27. Mai 2013

Medienberichten zufolge, hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar eine scharfe Warnung an die Behörden gerichtet. Um Leistungsmissbrauch zu verhinden, insbesondere “Hartz-IV-Betrügern” auf die Schliche zu kommen, wollten anscheinend mehrere Jobcenter Hartz-IV-Beziehern im Internet nachspionieren, um z.B. Leistungsmissbrauch zu verhindern. Dieses Vorgehen hält der oberste Datenschützer für rechtswidrig und habe die Jobcenter gewarnt, Hartz IV- oder Sozialleistungsbezieher in sozialen Netzwerken auszuspionieren.

Überdies halte Schaar auch die Suche nach einem Arbeitslosengeld-II-Bezieher in Suchmaschinen wie Google für rechtswidrig. Zuerste müssten die Behörden versuchen, die erforderlichen Angaben direkt bei den Betroffenen zu erheben, bevor das Internet zu Rate gezogen werde.

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Kritik für Facebook & Google; Lob für Twitter vom Vizekanzler

23. Mai 2013

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat die Internet-Konzerne Google und Facebook ermahnt, den Datenschutz ernster zu nehmen und “sich nicht von der Lebenswirklichkeit ab(zu)koppeln”. Bei kontinuierlicher Verletzung des Datenschutzes sei es Aufgabe der Politik, entsprechende Regelungen zu erlassen. Damit das Individuum weiter Herr seiner Daten bleibe, müsse Transparenz geschaffen und Aufklärungsarbeit geleistet werden.

Diese Kritik ging insbesondere an Facebook und Google, die Teile der deutschen Abgesandten den Zutritt in ihre Unternehmen verweigerten. Hingegen, so Rösler, habe Twitter eine Vorbildfunktion, da es als Basis für seinen Kurznachrichtendienst auf die Nachrichten und die Offenheit seiner Nutzer setze.

 

Datenschutz bei Apps: Android-App Clueful hilft beim Aufspüren von Schnüffler-Apps

Mit der Android-App Clueful hat BitDefender ein neues Tool für Android entwickelt, welches Anwendungen auf Smartphone und Tablet hinsichtlich Datenschutz und Privacy scannt. Clueful soll Datenspione aufspüren, indem überprift wird, über welche Rechte eine App verfügt und wie diese genutzt werden. Zudem errechnet das Tool einen Privacy-Score für das gesamte System, also alle installierten Programme und teilt die Apps nach Risikograden ein. Von der Rechte-Übersicht aus kann das betroffene Schnüffel-Programm sodann direkt deinstalliert werden.

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Datenpanne bei Ferienspiel-Software SFP

Medienangaben zufolge konnten personenbezogene Daten tausender Kinder, die bundesweit an Ferienspielen teilgenommen haben, fast ein Jahr lang frei im Internet eingesehen werden. Neben Namen, Geburtsdaten und Krankheitsbildern der Kinder seien auch die Bankverbindungen der Eltern verfügbar gewesen. Zu den Betroffen sollen ausschließlich Bürger aus den Städten Rottenburg und Bodelshausen in Baden-Württemberg, Oberasbach in Bayern, Gießen in Hessen und Aachen zählen. Die Datenpanne sei auf Ferienspiel-Software SFP zurückzuführen, die bundesweit von 321 Kommunen und Landkreise bezogen wird. Mit einem Online-Modul konnten die Eltern ihre Kinder bei den jeweiligen Ferienspielen anmelden, diese Daten wurden dann den jeweiligen Kommunen zur Weiterverarbeitung zugänglich gemacht und landeten zusätzlich auf den Servern der Variomedia AG in Potsdam. Ob die Datenpanne bei der Variomedia AG entstand, oder direkt bei den Kommunen sei derzeit noch nicht geklärt.

Lissabon: Europäische Konferenz der Datenschutzbeauftragten fordert Schutz der Privatsphäre

