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84. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder

13. November 2012

84. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder

Am Ende der 84. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Frankfurt (Oder) wurde festgehalten, dass sich die Bundesregierung stärker „für eine wirksame Datenschutz-Grundverordnung für die Europäische Union einzusetzen“ habe.

Aus Anlass rechtspolitischer Übergriffe in der Vergangenheit müsse Datenaustausch zwischen Polizei- und Verfassungsschutzbehörden verbessert werden.

Unter anderem wurde sich gegen die von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich geforderte Reduzierung des Datenschutzes auf „risikobehaftete“ Datenverarbeitung ausgesprochen. Der Staat müsse die personenbezogenen Daten der Verbraucher und Verbraucherinnen weiter schützen.

Auch die Wirtschaft sowie international tätige Dienstleister wie Facebook und Google haben das deutsche Datenschutzrecht, so die Datenschützer,  zu befolgen.

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Bundesjustizministerin nimmt Stellung zum „Vorschlag einer EU-Datenschutzverordnung im Lichte des Grundrechtsschutzes“

9. November 2012

Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger  bezieht Stellung zu dem Vorschlag der EU-Justizkommissarin Reding  bzgl. der  Stärkung des Datenschutzrechtes in Europa. Nach Ansicht der Bundesjustizministerin sei es unabdinglich, dass Deutschland intensiv an dem EU-Rechtsakt mitwirke. Das Datenschutzrecht gewinne in den rechts-, medien- und insbesondere in netzpolitischen Debatten eine immer wichtigere Bedeutung und müsse daher stärker beachtet werden. Dies zeige auch der Art. 8 GrCh, der den Schutz personenbezogener Daten gewährleistet. Deutschland müsse darauf achten, dass es sein hohes Datenschutzniveau behalte und das Datenschutzrecht nicht durch europäische Regelungen unterlaufen werde. Die Bundesjustizministerin setzt sich mit einer möglichen Vollharmonisierung, deren Probleme und Lösungsvorschläge auseinander.

 

Facebook: Nutzer erhalten bei erstmaliger Anmeldung eine Schnell-Schulung in Sachen Datenschutz

8. November 2012

Medienberichten zufolge erhalten neue Mitglieder bei Erstanmeldung optional eine datenschutzrechtliche Schnell-Schulung und sollen dadurch besser über den Umgang mit persönlichen Daten informiert werden.

So wolle Facebook seine Nutzer künftig besser über den Umgang mit persönlichen Daten informieren. Nutzer sollten insbesondere darüber unterrichtet werden, inwieweit die auf Facebook geteilten Informationen zu sehen seien, welche Einstellmöglichkeiten zum Schutz persönlicher Daten bestünden und wie die Zugangsdaten verwaltet werden könnten. Auch seine Seiten mit Hilfsinformationen habe Facebook für Nutzer umgestaltet, sodass diese künftig in sechs Hauptrubriken wie «Ein Konto erstellen» oder «Hilfe bei der Anmeldung» gegliedert seien.

Facebook muss sich in Europa bereits seit längerem mit Datenschützern auseinandersetzen. Als Reaktion darauf schaltete es z.B. die Gesichtserkennung in Europa ab.

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Antiterrordatei auf dem Prüfstand in Karlsruhe

7. November 2012

Seit dem 06.11.2012 wird in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht  über eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Antiterrordatei verhandelt. Verfassungsbeschwerde wurde von einem pensionierten Richter erhoben. Die Antiterrordatei beinhaltet die personenbezogenen Daten sowie weiterführende Informationen von potentiellen Terroristen. Sie soll den Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden und den Nachrichtendiensten von Bund und Ländern erleichtern. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob ein ungerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung, des Fernmeldegeheimnisses und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Ebenfalls werden die Verfassungsrichter darüber entscheiden, ob die Antiterrordatei gegen den Grundsatz der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten verstößt.

Am ersten Verhandlungstag wurden Datenschutzexperten sowie Vertreter von Behörden und Nachrichtendiensten angehört. Auf Seiten der Bundesregierung kamen neben Innenminister Hans-Peter Friedrich die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamts zu Wort. Nach einem Bericht der ZEIT-ONLINE habe die Bundesregierung erklärt, dass es sich bei der Antiterrordatei um ein wichtiges Werkzeug zur Bekämpfung des “islamistischen Terrorismus” handele.

Die WAZ berichtete zu Verhandlungsbeginn, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezweifele, dass die Antiterrordatei mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Ein Urteil wird erst im nächsten Jahr erwartet.

DSK: 84. Datenschutzkonferenz am 7./8. November 2012

6. November 2012

Am 7. und 8. November wird die 84. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) in Frankfurt (Oder) stattfinden. Thematisiert werden sollen unter anderem die Neuregelung des Datenschutzes in der EU, der neue Internet-Standard IPv6, die elektronischen Übermittlung von Meldedaten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und an die GEZ sowie der Datenschutz bei der gemeinsamen Verwendung einer zentralen IT-Infrastruktur durch mehrere Stellen. In einer für den 8. November angesetzten Pressekonferenz sollen die Konferenzergebnisse öffentlich vorgestellt werden.

Telefónica: Verzicht auf Analyse und Vermarktung von Standortdaten in Deutschland

2. November 2012

Das spanische Telekommunikationsunternehmen Telefónica, das in Deutschland mit der Marke o2 vertreten ist, wird nach eigenen Angaben auf die Analyse und Vermarktung von Standortdaten ihrer deutschen Kunden mittels des Programms “Smart Step” verzichten. Man sei zwar überzeugt davon, dass das von Telefónica Dynamic Insights vorgestellte Produkt alle Datenschutzansprüche erfüllt. Bei allen Produkteinführungen gelte jedoch, dass Datenschutz und Kundenzufriedenheit oberste Priorität hat. Nach dem Feedback der Kunden habe man sich entschieden, Smart Steps in Deutschland nicht einzuführen.

