Kategorie: Social Media

Start von Facebook Dating in Europa verspätet sich aus Datenschutzgründen

13. Februar 2020

Eigentlich sollte Facebooks Datingdienst am 13. Februar und damit pünktlich einen Tag vor Valentinstag in Europa verfügbar sein. Daraus wird aber nichts, wie die irische Datenschutzkommission (DPC) am 12. Februar bekanntgab. Erst 10 Tage vor dem geplanten Start, am 3. Februar, wurde die DPC von Facebooks EU-Headquarter in Irland über den geplanten Start von Facebook Dating informiert. Die DPC monierte, dass ihr keine Informationen und Dokumentationen über die Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) oder den bei Facebook Irland abgelaufenen Entscheidungsfindungsprozessen vorgelegt wurden. Um die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen zu beschleunigen hat die DPC am vergangenen Montag eine Inspektion in den Büros von Facebook Irland durchgeführt und Dokumente gesammelt. Am daraufolgenden Tag teilte Facebook der Datensschutzbehörde mit, dass die Einführung des Features verschoben wurde.

In den USA wurde das Dating-Feature bereits im September gelauncht. EU-Bürger müssen bis auf Weiteres auf anderen Plattformen auf Partnersuche gehen. Aber auch die stehen im Fokus von Untersuchunngen: So legten norwegische Verbraucherschützer gegen die Dating-App Grindr Beschwerde ein, auch Lovoo stand bereits in der Kritik und aktuell ermittelt die irische Datenschutzkommission, ob der Umgang mit personenbezogenen Daten der Dating-App Tinder im Einklang mit dem Datenschutzrecht steht.

Datenschützer zu Twitter: “Die Gnadenfrist läuft schon”

11. Februar 2020

Der Landesbeauftragter für den Datenschutz des Landes Baden-Württemberg, Stefan Brink, löschte am 31. Januar 2020 seinen Twitter-Account mit rund 5400 Followern. Diesen Schritt begründete er damit, dass die Benutzung des datenschutzrechtlich problematischen Dienstes nicht mit seiner Tätigkeit vereinbar sei. Er wolle nun prüfen, “ob die anderen drinbleiben dürfen.” Die Landesregierung Baden-Württembergs und die Landespolizei meldeten kurz danach an, nicht auf den Kurznachrichtenndienst verzichten zu wollen. Der “Twexit” des Landesbeauftragten könnte nun aber Folgen für Behörden und Unternehmen haben. Kürzlich veröffentlichte die Aufsichtsbehörde Anforderungen an die behördliche Nutzung “Sozialer Netzwerke“. Im Wesentlichen werden 5 Anforderungen aufgestellt: Behörden müssten eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für die Benutzung vorweisen und Transparenzgebote einhalten. Sie sollen mit dem Sozialen Netzwerk einen Vertrag zur gemeinsamen Verantwortung schließen. Zudem müssten Behörden alternative Informations- und Kommunikationswege anbieten und technisch und organisatorische Sicherungsmaßnahme einhalten. Besonders die Forderung nach einem Vertrag über die gemeinsame Verantwortung hat es in sich: Denn Twitter weigert sich aktuell solche Verträge mit seinen Nutzern zu schließen. Stefan Brink sieht aber Verträge für die gemeinsame Verantwortlichkeit als zwingende Voraussetzung für eine rechtskonforme Benutzung des Dienstes an. Diese Anforderung schließt die Aufsichtsbehörde aus den neuerlichen Urteilen des EuGH und des BVerwG zu Facebook-Fanpages, die auf Twitter übertragbar seien.

In einem Interview mit JUVE Rechtsmarkt erläuterte Stefan Brink nun seine Strategie: Zunächst will er mit Behörden den Dialog suchen. Wenn das nicht funktioniere könnten Anordnungen erlassen werden, um “die Behörden [zu] zwingen, mit dem Twittern aufzuhören.” Er erkennt zwar die große Rolle die Social-Media-Kanäle spielen, möchte sich aber trotzdem “in der zweiten Jahreshälfte […] Unternehmen ansehen.” Er ist sich sicher durch “Druck auf die Unternehmen” zu erreichen, dass “die Unternehmen ihrerseits Druck auf die Plattformbetreiber ausüben” und so an “den formal nötigen Vertrag” kommen werden.

Google mahnt Clearview ab

6. Februar 2020

Wie bereits berichtet, hatte die Gesichtserkennungsfirma Clearview circa drei Milliarden Bilder in ihrer Datenbank gesammelt. Unter anderem griff Clearview dafür auch auf das Videomaterial von Youtube zurück.

Dieses Verhalten führte nun zu einer Abmahnung von Google gegenüber der Firma Clearview. Im Abmahnschreiben fordert Google die Löschung des Bild- und Videomaterials. Dem Startup wird vorgeworfen, dass es mit der Speicherung der Videos, zum Zwecke der Identifizierung von Personen, gegen die Youtube Richtlinien verstoßen hat.

Das Unternehmen hatte gestanden die Daten der Videoplattform zum Zwecke der Gesichtserkennung gespeichert zu haben. Laut der Pressesprecherin von Youtube war dieses Geständnis der Auslöser für die Abmahnung.