22. Mai 2013

Die Europäische Konferenz der Datenschutzbeauftragten hat auf ihrer Frühjahrskonferenz in Lissabon Entschließungen zur Reform des Datenschutzrechts in Europa, zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA sowie zum Datenschutz bei der europäischen Polizeibehörde Europol verabschiedet. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Schaar hat dazu Stellung bezogen. Gemeinsam appelliere man an die Regierungen und Parlamente, sich aktiv für effektive Garantien zum Schutz der Privatsphäre ihrer Bürger einzusetzen. Man habe die entsprechenden Forderungen in einer Entschließung zu Zukunft des Datenschutzes in Europa zusammenfasst. Ferner dürfe der Schutz personenbezogener Daten bei den anstehenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA nicht zur Disposition gestellt werden“. Die Europäische Kommission müsse sich dafür einsetzen, dass die aus Europa stammenden Daten auch dann effektiv geschützt werden, wenn sie außerhalb Europas gespeichert werden. Im Hinblick darauf, dass die europäische Polizeibehörde Europol neue Aufgaben und Befugnisse erhalte, sei man besorgt”, da dies nicht mit einem angemessenen Datenschutzniveau einher ginge. Daher bestehe die Europäische Datenschutzkonferenz darauf, dass es erweiterte Befugnisse und Möglichkeiten zur Datenauswertung für Europol nur geben darf, wenn mindestens die bestehenden Datenschutzstandards gewährleistet, die Datenschutzgarantien auf neue Aufgabenfelder erstreckt und deren praktische Umsetzung sichergestellt werden.

BITKOM: Jeder Fünfte möchte Datenbrille von Google nutzen

16. Mai 2013

Nach Umfrageergebnissen des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) können sich fast 14 Millionen Deutsche schon vor der Markteinführung der Datenbrille von Google (Google Glass) vorstellen, eine solche, neuartige Datenbrille künftig zu nutzen. Jeder fünfte Bundesbürger habe sein Interesse an einem solchen Gerät bekundet, das aktuelle Informationen wie E-Mails oder Navigationshinweise direkt ins Sichtfeld einblendet und erlaubt, Fotos und Videos aus dem Blickwinkel des Trägers aufzunehmen. Knapp sieben Prozent seien bereits sicher, dass sie eine Datenbrille nutzen werden, rund jeder achte Befragte könne sich dies jedenfalls vorstellen. Jeder Dritte habe eine eher skeptische Haltung und wolle eher keine Datenbrille tragen, ein weiteres Drittel der Befragten habe angekündigt, um die neuen Geräte einen großen Bogen machen.

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Cybercrime: Gefälschte virenverseuchte Buchungsbestätigungen der Deutschen Bahn

15. Mai 2013

Medienberichten zufolge versenden derzeit unbekannte Cyberkriminelle virenverseuchte E-Mails, die als Buchungsbestätigungen der Deutschen Bahn getarnt sind. Diese seien dadurch erkennbar, dass sie – im Gegensatz zu den originalen Buchungsbestätigungen – keine persönliche Anrede und eine grammatikalisch inkorrekte Betreffzeile aufweisen (“Ihren Fahrkartenkauf…”). Die den E-Mails angehängte ZIP-Dateienthalte eine als PDF-Datei getarnte ausführbare EXE-Datei. Mit dem Öffnen der Datei installiere sich ein Trojaner auf dem Rechner. Aktuell werde diese Art der Malware von nur wenigen Virenscannern erkannt. Kunden, die kürzlich und tatsächlich eine Online-Buchung bei der Deutschen Bahn vorgenommen haben, werde geraten, die E-Mail mit den tatsächlichen Buchungsdaten zu vergleichen, die man im Kundenbereich der Bahn-Webseite einsehen kann. Dazu solle man auf der Webseite www.bahn.de auf “Login” klicken und sich anschließend anmelden. Verdächtigte E-Mail-Anhänge sollten generell besser ignoriert und nicht geöffnet werden.

BGH: Zulässigkeit persönlichkeitsverletzender Suchwortergänzungsvorschläge von Google

14. Mai 2013

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem Urteil (Urteil vom 14.05.2013 – VI ZR 269/12) klargestellt, dass die Suchwortergänzungsvorschläge “Scientology” und “Betrug” bei Eingabe des Vor- und Zunamens einer Person in die Internet-Suchmaschine von Google (Autocomplete-Funktion) eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Person darstellen, da ihnen ein fassbarer Aussagegehalt innewohnt, zwischen ihr und den negativ belegten Begriffen “Scientology” und/oder “Betrug” besteht ein sachlicher Zusammenhang. Dies stelle jedenfalls dann eine Persönlichkeitsverletzung dar, wenn diese Aussage unwahr wäre. Wie das Gericht ausführt, muss Google jedoch nicht für jede Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung durch Suchvorschläge haften. Nicht vorzuwerfen sei es, dass eine Suchvorschläge erarbeitende Software entwickelt und verwendet wurde, sondern lediglich, dass Google keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen hat, um zu verhindern, dass die von der Software generierten Suchvorschläge Rechte Dritter verletzen. Google wäre danach nicht verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen, werde aber verantwortlich, wenn Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt wird. Weise ein Betroffener Google auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, sei Google verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.

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