 

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BfDI: Internationale Datenschutzkonferenz fordert mehr Datenschutz in der Cloud

31. Oktober 2012
Cloud Computing war nach einer Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar ein zentrales Thema der 34. Internationalen Datenschutzkonferenz, die vom 22.-26. Oktober in Uruguay stattgefunden hat. Ein gemeinsam mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingebrachter Entschließungsentwurf zum Cloud Computing sei von den versammelten Vertretern der Datenschutzbehörden aus aller Welt einstimmig angenommen.
“Wir waren uns einig, dass Cloud-Computing nicht zu Lasten des Datenschutzes gehen darf. Die Internationale Datenschutzkonferenz fordert Anbieter und alle anderen Beteiligten auf, ein hohes Datenschutzniveau für Cloud Computing-Dienste zu gewährleisten. Die Nutzer derartiger Dienste, insbesondere Unternehmen und öffentliche Stellen müssen sich vergewissern, dass die Cloud-Dienste ein ausreichendes Datenschutzniveau garantieren, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen. Anbieter müssen für mehr Transparenz sorgen. Zudem müssen datenschutzrechtliche und -technische Anforderungen frühzeitig berücksichtigt werden (privacy by design). Eine grenzüberschreitende Datenverarbeitung setzt internationale Datenschutzstandards voraus. Die Datenschutzbehörden haben bereits entsprechende Entwürfe vorgelegt. Wir sind bereit, an deren Erarbeitung weiterhin mitzuwirken.”, so Schaar.

Kanada/Deutschland: Verbesserte Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden

Die Datenschutzbeauftragte von Kanada (Privacy Commissioner of Canada) Stoddart und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Deutschland (BfDI) Schaar haben eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet, um ihre gegenseitige Zusammenarbeit in der grenzüberschreitenden Datenschutzaufsicht zu stärken.

Die Vereinbarung sieht nach einer Mitteilung des BfDI vor, dass beide Datenschutzbehörden im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit Informationen austauschen und sich über wichtige Ereignisse oder Beschwerden gegenseitig unterrichten. In konkreten Fällen soll es damit künftig ermöglicht werden, auch koordinierte datenschutzrechtliche Aufsichtsverfahren beider Behörden durchzuführen, um den Schutz der Betroffenen unabhängig vom Ort der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Die kanadischen und deutschen Datenschützer haben sich nach eigenen Angaben außerdem zum Ziel gesetzt, die Kooperation mit weiteren Datenschutzbehörden in aller Welt auszubauen.

“Deutschland hat den beneidenswerten Ruf, eine Führungsrolle beim Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten einzunehmen. Ich freue mich sehr, in Berlin zu sein, um diese wichtige Vereinbarung für die Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen unseren Behörden zu unterzeichnen. In einer Welt, in der Fragen des Datenschutzes keine Landesgrenzen kennen, müssen wir zur Sicherstellung unserer gemeinsamen Interessen zusammenarbeiten.”, so Stoddart.

Mastercard: Vermarktung von Kundendaten

29. Oktober 2012

Seit Februar 2012 betreibt der Kreditkartenkonzern Mastercard laut einem Bericht der Financial Times das Programm “MasterCard Audiences”. Dabei handele es sich um ein derzeit noch auf die USA beschränktes Verfahren, in dem anonym die Informationen über das Einkaufsverhalten der Kunden für kundenorientierte gezielte Werbung ausgewertet werden. Dazu sollen ca. 34 Milliarden abgewickelte Transaktionen zur Analyse zur Verfügung stehen. Mit dem Programm beabsichtige Mastercard, seinen Werbekunden effektive(re) Einblicke in das Einkaufsverhalten der Verbraucher verschaffen, z.B. damit Werbetreibende nach Kategorien sortierte Datenpakete kaufen können. Wie das Unternehmen gegenüber der Financial Times gegenüber betont haben soll, werden allerdings bei der Analyse oder Entwicklung von Produkten oder Diensten keine persönlich identifizierbaren Informationen gesammelt, öffentlich gemacht oder verwendet. Es würden ausschließlich Kreditkartennummern gesammelt und diese auch nicht mit den Werbekunden geteilt.

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45. ICANN-Treffen in Toronto

26. Oktober 2012

Auf dem 45. Treffen der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die über die Grundlagen der Verwaltung der Top-Level-Domains (TLDs) entscheidet, wurde Medienberichten zufolge der mit Domainregistraren und Strafverfolgern ausgehandelte Kompromiss für die Aufbewahrung von Transaktionsdaten vorgestellt. Provider, die Domains registrieren, sollen danach zukünftig ihre Transaktionsdaten sechs Monate lang und „alle anderen Daten“ ihrer Kunden bis zu zwei Jahre nach Ende des Vertrages speichern dürfen. Was unter „alle anderen Daten“ zu verstehen ist, soll bis Ende 2012 ausgehandelt werden. Ebenfalls bis Ende des Jahres soll über Ausnahmeregeln für Registrare aus dem Unionsraum und Bestimmungen zur Verifikation von E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Domainkunden verhandelt werden.

Kritisch aufgefasst wurde indes, dass das Treffen abermals ohne Beteiligung von Datenschützern stattgefunden hat. So war z.B. die Datenschutzbehörde des Gastgeberlandes Kanada (The Office of the Privacy Comissioner of Canada) trotz hoher datenschutzrechtlicher Brisanz nicht eingeladen.

 

 

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