Neben Google haben bereits weitere Unternehmen wie z.B. Twitter und Facebook von Clearview die Löschung der Bilder gefordert. Es bleibt abzuwarten wie ein mögliches Gerichtsverfahren in diesem Fall ausgehen würde.

US-Firma Clearview sammelt Milliarden Fotos aus sozialen Netzwerken

21. Januar 2020

Nach Recherchen der New York Times hat das US-Unternehmen Clearview mehrere Milliarden Fotos von Nutzern aus sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube und Instagram gesammelt. Damit hat das Unternehmen die bisher größte bekannte Gesichtsdatenbank aufgebaut.

Clearview verkauft die Datenbank in Form einer App an seine Kunde. Mit Hilfe der App sollen Millionen Menschen innerhalb von Sekunden erkannt werden können.

Die App wurde im letzten Jahr bereits von 600 Behörden genutzt. Dabei machen insbesondere Strafverfolgungsbehörden von der privaten Datenbank Gebrauch. Die Behörden seien, auch wenn sie nicht genau wüssten wie Clearview arbeite, von den Ergebnissen überzeugt. Unter den Kunden sollen sich auch private Sicherheitsunternehmen befinden.

Der Bericht zeigt zudem die Gefahren der massenhaften Datensammlung des Unternehmens im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen auf.

So offenbart die App nicht nur den Namen einer Person, sondern liefert auch weitere persönliche Daten über den Wohnort, die Aktivitäten sowie Freunde und Bekannte.

Darüber hinaus ist die Fehleranfälligkeit der Gesichtserkennungssoftwares allgemein bekannt. Es besteht daher durchaus die Möglichkeit, dass eine falsche Person durch die Clearview Datenbank identifiziert wird und im Zweifel ins Visier der Strafverfolgungsbehörden gerät.

Weiterhin ist auch nicht bekannt, wie Clearview die Fotos, die US-Behörden zwecks Gesichtserkennung auf die Server des Unternehmens laden, im datenschutzrechtlichen Sinne schützt. Die Firma Clearview war vor den Recherchen der New York Times praktisch unbekannt und gibt sich Mühe im Hintergrund zu bleiben.

Facebook führt Präventive-Gesundheits-Funktion ein

29. Oktober 2019

Facebook plant künftig auch Gesundheitsdaten seiner Nutzer zu sammeln.

Die neue Funktion soll Nutzern eine bessere Kontrolle über ihre Gesundheit bieten, heißt es in einem Blogbeitrag von Facebook.

Nutzer geben Facebook ihre sensiblen Daten preis und erhalten im Gegenzug die Möglichkeit, über die Gesundheitsfunktion nach einem Arzt zu suchen oder Erinnerungen für Ihre zukünftigen Untersuchungen zu erstellen und diese als erledigt zu markieren. Facebook erhält dabei keinen Zugriff auf die Ergebisse der Untersuchung.

Zu den Daten, die Facebook für diese Funktion sammlt, gehören Alter und Geschlecht, der aktuelle Wohnort und wahlweise der genaue Standort. Basierend auf den Angaben zu Alter und Geschlecht werden dem Nutzer Untersuchungen vorgeschlagen, die von Gesundheitsorganisationen empfohlen werden.

Es werden keine Daten aus der Funktion an Drittanbieter weitergegeben. Ebensowenig wird Werbung auf Basis der Daten aus der Gesundheitsfunktion angezeigt. Dies gilt allerdings nur, solange der Nutzer nicht auf einen vorgeschlagenen Link zu einem Arzt oder einer anderen Gesundheitsorganisation klickt, denn diese Information wird für Werbezwecke genutzt.

Die Gesundheitsfunktion wird erstmal nur in den USA verfügbar sein. Facebook macht keine Angaben dazu, ob das Angebot für Europa geplant wird.

Twitter gesteht einen Datenschutzverstoß ein

15. Oktober 2019

Twitter hat in einem Hinweis an seine Nutzer am 8.10.2019 erklärt, dass das Unternehmen Telefonnummern und E-Mail-Adressen nutzte, um personalisierte Werbung zu schalten. Die betroffenen Daten wurden von Usern hinterlegt, um die sicherere Zwei-Faktor-Anmeldung zu nutzen und sollten dementsprechend lediglich für Sicherheitszwecke genutzt werden. Es handelte sich um einen internen Fehler, der ab Mitte September behoben worden sei, erklärte der Dienst.

Twitter bestätigte, dass Marketinglisten der Werbekunden mit Kontaktdaten von Twitter-Nutzern abgeglichen wurden. Die Marketinglisten basieren auf Daten, die Werbetreibende schon aus anderen Quellen zusammengestellt haben. Das Unternehmen bestätigt, dass das Problem seit dem 17. September behoben ist und keine Telefonnummern oder E-Mail-Adressen mehr für Werbezwecke verwendet werden. Außerdem teilt Twitter seinen Nutzern mit, dass keine personenbezogenen Daten an Partner oder Dritte weitergegeben wurden.

Twitter schreibt zusätzlich: “Wir können nicht mit Sicherheit sagen, wie viele Menschen betroffen waren, aber im Sinne der Transparenz wollten wir alle aufklären.“ In seinem Hinweis bittet das Unternehmen abschließend um Entschuldigung und erklärte, dass die Werbekunden keinen Zugriff auf diese Daten gehabt hätten.

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Facebook-Fanpage-Betreiber für Verstöße verantwortlich

16. September 2019

Die Betreiber von gewerblichen Fanpages auf Facebook sind mitverantwortlich für die Datenverarbeitung. Datenschutzbehörden dürfen Unternehmen verpflichten, ihre Seiten bei Facebook abzuschalten, wenn Facebook den Datenschutz missachtet. Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil.

Wie wir bereits berichtet haben, liegt der Entscheidung ein Fall aus Schleswig-Holstein zugrunde. Das Landeszentrum für Datenschutz (ULD) forderte 2011 von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein die Deaktivierung der Fanpage. Bei Aufruf der Seite würden Daten der Nutzer erhoben, ohne dass diese darüber informiert würden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat eine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Klägerin abgelehnt, weil sie keinen Zugriff auf die erhobenen Daten habe. Das Bundesverwaltungsgericht legte den Fall schließlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.

Der EuGH hat im Juni 2018 dann entschieden, dass der Betreiber einer Fanpage für die durch Facebook erfolgende Datenverarbeitung mitverantwortlich ist. Er ermöglicht durch den Betrieb der Fanpage Facebook den Zugriff auf die Daten der Fanpage-Besucher. Das Bundesverwaltungsgericht hat auf Grundlage dieser bindenden Vorgabe das Berufungsurteil aufgehoben.

„Erweisen sich die bei Aufruf der Fanpage ablaufenden Datenverarbeitungen als rechtswidrig, so stellt die Deaktivierungsanordnung ein verhältnismäßiges Mittel dar“, weil dem ULD keine anderweitige Möglichkeit zur Herstellung datenschutzkonformer Zustände offensteht. Inwiefern die Datenverarbeitung im konkreten Fall tatsächlich rechtswidrig war, muss aber noch genauer geklärt werden, urteilten die Leipziger Richter. Sie verwiesen den Fall darum zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OVG zurück.

Datei mit mehr als 400 Millionen Telefonnummern von Facebook-Nutzern im Netz entdeckt

5. September 2019

Erneut muss sich Facebook wegen eines Vorfalls die Daten seiner Nutzen betreffend rechtfertigen. Im Internet sollen offenbar Telefonnummern von etwa 420 Millionen Nutzern offen zugänglich gewesen sein. Ein IT-Experte hatte eine Datei im Netz entdeckt und TechCrunch infomiert, die die Echtheit der Daten bestätigten und den Webhost informierten. Dieser schaltete die Seite ab.

In etwa 133 Millionen US-amerikanische Nutzer seien betroffen gewesen, sowie 50 Millionen aus Vietnam und 18 Millionen aus Großbritannien. Die Gefahr der Veröffentlichung der Telefonnummern liegt darin, dass diese durch Onlinekriminelle missbraucht werden können, um Accountpasswörter zurücksetzen und damit Profile kapern zu können. Eine Entfernung dieser Datei soll inzwischen vorgenommen worden sein.

Einen Hackerangriff soll es laut Facebook nicht gegeben haben. Unklar ist momentan noch, wer sie erstellt und öffentlich hochgeladen hat. Bei den Daten solle es sich um alte Daten handeln, die gesammelt worden seien, bevor das Unternehmen im letzten Jahr die Möglichkeit abschaffte, mithilfe der Telefonnummer Freunde zu finden.

Da die Freundessuche nach Telefonnummer regelmäßig dazu missbraucht wurde, Daten abzugreifen, schaltete Facebook diese Funktion bereits im April 2018 ab.

Update: am Freitag, 06.09.19, ist eine Kopie der Datenbank im Internet aufgetaucht, somit sind die Daten derzeit wieder öffentlich einsehbar.

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Facebook: Auswertung von Sprachaufnahmen

14. August 2019

Externe Unternehmen haben für Facebook Sprachaufnahmen der User seines Messenger-Dienstes ausgewertet. Laut der Finanznachrichtenagentur Bloomberg wussten die Mitarbeiter nicht um was für Daten es sich handelt und sollten diese nur transkribieren.

Betroffen seien die Nutzer des Messenger-Dienstes, die die Transkriptionsfunktion eingeschaltet hatten. Facebook wollte auf diese Weise prüfen, ob die Software die Sätze richtig verstanden hat. Facebook gab außerdem an, dass die betroffenen Nutzer in die Verarbeitung eingewilligt hätten und dass die Auswertung der Sprachaufnahmen pausiert wurde.

Ende Juli erst wurde Facebook eine Rekordstrafe von 5 Milliarden Dollar wegen Datenschutzverstößen auferlegt. Bei einer Anhörung im US-Kongress im April 2018 hat Mark Zuckerberg die Auswertung von Sprachaufnahmen noch als “Verschwörungstheorie” abgetan.

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